{"id":121,"date":"2016-10-08T14:21:28","date_gmt":"2016-10-08T12:21:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/?page_id=121"},"modified":"2016-10-08T14:21:28","modified_gmt":"2016-10-08T12:21:28","slug":"kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisses","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitsverh\u00e4ltnisse k\u00f6nnen <strong>ordentlich<\/strong>, also unter Einhaltung der <strong>K\u00fcndigungsfrist <\/strong>sowie <strong>au\u00dferordentlich,<\/strong> d. h. <strong>fristlos,<\/strong> gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>Bei den K\u00fcndigungsgr\u00fcnden unterscheidet man unter <strong>verhaltensbedingten,<\/strong> <strong>personenbedingten <\/strong>und<strong> betriebsbedingten<\/strong> Gr\u00fcnden.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Personenbedingte K\u00fcndigung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Von einer personenbedingten K\u00fcndigung spricht man, wenn die Gr\u00fcnde, die zur K\u00fcndigung f\u00fchren, in der Person des Arbeitnehmers liegen. Im Gegensatz zu der verhaltensbedingten K\u00fcndigung kann der Arbeitnehmer sein Verhalten allerdings nicht steuern, so\u00a0 dass diese K\u00fcndigung keine Abmahnung voraussetzt. Beispiel f\u00fcr personenbedingte K\u00fcndigung oder K\u00fcndigungsgr\u00fcnde sind Krankheit und der Entzug der Arbeits- und Berufserlaubnis.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Betriebsbedingte K\u00fcndigung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">H\u00e4ufig werden K\u00fcndigungen mit <strong>betrieblichen Erfordernissen<\/strong> begr\u00fcndet. Es handelt sich dann um sogenannte <strong>betriebsbedingte<\/strong> <strong>K\u00fcndigungen<\/strong>. Betriebsbedingte K\u00fcndigungen sind beispielsweise \u00a0<strong>Umstrukturierungen, Outsourcing, Betriebsschlie\u00dfung oder Teilbetriebsschlie\u00dfung, Arbeitsmangel<\/strong> etc.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Verhaltensbedingte K\u00fcndigung und Abmahnung <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Verhaltensbedingte K\u00fcndigungen setzen in der Regel eine<strong> Abmahnung<\/strong> voraus. Wann eine verhaltensbedingte K\u00fcndigung gerechtfertigt und damit wirksam ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der auch ber\u00fccksichtigt wird, wie lange der Arbeitnehmer bereits in dem Betrieb besch\u00e4ftigt ist und ob, das Arbeitsverh\u00e4ltnis bisher st\u00f6rungsfrei verlief. Entscheidend ist eine individuelle Betrachtung der Fehlverhaltens des Arbeitsnehmers unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers und unter Einbeziehung der vom jeweiligen Zeitgeist gepr\u00e4gten Ethik. Als verhaltensbedingter K\u00fcndigungsgrund kommt daher nur ein solcher Umstand in Betracht, der einen ruhig und verst\u00e4ndig urteilenden Arbeitgeber zu einer K\u00fcndigung veranlassen kann.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die im Regelfall f\u00fcr eine wirksame verhaltensbedingte K\u00fcndigung erforderliche <strong>Abmahnung <\/strong>ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber in eine f\u00fcr den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Vertragsverst\u00f6\u00dfe und Pflichtwidrigkeiten beanstandet und den Arbeitnehmer eindeutig und unmissverst\u00e4ndlich darauf hinweist, dass im Wiederholungsfalle der Bestand des Arbeitsverh\u00e4ltnis gef\u00e4hrdet ist. Die Abmahnung muss damit sowohl die <strong>Hinweisfunktion <\/strong>als auch die <strong>Warnfunktion<\/strong> enthalten. Dem Arbeitnehmer soll deutlich gemacht werden, dass der Arbeitgeber nicht bereit ist, ein bestimmtes Verhalten hinzunehmen und f\u00fcr den Wiederholungsfall Konsequenzen androht. Die Hinweisfunktion macht es erforderlich, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers klar, deutlich und ausreichend konkretisiert dargestellt sein muss. Blo\u00dfe Hinweise wie \u201eaufgrund der Ihnen bekannte Vorkommnisse\u201c oder \u201e aus gegebenen Anlass\u201c gen\u00fcgen der Hinweisfunktion nicht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Abmahnung ist an keine bestimmte Form gebunden, insbesondere bedarf es nicht\u00a0 der Schriftform. Da in einem nachfolgenden K\u00fcndigungsschutzprozess, in welchem sich der Arbeitgeber auf die Abmahnung beruft, der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig f\u00fcr das Vorliegen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abmahnung sowie f\u00fcr die Richtigkeit der abgemahnten Pflichtwidrigkeit ist, ist die schriftliche Abmahnung allerdings sinnvoll.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> K\u00fcndigung und Insolvenz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die <strong>Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens<\/strong> f\u00fchrt nicht zu einer automatischen Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Genau so wenig rechtfertigt allein die Tatsache der Insolvenz die betriebsbedingte K\u00fcndigung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsverh\u00e4ltnisse k\u00f6nnen ordentlich, also unter Einhaltung der K\u00fcndigungsfrist sowie au\u00dferordentlich, d. h. fristlos, gek\u00fcndigt werden. 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