{"id":80,"date":"2016-10-03T15:09:48","date_gmt":"2016-10-03T13:09:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/?page_id=80"},"modified":"2016-10-03T15:09:48","modified_gmt":"2016-10-03T13:09:48","slug":"kosten-der-anwaltlichen-taetigkeit","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/kosten-der-anwaltlichen-taetigkeit\/","title":{"rendered":"Kosten der anwaltlichen T\u00e4tigkeit"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\">Die Kosten der T\u00e4tigkeit des Rechtsanwaltes sind\u00a0 &#8211; \u00e4hnlich wie bei den \u00c4rzten \u2013 gesetzlich geregelt. Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verg\u00fctung des Rechtsanwaltes ist das <a href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/rvg\/index.html\" target=\"_blank\">Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz<\/a>.<\/p>\n<p>Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Verg\u00fctung ist der Gegenstandswert. Dieser wird anhand einer Sch\u00e4tzung des Wertes des Streitgegenstandes festgesetzt. Anhaltspunkte zur Festsetzung\u00a0 des Wertes geben verschiedene Gesetze, insbesondere die \u00a7\u00a7 40 fortfolgende des\u00a0 <a href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/gkg_2004\/index.html\" target=\"_blank\">Gerichtskostengesetz<\/a> .<\/p>\n<p>Der Anwalt ist gesetzlich verpflichtet, den Mandanten im Rahmen des ersten Beratungsgespr\u00e4ches auf die Kosten der anwaltlichen T\u00e4tigkeit, insbesondere auf die Berechnung anhand des Gegenstandswertes hinzuweisen.<\/p>\n<p>Wir nehmen diese Verpflichtung sehr ernst und geben allen unseren Mandanten einen ungef\u00e4hren \u00dcberblick \u00fcber die voraussichlich zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Kosten.<\/p>\n<p align=\"justify\">Wenn Sie einen \u00dcberblick \u00fcber die m\u00f6glichen Kosten eines Gerichtsverfahrens haben m\u00f6chten, k\u00f6nnen Sie hierf\u00fcr einen sogenannte Prozesskostenrisikoberechnung durchf\u00fchren, etwa bei <a href=\"http:\/\/rvg.pentos.ag\/\" target=\"_blank\">diesem Berechnungsprogramm<\/a> .<br \/>\nWir beraten Sie nat\u00fcrlich\u00a0\u00a0 \u00fcber die M\u00f6glichkeit der staatlichen Unterst\u00fctzung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, der sogenannten Prozesskostenhilfe.<br \/>\nDie Prozesskostenhilfe (bzw Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen) ist eine Art Sozialhilfe des Gerichts. Wer aus finanziellen Gr\u00fcnden nicht in der Lage ist, seine Rechte durchzusetzen und dessen Anliegen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, bekommt Prozesskostenhilfe. Wir unterst\u00fctzen Sie bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe sowie der Durchf\u00fchrung des Prozesskostenhilfeverfahrens. Antr\u00e4ge und weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe erhalten Sie auf dem <a href=\"http:\/\/www.hamburg.de\/recht\/oera\/40502\/prozesskostenhilfe.html\" target=\"_blank\">Online Angebot der Stadt Hamburg<\/a> .<\/p>\n<p align=\"justify\">Wir weisen darauf hin, dass in Hamburg &#8211; anders als in anderen Bundesl\u00e4ndern &#8211; f\u00fcr die au\u00dfergerichtliche T\u00e4tigkeit keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Form von Beratungshilfe\u00a0 gew\u00e4hrt wird. Hierf\u00fcr ist allein die <a href=\"http:\/\/www.hamburg.de\/oera\/\" target=\"_blank\">\u00d6ffentliche Rechtsauskunft der Stadt Hamburg (\u00d6RA)<\/a> zust\u00e4ndig. Bitte haben Sie also Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr das wir au\u00dfergerichtliche Mandate auf Basis des Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetzes bzw auf Basis einer Honorarvereinbarung abrechnen. Eine au\u00dfergerichtliche T\u00e4tigkeit ist daher in jedem Fall verg\u00fctungspflichtig, unabh\u00e4ngig von einem m\u00f6glichen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kosten der T\u00e4tigkeit des Rechtsanwaltes sind\u00a0 &#8211; \u00e4hnlich wie bei den \u00c4rzten \u2013 gesetzlich geregelt. Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verg\u00fctung des Rechtsanwaltes ist das Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz. Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Verg\u00fctung ist der Gegenstandswert. 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