{"id":1056,"date":"2009-06-28T21:43:07","date_gmt":"2009-06-28T19:43:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mkb-rechtsanwaelte.de\/test\/wordpress\/?p=38"},"modified":"2009-06-28T21:43:07","modified_gmt":"2009-06-28T19:43:07","slug":"beratungshilfe-prozesskostenhilfe-und-die-offentliche-rechtsauskunft","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/beratungshilfe-prozesskostenhilfe-und-die-offentliche-rechtsauskunft\/","title":{"rendered":"Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und die \u00f6ffentliche Rechtsauskunft"},"content":{"rendered":"<p>Oftmals erhalte ich Anfragen von potentiellen Mandanten, die gleich mit dem Satz anfangen: &#8222;Ich hab da ein mietrechtliches Problem, hab\u00b4 aber kein Geld um einen Anwalt zu bezahlen. &#8220; Grunds\u00e4tzlich freue ich mich \u00fcber die Ehrlichkeit, da mir solche Mandanten lieber sind als diejenigen, die erstmal verschweigen das Sie mich nicht bezahlen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Welche M\u00f6glichkeiten hat nun der &#8222;mittellose Mandant&#8220; ?<!--more--><\/p>\n<p>Hier muss zwischen dem au\u00dfergerichtlichen Verfahren und dem gerichtlichen Verfahren unterschrieben werden.<\/p>\n<p>1. Das au\u00dfergerichtliche Verfahren<\/p>\n<p>Im au\u00dfergerichtlichen Bereich gibt es in den meisten Bundesl\u00e4ndern die Beratungshilfe. Diese resultiert aus dem <a title=\"BerHG\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/berathig\/BJNR006890980.html\" target=\"_blank\">BeratungshilfeGesetz<\/a>. Danach kann eine Person, die nach den Vorschriften der Zivilproze\u00dfordnung Prozesskostenhilfe entsprechende Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung erhalten w\u00fcrde (mehr dazu weiter unten), einen entsprechenden Beratungshilfegutschein beantragen. Mit diesem Beratungshilfe Gutschein kann der Ratsuchende dann zu einem Rechtsanwalt gehen, der dann die entsprechende T\u00e4tigkeit (Erstberatung und\/oder au\u00dfergerichtliche Vertretung) \u00fcbernimmt.\u00a0 Der Anwalt selber kann von seinen Mandanten mit Beratungshilfeschein\u00a0 nur eine Verg\u00fctung von 10,- \u20ac fordern. Der Anwalt kann von seinem Mandanten keine weiteren Geb\u00fchren als diese 10,- \u20ac einfordern (<a title=\"\u00a7 8 BerHG\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/berathig\/__8.html\" target=\"_blank\">\u00a7 8 BerHG<\/a>). Gegen\u00fcber dem Gericht hat der Anwalt dann noch einen Geb\u00fchrenanspruch von 30,- \u20ac bei einer Beratung und 70,- \u20ac bei einer Gesch\u00e4ftsgeb\u00fchr. Sobald der Streitwert \u00fcber 900,- \u20ac liegt ist die Beratung von hilfsbed\u00fcrftigen Mandanten daher ein Zuschussgesch\u00e4ft f\u00fcr den Anwalt, man k\u00f6nnte es auch &#8222;pro bono&#8220; nennen.\u00a0 Daher sind Beratungshilfesachen nicht gerade \u00fcberm\u00e4\u00dfig\u00a0 bei Anw\u00e4lten beliebt. Auch die M\u00f6glichkeit, die Differenz zu den gesetzlichen Geb\u00fchren eventuell vom Gegner zu bekommen (<a title=\"\u00a7 9 BerHG\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/berathig\/__9.html\" target=\"_blank\">siehe \u00a7 9 BerHG<\/a>)\u00a0 \u00a0 steigert die Begeisterung nicht unbedingt, da auch daf\u00fcr erst einmal die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen m\u00fcssen (etwa Verzug) und der Anspruch gegen den Gegner durchgesetzt werden muss.<\/p>\n<p>Soweit die Regelungen f\u00fcr den nichthanseatischen Teil Deutschlands. Die Stadtstaaten <a title=\"\u00d6RA Hamburg\" href=\"http:\/\/www.hamburg.de\/oera\/\" target=\"_blank\">Hamburg<\/a> und <a title=\"\u00d6ffentliche Rechtsberatung Bremen\" href=\"http:\/\/www.arbeitnehmerkammer.de\/beratung\/oeffentliche-rechtsberatung\/\" target=\"_blank\">Bremen<\/a> haben sich etwas besonderes ausgedacht, hier gibt es die \u00f6ffentliche Rechtsauskunft. Dort wird ebenfalls von Juristen beraten, jedoch mit dem Unterschied, dass sich die entsprechenden Kollegen freiwillig f\u00fcr diesen Dienst gemeldet haben. Zumeist sind daher junge Kollegen, die sich gerade selbst\u00e4ndig gemacht haben, dort zu finden. Im Ausgangsfall w\u00fcrde ich den Fragenden bei einer au\u00dfergerichtlichen Angelegenheit\u00a0 zur \u00d6RA schicken, mit dem Hinweis, dass er im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung gerne zu mir kommen kann.<\/p>\n<p>Im Mietrecht gibt es auch die M\u00f6glichkeit sich von Mietervereinen vertreten zu lassen, diese beraten au\u00dfergerichtlich, bei einigen ist auch eine Rechtsschutzversicherung in dem Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Beitr\u00e4ge entsprechender Vereine bewegen sich meist zwischen 50 und 100,- \u20ac.<\/p>\n<p>2. Gerichtliche Vertretung<\/p>\n<p>Kommt es zum Prozess, kann jede Partei Prozesskostenhile beantragen. Prozesskostenhilfe wird gew\u00e4hrt, wenn der geltend gemachte Anspruch hinreichend Aussicht auf Erfolg hat (also entweder Verurteilung oder Klageabweisung) und die wirtschaftlichen Vorraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Prozesskostenhilfe vorliegen. Dies richtet sich nach den Vorschriften der <a title=\"PKH Regelungen der ZPO\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/zpo\/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG052302301\" target=\"_blank\">\u00a7\u00a7 114ff ZPO<\/a>. Die Prozesskostenhilfe ist eine Art &#8222;Sozialhilfe vor Gericht&#8220;, so dass nur Personen ohne gr\u00f6\u00dferes eigenes Verm\u00f6gen in den Genuss der Prozesskostenhilfe (unter Fachleuten und im folgenden: &#8222;PKH&#8220; genannt)\u00a0 kommen. Wann und unter welchen Bedingungen die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen w\u00fcrde hier zu weit f\u00fchren, daher wird hier lediglich auf die Webseite des RiOLG Kleing\u00fcnther verwiesen, der ein <a title=\"PKH-Fix von RiOLG Kleing\u00fcnther\" href=\"http:\/\/www.pkh-fix.de\/\" target=\"_blank\">Programm zur Berechnung der PKH<\/a> als Freeware anbietet.<\/p>\n<p>Wird PKH gew\u00e4hrt und der Rechtsanwalt des Mandanten beigeordnet, entf\u00e4llt ein weiterer Geb\u00fchrenanspruch des Rechtsanwaltes gegen den eigenen Mandanten, der beigeordnete Rechtsanwalt hat nur noch einen Anspruch gegen die Staatskasse. Die Gew\u00e4hrung von Prozesskostenhilfe bewirkt gleichzeitig, dass die Gerichtskosten (wenn der PKH Empf\u00e4nger klagt) nicht gezahlt werden m\u00fcssen, sondern diese zu Lasten der Staatskasse gehen. Das gesamt Prozesskostenrisiko f\u00e4ngt die PKH jedoch nicht ab. Verliert der PKH Empf\u00e4nger das Verfahren, muss er trotzdem die Verfahrenskosten (Anwalts und evtl. Gerichtkosten) der Gegenseite in vollem Umfang tragen.<\/p>\n<p>Die Pr\u00fcfung der hinreichenden \u00a0 Erfolgsaussicht erfolgt summarisch nach dem Vortrag im Rahmen der Klage oder des Prozesskostenhilfeverfahrens. Dies f\u00fchrt zu einer Besonderheiten:<\/p>\n<p><strong>Prozesskostenhilfeverfahren als\u00a0 vorgeschaltetes Verfahren:<\/strong><\/p>\n<p>Die Vorschriften \u00fcber die Prozesskostenhilfe erm\u00f6glichen es &#8211; bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen &#8211; die Erfolgsaussichten der Klage vor dem zust\u00e4ndigen Gericht zu pr\u00fcfen. Daf\u00fcr wird ein Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht eingereicht mit dem Antrag, die Klage nur bei Gew\u00e4hrung der entsprechenden PKH an die Gegenseite zuzustellen.Dadurch wird eine Art &#8222;Vorentscheid&#8220; des Gerichts \u00fcber die Erfolgsaussichten der Klage angefordert. Dies funktioniert jedoch nur, wenn auch der Gegner &#8222;mitspielt&#8220;. Dies funktioniert so:<\/p>\n<p>Das Gericht \u00fcbermittelt dann den Prozesskostenhilfeantrag an die Gegenseite zur Stellungnahme. Die Klage ist in dieser Situation\u00a0 noch nicht anh\u00e4ngig.\u00a0 Soweit es hier zu einer Stellungnahme kommt, entscheidet das Gericht nach Aktenlage, ob die Einwendungen der Gegenseite hinreichend substantiiert sind, um die hinreichende\u00a0 Erfolgsaussicht des PKH-Antrages zu Fall zu bringen.Gew\u00e4hrt das Gericht die PKH trotz der erhobenen Einwendungen liegt hier schon eine Art &#8222;Vortentscheid&#8220; der Klage vor, zumindest soweit sich der Gegner schon ergiebig zur Klage ge\u00e4u\u00dfert hat. .<\/p>\n<p>Das Gericht hat im PKH-Pr\u00fcfungsverfahren die M\u00f6glichkeit auch eine m\u00fcndliche Verhandlung \u00fcber die Erfolgsaussichten des PKH-Antrages anzuberaumen. Dies wird auch gerne von den Gerichten wahr genommen.<\/p>\n<p>Hier beginnt die Krux f\u00fcr denjenigen, der &#8222;auf der anderen Seite&#8220; sitzt, also keinen Anspruch auf PKH hat. Die Neigung mancher Gerichte bereits im PKH Pr\u00fcfungsverfahren m\u00fcndlich zu verhandeln, kann von der Kostenseite betrachtet nur Negativ f\u00fcr Ihn ausgehen. Denn eine Kostenerstattung der eigenen, auch im Pr\u00fcfungsverfahren angefallenen Rechtsanwaltskosten gibt es im PKH-Pr\u00fcfungsverfahren eben nicht. Es gibt im PKH-Pr\u00fcfngsverfahren zwar auch keinen\u00a0 Rechtsanwaltszwang, aber der Anteil derjenigen, die bei einem Anschreiben des Landgerichts ohne anwaltliche Vertretung antworten, d\u00fcrfte \u00e4u\u00dferst gering sein. Und wenn man in diesem Verfahren eine Einigung schlie\u00dft, sitzt man &#8222;argumentativ&#8220; gesehen schon auf der Verliererseite, eben weil es die Kostenerstattung der Anwaltskosten eben nicht gibt. Dies hat zur Folge,\u00a0 dass es selbst bei einem relativ &#8222;guten&#8220; Vergleich fast nie \u00fcber die Kostenaufhebung hinaus geht und der eigene Mandant auf Kosten in H\u00f6he von 3,5 Anwaltsgeb\u00fchren berechnet auf den Streitwert sitzen bleibt.<\/p>\n<p>Als Anwalt kann man dem &#8222;Beklagten&#8220; (=Antragsgegner) aus Kostensicht\u00a0 in einem PKH-Pr\u00fcfungsverfahren daher eigentlich nur raten nicht auf den PKH-Antrag zu reagieren, sondern eben in Kauf zu nehmen, dass der Kl\u00e4ger erst einmal PKH bekommt und die Klage formal rechtsh\u00e4ngig wird (da der Antragsgegner dann ja keine Stellung nimmt)\u00a0 . Im geregelten Verfahren gibt es dann die Kostentragungspflicht, so dass hier ganz anders verhandelt werden kann. Leidtragender ist in diesen F\u00e4llen die Staatskasse, da diese die Anwalts- und Gerichtskosten des PKH-Empf\u00e4ngers tragen muss, nur weil sich der Gegner nicht ge\u00e4u\u00dfert hat.\u00a0 Entgegen der Meinung vieler Richter gibt es aber keine &#8222;Verpflichtung&#8220; auf einen PKH-Antrag zu reagieren oder bei einer m\u00fcndlichen Verhandlung in einem PKH-Pr\u00fcfungsverfahren teilzunehmen. Allerdings ist die Situation f\u00fcr den Antragsgegner bei erfolgreichem Verteidigen gegen die PKH-Klage auch nicht viel besser, denn wenn der Gegner PKH bekommt dies, bedeutet dies auch, das im Rahmen einer Vollstreckung &#8222;nicht mehr viel Fleisch am Knochen&#8220; ist. Aber in der Gegen\u00fcberstellung ist das kontradiktorische Verfahren (=normales Gerichtsverfahren) dem PKH-Pr\u00fcfungsverfahren immer vorzuziehen, da es eine andere Verhandlungsposition schafft.<\/p>\n<p>Bei einer schlechten Ausgangslage auf Seiten des Antragsgegners hingegen lohnt es sich &#8222;alles in die Schlacht zu werfen&#8220;, denn dann wird der Gegner wom\u00f6glich durch einen ablehnenden PKH-Bescheid von einer Klage abgehalten, denn wenn das zust\u00e4ndige Gericht bereits mangelnde Erfolgsaussicht attestiert, wird sich jeder zweimal \u00fcberlegen, ob er das Kostenrisiko eingeht.<\/p>\n<p>FAZIT:<\/p>\n<p>Auch der mittellose Mandant hat die M\u00f6glichkeit seine Rechte durchzusetzen.<\/p>\n<p>Der Anspruchsgegner, der sich einem aktiven PKH-Pr\u00fcfungsverfahren (PKH-Empf\u00e4nger ist Kl\u00e4ger)\u00a0 ausgesetzt sieht, muss hingegen immer seine &#8222;Verteidigungsm\u00f6glichkeiten&#8220; sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen. Sind die Erfolgschancen seiner Verteidigung gut bis sehr gut, lohnt es sich, <strong>keine Stellung<\/strong> zu nehmen und das normale Verfahren abzuwarten. Sind die Erfolgschancen nicht so gut ist es umgekehrt, hier hat man die M\u00f6glichkeit durch eine umfassende Antragserwiderung dem Antragsteller fr\u00fchzeitig zur Aufgabe zu bewegen.<\/p>\n<p>Diese &#8222;Taktiken&#8220; k\u00f6nnen manchmal (bei Bed\u00fcrftigkeit beider Parteien) zu dem seltsamen Ergebnis f\u00fchren, dass beide Parteien PKH bekommen. Der Kl\u00e4ger hat dann im Rahmen des PKH Pr\u00fcfungsverfahrens die PKH bewilligt bekommen, weil sich der Beklagte nicht ge\u00e4u\u00dfert hat.\u00a0 Diese Stellungnahme hat der Beklagte dann in der Klageerwiderung &#8222;nachgeholt&#8220; und ebenfalls PKH beantragt (dass ist m\u00f6glich). Das Gericht hat dann auf Grund der Klageerwiderung ebenfalls PKH bewilligt.<\/p>\n<p>Leidtragender ist die Staatskasse, aber das System gibt diese &#8211; wenn auch seltene &#8211; M\u00f6glichkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oftmals erhalte ich Anfragen von potentiellen Mandanten, die gleich mit dem Satz anfangen: &#8222;Ich hab da ein mietrechtliches Problem, hab\u00b4 aber kein Geld um einen Anwalt zu bezahlen. &#8220; Grunds\u00e4tzlich freue ich mich \u00fcber die Ehrlichkeit, da mir solche Mandanten<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,700,9],"tags":[704,705,706,707,708],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1056"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1056"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1056\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1056"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1056"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1056"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}