{"id":1068,"date":"2009-08-14T22:36:15","date_gmt":"2009-08-14T20:36:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mkb-rechtsanwaelte.de\/test\/wordpress\/?p=106"},"modified":"2009-08-14T22:36:15","modified_gmt":"2009-08-14T20:36:15","slug":"dauerbrenner-fahrstuhlkosten-in-der-nebenkostenabrechnung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/dauerbrenner-fahrstuhlkosten-in-der-nebenkostenabrechnung\/","title":{"rendered":"Dauerbrenner: Fahrstuhlkosten in der Nebenkostenabrechnung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">In allen Betriebskostenabrechnungen sind die Kosten f\u00fcr den Betrieb des Fahrstuhls ein echter Dauerbrenner, da die Wartungskosten extrem hoch sind und die Dinger immer dann wenn man Sie braucht (Umzug, Waschmaschinenlieferung etc) immer kaputt sind. Am meisten \u00e4rgern sich die Bewohner der Erdgeschoss- und Hochparterre-Wohnungen, dass sie mit diesen hohen Kosten belastet werden, wo diese doch gar nichts von dem Fahrstuhl haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unweigerlich kommt die Frage: &#8222;D\u00fcrfen die Vermieter diese Kosten auch auf Bewohner von Erdgeschosswohnungen umlegen ?&#8220;<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(Eines vorab: Umlegbar sind nur die Wartungskosten nicht aber die Reparaturkosten eines defekten Aufzugs. Da die Wartungskosten f\u00fcr Aufz\u00fcge auf Grund des erforderlichen 24h Notdienstes &#8211;\u00a0 und anderer unerfindlicher Gr\u00fcnde\u00a0 -extrem hoch sind, sind die vom Einzelmieter zu tragenden Kosten ebenfalls hoch)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachdem in der Instanzrechtsprechung diese Frage durchaus unterschiedlich entschieden wurde, hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 klargestellt, dass die Umlage der Kosten zum Betrieb eines Fahrstuhls auch dann auf die Mieter von Erdgeschosswohnungen umgelegt werden k\u00f6nnen, wenn mit dem Fahrstuhl weder Keller noch Dachgeschoss erreicht werden kann. Die Umlage dieser Kosten stellt nach der Entscheidung des BGH (<a title=\"BGH Fahrstuhlkosten I\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=e13059c58011c9796a9066aafcc4ba57&amp;client=12&amp;nr=37713&amp;pos=2&amp;anz=13\" target=\"_blank\">BGH Urteil vom 20.9.2006 AZ: VIII ZR 103\/06<\/a>) weder eine unangemessene Benachteiligung noch eine \u00fcberraschende Klausel dar, so dass die Umlage der Wartungskosten auch auf die Erdgeschossmieter zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dies ist auch auf das Gewerberaummietrecht \u00fcbertragbar, hier hatte das LG Berlin im Jahre 2006 schon \u00e4hnlich entschieden (LG Berlin, Urteil vom 5.12.2006, AZ: 65 S 210\/06 in Grundeigentum 2007, 446-447)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diesen Grundsatz der Umlegbarkeit hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung dahingehend modifiziert, dass die Umlage von Aufzugskosten f\u00fcr einen Aufzug in einem anderen Geb\u00e4udeteil, den der (Wohnraum-)mieter nicht erreichen kann, den Mieter unangemessen benachteiligen (siehe <a title=\"BGH zu Fahrstuhlkosten II\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=e13059c58011c9796a9066aafcc4ba57&amp;client=12&amp;nr=47998&amp;pos=0&amp;anz=13\" target=\"_blank\">BGH Urteil vom 8.4.2009, AZ: VIII ZR 128\/08<\/a>). Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:\u00a0 Der Kl\u00e4ger wohnte in Berlin in einem Hinterhaus.\u00a0 Ein Aufzug war nur f\u00fcr das Vorderhaus, nicht aber f\u00fcr das Seitenhaus und das Hinterhaus vorhanden. Trotzdem sollten alle Mieter die Kosten des Aufzugs tragen. In diesem Fall ist nach der Entscheidung die Umlage der Kosten f\u00fcr den Betrieb des Fahrstuhls unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Somit kann eine Grundregel definiert werden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ist der Fahrstuhl im gleichen Geb\u00e4udeteil und kann von der Wohnung durch entsprechende Flure erreicht werden, sind die Kosten umlegbar, ist der Fahrtuhl in einem anderen Geb\u00e4udeteil gelegen und kann nicht durch entsprechende Flure erreicht werden, sondern nur &#8222;\u00fcber den Hof&#8220;, so sind die Betriebskosten nicht umlegbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In allen Betriebskostenabrechnungen sind die Kosten f\u00fcr den Betrieb des Fahrstuhls ein echter Dauerbrenner, da die Wartungskosten extrem hoch sind und die Dinger immer dann wenn man Sie braucht (Umzug, Waschmaschinenlieferung etc) immer kaputt sind. 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