{"id":1069,"date":"2009-08-18T23:07:39","date_gmt":"2009-08-18T21:07:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mkb-rechtsanwaelte.de\/test\/wordpress\/?p=110"},"modified":"2009-08-18T23:07:39","modified_gmt":"2009-08-18T21:07:39","slug":"faq-fristen-bei-der-nebenkostenabrechnung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/faq-fristen-bei-der-nebenkostenabrechnung\/","title":{"rendered":"FAQ: Fristen bei der Nebenkostenabrechnung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Trotz der rechtlich eindeutigen Lage sind viele Mandanten immer wieder erstaunt, wenn Sie von den strengen Fristen hinsichtlich der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten erfahren. Daher hier nochmal die wesentlichen Informationen:<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Relevante Norm ist <a title=\"Nebenkostenabrechnung\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__556.html\" target=\"_blank\">\u00a7 556 BGB<\/a>. In \u00a7 556 Absatz 2, SAtz 2 und Satz 3 der Norm sind die wesentlichen Regelungen festgehalten:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">Die Abrechnung ist dem Mieter sp\u00e4testens bis zum Ablauf des zw\u00f6lften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die versp\u00e4tete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter sp\u00e4testens bis zum Ablauf des zw\u00f6lften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die versp\u00e4tete Geltendmachung nicht zu vertreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vermieter muss also sp\u00e4testens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums &#8211; was meist das Kalenderjahr ist &#8211; seine Abrechnung an den Mieter zu \u00fcbermitteln. Kann der Vermieter diese Frist nicht einhalten, ist er nicht berechtigt Nachforderungen \u00fcber die bereits gezahlteBetriebskostenpauschale hinaus geltend zu machen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Zugangs, nicht der Zeitpunkt des Absendens. Der Vermieter der am 31.12.2009 seine Nebenkostenabrechnung zur Post gibt hat damit denkbar schlechte Karten, seine Nebenkostenabrechung wird versp\u00e4tet zugehen, Nachforderungen somit ausgeschlossen sein. Auch ist der Vermieter f\u00fcr den Zugang beweisbelastet und muss somit gegen\u00fcber dem Gericht nachweisen, dass die Nebenkostenabrechnung bei dem Mieter auch angekommen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zwar hat der Vermieter die M\u00f6glichkeit, nachzuweisen dass die Verz\u00f6gerung nicht von ihm verschuldet ist, allerdings ist eine &#8222;Exkulpation&#8220; schwieriger als viele meinen. Der klassische Fall, dass der Verwalter einer WEG Immobilie die Abrechnung verz\u00f6gert ist n\u00e4mlich als verschulden des Vermieters anzusehen, da der Vermieter den Verwalter ja zur rechtzeitigen Abrechnung anhalten k\u00f6nnte. Nur wenn der Verwalter wegen fehlender\u00a0 Abrechnungen von dritter Seite nicht abrechnen konnte, d\u00fcrfte ein Verschulden abzulehnen sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch \u00fcbersehen viele Mieter, dass Sie ebenfalls eine Frist zu beachten haben, die Einwendungsfrist. Zeigt der Mieter nicht an, mit welchen Punkten er nicht einverstanden ist, gilt die Nebenkostenabrechnung 1 Jahr nach Zugang als &#8222;zugestanden&#8220;, mit der Folgs, dass nachfolgende Einwendungen im Prozess auf Nachzahlung nicht mehr erhoben werden k\u00f6nnen. Die &#8222;Nichtzahlung&#8220; als Einwendung reicht also nicht aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz der rechtlich eindeutigen Lage sind viele Mandanten immer wieder erstaunt, wenn Sie von den strengen Fristen hinsichtlich der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten erfahren. Daher hier nochmal die wesentlichen Informationen:<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,700,712,9,699],"tags":[738,714,739,740,741],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1069"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1069"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1069\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1069"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1069"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1069"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}