{"id":1080,"date":"2009-10-12T15:32:30","date_gmt":"2009-10-12T13:32:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mkb-rechtsanwaelte.de\/test\/wordpress\/?p=155"},"modified":"2009-10-12T15:32:30","modified_gmt":"2009-10-12T13:32:30","slug":"ein-ungewohnlicher-weinkeller","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/ein-ungewohnlicher-weinkeller\/","title":{"rendered":"Ein ungew\u00f6hnlicher Weinkeller"},"content":{"rendered":"<p>Im Rahmen der Recherche nach passenden Urteilen zu einem Fall trifft man manchmal auch auf ungew\u00f6hnliche Urteile.<\/p>\n<p>Hier die Leits\u00e4tze des OLG K\u00f6ln zu einem etwas &#8222;ungew\u00f6hnlichen&#8220; Weinkeller und die versicherungsrechtlichen Implikationen:<\/p>\n<p><strong>OLG K\u00f6ln, Urteil vom 13.2.1996, AZ: 9 U 124\/94 <\/strong><\/p>\n<p>Leistungsfreiheit der Hausratversicherung nach einem Diebstahl eines Weinlagers aus einem Mieterkeller in einer Hochhausanlage wegen Verletzung von Aufkl\u00e4rungspflichten und wegen grob fahrl\u00e4ssiger Herbeif\u00fchrung des Versicherungsfalles<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Orientierungssatz<\/p>\n<p>1. Wenn der Versicherungsnehmer in der Hausratversicherung nach einem Diebstahl seines Weinlagers aus seinem Kellerraum im Mieterkeller einer Hochhausanlage in seiner Schadenanzeige (unter anderem) den Diebstahl von 18 Flaschen Berncasteler Doctor Trockenbeerenauslese 1921 angibt, ohne dabei zwischen originalverkorkten und nachverkorkten Flaschen zu unterscheiden, vielmehr jeweils einen Wert von 11.100 DM<br \/>\nmitteilt, obgleich ihm &#8211; nach seinem eigenen prozessualen Vorbringen &#8211; 9 originalverkorkte und 9 nachverkorkte Flaschen gestohlen worden sind,<br \/>\n-wenn er ferner auch nach dem R\u00fcckerhalt von 5 nicht originalverkorkten Flaschen<br \/>\nden Wert der noch fehlenden Flaschen unterschiedslos mit je 13.000 DM angibt, ohne dabei die &#8211; im Rechtsstreit von ihm behaupteten &#8211; Tauschpreise von 8.000 bis 9.000 DM pro Flasche zu erw\u00e4hnen und<\/p>\n<p>-wenn dem Versicherungsnehmer jedenfalls bereits 3 Jahre vor dem Versicherungsfall (aufgrund eines Schreibens eines Weinh\u00e4ndlers) bekannt war, da\u00df Weine unterschiedlichen Wert haben, je nachdem ob die jeweilige Flasche originalverkorkt oder nachverkorkt ist, ist die Hausratversicherung wegen Verletzung der Aufkl\u00e4rungsobliegenheiten des VHB 84 \u00a7 21 Nr 1 Buchst d und Nr 2 Buchst b (juris: VHB J: 1984) leistungsfrei.<br \/>\n2. Auch wenn zugunsten des Versicherungsnehmers von der Richtigkeit der Wertangaben ausgegangen wird, ist die Versicherung wegen grob fahrl\u00e4ssiger Herbeif\u00fchrung des Versicherungsfalles leistungsfrei,<\/p>\n<p>-wenn der Versicherungsnehmer, der in einer 50 qm gro\u00dfen Wohnung in einer Hochhausanlage wohnt, in seinem Kellerraum &#8211; nach seinem eigenen Vorbringen &#8211; Wein im Gesamtwert von mindestens 227.000 DM gelagert hat, wobei eine Vielzahl von Einzelflaschen einen Wert zwischen 8.000 und 15.950 DM hatten,<\/p>\n<p>-wenn die Kelleranlage des Hauses, die durch eine feuerhemmende T\u00fcr mit Buntbartschlo\u00df vom Treppenhaus abgegrenzt ist, f\u00fcr alle Hausbewohner (die mit entsprechenden Schl\u00fcsseln versehen sind) frei zug\u00e4nglich ist,<\/p>\n<p>-wenn die Kellerr\u00e4ume der einzelnen Mieter aus Lattenverschl\u00e4gen bestehen, der Versicherungsnehmer seinen Raum zwar durch eine massive Holzt\u00fcr mit Sicherheitsschlo\u00df und Sichtschutz von innen gesichert hat, aber es an stabilen Seitenw\u00e4nden fehlt.<br \/>\nEs h\u00e4tte dann f\u00fcr den Versicherungsnehmer alternativ erkennbar nahe gelegen, den besonders wertvollen Wein zB bei einem Winzer oder Weinh\u00e4ndler &#8211; dort auch fachlich richtig &#8211; zu lagern oder aber stabile Seitenw\u00e4nde und eine Alarmanlage an seinem<br \/>\nKellerraum anzubringen.<\/p>\n<p>Fundstellen<br \/>\nRuS 1996, 190-192 (red. Leitsatz und Gr\u00fcnde)<\/p>\n<p>Wer legt schon Wert auf eine ordentliche Wohnung, wichtiger ist einen gut gef\u00fcllten Weinkeller zu haben !!!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen der Recherche nach passenden Urteilen zu einem Fall trifft man manchmal auch auf ungew\u00f6hnliche Urteile. 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