{"id":1082,"date":"2009-11-16T20:57:47","date_gmt":"2009-11-16T18:57:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mkb-rechtsanwaelte.de\/test\/wordpress\/?p=166"},"modified":"2009-11-16T20:57:47","modified_gmt":"2009-11-16T18:57:47","slug":"wie-komme-ich-da-raus-kundigung-von-langfristigen-gewerberaummietvertragen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wie-komme-ich-da-raus-kundigung-von-langfristigen-gewerberaummietvertragen\/","title":{"rendered":"Wie komme ich da raus ? K\u00fcndigung von langfristigen Gewerberaummietvertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">Oftmals treibt Mieter von Ladenfl\u00e4chen das gleiche Problem zum Anwalt: Das Gesch\u00e4ft l\u00e4uft eher schlecht als recht, und die erzielten Ums\u00e4tze werden unmittelbar von einer hohen Laden\/Gesch\u00e4ftsraummiete aufgefressen. Ladenmieten von 60,- \u20ac pro Quadratmeter sind in manchen Hamburger Einkaufcentern nichts Ungew\u00f6hnliches. Gleichzeitig sind derartige Vertr\u00e4ge so gut wie immer fest  auf eine Laufzeit von 5 oder 10 Jahren abgeschlossen. Die Frage &#8222;Wie komme ich da raus ?&#8220; stellt sich unweigerlich.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hier bieten sich 2 Wege an:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Der Vergleich<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">Bei einem Vergleich ist man auf die Verhandlungsbereitschaft des Vermieters angewiesen. Ist die Lage f\u00fcr die Ladenfl\u00e4che begehrt, wird das Interesse des Vermieters an einer Vertragsaufl\u00f6sung und R\u00e4umung gegen Entgelt hoch sein, da er dann die Ladenfl\u00e4che direkt erfolgreich weitervermieten kann.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">Ist die Ladenfl\u00e4che hingegen ein &#8222;Ladenh\u00fcter&#8220; (was meist der Fall ist, denn bei einer guten Lage ist das Risiko mit seinem Gesch\u00e4ft pleite zu gehen geringer) und eine Weitervermietung eher schwierig, ist das Interesse meist, eine Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses zu erreichen. Hier ist die Bereitschaft zu einer Mietreduzierung meist gr\u00f6\u00dfer als im vorher genannten Fall.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">Inwieweit derartige Vergleichsverhandlungen zum Erfolg f\u00fchren h\u00e4ngt von vielen Faktoren ab. Ist das insolvenzrisiko des Mieters hoch, kann zumindest dadurch eine gewisse Verhandlungsposition aufgebaut werden.<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Streitige L\u00f6sung<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">Die zweite M\u00f6glichkeit liegt in der \u00dcberpr\u00fcfung des Mietvertrages. Ob der Mietvertrag &#8222;wasserdicht&#8220; ist oder Einfallstore f\u00fcr eine K\u00fcndigung vorhanden sind kann ebenfalls nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings ist man immer wieder erstaunt, dass auch bei gr0\u00dfen Hausverwaltungen und Vermietergesellschaften &#8222;grobe Patzer&#8220; zu finden sind. Der Klassiker unter den K\u00fcndigungsgr\u00fcnden ist die Schriftform. Nach <a title=\"Schriftform\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__550.html\" target=\"_blank\">\u00a7 550 BGB<\/a> iVm <a title=\"F\u00fcr die Gewerberaummiete anwendbare Vorschriften\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__578.html\" target=\"_blank\">\u00a7 578 BGB<\/a> ist\u00a0 bei Mietvertr\u00e4gen hinsichtlich Gewerbefl\u00e4chen, die \u00fcber mehr als ein Jahr laufen, die Schriftform im Sinne des <a title=\"Schriftform\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__550.html\" target=\"_blank\">\u00a7 126 BGB<\/a> vorgeschrieben. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Vertrag als unbefristet abgeschlossen. Diese fehlende Befristung ist der Clou an der Vorschrift. Vertr\u00e4ge, die eigentlich noch mehrere Jahre laufen k\u00f6nnen pl\u00f6tzlich mit der kurzen Frist des<a title=\"K\u00fcndigungsfristen  \" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__580a.html\" target=\"_blank\"> \u00a7 580a Absatz 2 BGB<\/a> innerhalb von 6 Monaten gek\u00fcndigt werden. Zu der Frage, wann die Schriftform eingehalten wurde gibt es daher unz\u00e4hlige Entscheidungen.\u00a0 Beispielsweise wurde die nach Vertragsschluss getroffene m\u00fcndliche Vereinbarung, dass die Miete nunmehr monatlich statt bisher quartalsweise zu bezahlen sei, als Aufhebung der Schriftform angesehen (siehe BGH, Urteil vom 19.9.2007, AZ: <a title=\"BGH zur Schriftform\" href=\"http:\/\/lexetius.com\/2007,3387\" target=\"_blank\">XII ZR 198\/05<\/a>). Wann ein Mangel der Schriftform gegeben sein k\u00f6nnte, und wann evtl. der Weg \u00fcber Verhandlungen der bessere ist, kann daher nur nach ausf\u00fchrlicher Analyse des Vertrages, der damit verbundenen Vereinbarungen und der &#8222;weichen&#8220; Mandantenfaktoren eruiert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Daher ist die Frage nur durch eine sorgf\u00e4ltige Analyse zu beantworten. Nur erfordert dies Zeit und Geld. Es ist aber ein Aufwand der sich lohnt. Die Einstellung der Mietzahlung f\u00fchrt hingegen zielgerichtet gegen die Wand. In diesem Fall\u00a0 folgen fast zwingend R\u00e4umungs- und Schadensersatzklage, eine Gestaltung des Rechtsverh\u00e4ltnisses wie oben dargestellt ist dann nur noch unter Einschr\u00e4nkungen\u00a0 m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oftmals treibt Mieter von Ladenfl\u00e4chen das gleiche Problem zum Anwalt: Das Gesch\u00e4ft l\u00e4uft eher schlecht als recht, und die erzielten Ums\u00e4tze werden unmittelbar von einer hohen Laden\/Gesch\u00e4ftsraummiete aufgefressen. 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