{"id":23392,"date":"2020-04-19T15:43:15","date_gmt":"2020-04-19T13:43:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/?p=23392"},"modified":"2020-04-19T15:43:17","modified_gmt":"2020-04-19T13:43:17","slug":"betriebskostenabrechnung-im-gewerberaum-verborgene-schaetze","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/betriebskostenabrechnung-im-gewerberaum-verborgene-schaetze\/","title":{"rendered":"Betriebskostenabrechnung im Gewerberaum &#8211; Verborgene Sch\u00e4tze ?"},"content":{"rendered":"\n<h3>Die Nebenkostenabrechnung im Gewerberaummietrecht &#8211; Warum eine Pr\u00fcfung bares Geld bringen kann.<br><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Neben- oder Betriebskostenrecht ist unter Mietrechtlern eher ungeliebt &#8211; ist die \u00dcberpr\u00fcfung einzelner Positionen doch langwierig und aufw\u00e4ndig und der Streitwert (und damit die Verg\u00fctung nach RVG) im Wohnraummietrecht eher klein. Meist beschr\u00e4nkt sich die \u00dcberpr\u00fcfung daher auf die fristgerechte \u00dcbermittlung sowie die formelle und materielle&nbsp; Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Nebenkostenabrechnung (siehe dazu: <a href=\"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/betriebskostenabrechnungen-uberprufen\/\">Betriebskostenabrechnung \u00fcberpr\u00fcfen<\/a>).<br><\/p>\n\n\n\n<p>Ganz anders im Gewerberaummietrecht. Hier lohnt sich f\u00fcr den Mandanten ein genauer Blick in die abgerechneten Positionen, werden doch bei Fl\u00e4chen von 200-1000 Quadratmetern schnell Nachzahlungen in H\u00f6he von mehreren tausend Euro erreicht. Erstaunlicherweise nehmen Firmen derartig hohe Nachzahlungen ohne genauere Pr\u00fcfung hin und zahlen die Nachforderung, ohne auch nur die Belege eingesehen zu haben.<\/p>\n\n\n\n<h4>1. Einsichtnahme in die Nebenkostenabrechnung und Belege<\/h4>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt im Gewerberaummietrecht das gleiche wie im Wohnraummietrecht: Gew\u00e4hrt der Vermieter dem Mieter keine Einsicht in die Belege ist eine Nachzahlung aus der <a href=\"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/die-betriebskostenabrechnung-im-gewerberaummietrecht\/\">Nebenkostenabrechnung nicht zur Zahlung f\u00e4lllig<\/a>. Oft wird in gewerblichen Mietvertr\u00e4gen eine Einwendungsfrist f\u00fcr Nebenkostenabrechnungen vereinbart &#8211; hier muss der Mieter aufpassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Somit ist der erste Schritt die Einsichtnahme in die Belege bei dem Vermieter oder dessen Hausverwaltung. Nach der Rechtsprechung de BGH ist der Vermieter nicht zur \u00dcbersendung der Belege im Original oder Kopie verpflichtet, allerdings muss er die zumutbare Einsichtnahme erm\u00f6glichen. Diese Einsichtnahme muss dabei entweder in dem Mietobjekt selber oder in einem B\u00fcro in zumutbarer Entfernung erm\u00f6glicht werden. Gew\u00f6hnlicherweise in der gleichen Stadt. Es ist aber unzul\u00e4ssig, wenn der in M\u00fcnchen ans\u00e4ssige Vermieter den in Hamburg sitzenden Mieter anbietet, die Belege in M\u00fcnchen einzusehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Grund der digitalen Belegverwaltung gehen aber zumindest professionelle Hausverwaltungen dazu \u00fcber, den Mietern die Belege eingescannt per Mail zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<h4>2. Pr\u00fcfung Mietvertrag und Umlageschl\u00fcssel<\/h4>\n\n\n\n<p>In einem zweiten Schritt ist zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Umlageschl\u00fcssel der Abrechnung korrekt sind. Hier kommen oft die ersten Fehler vor, etwa wenn Wohn- und Gewerbeeinheiten in dem Haus vorhanden sind oder eine Tiefgarage, die gesondert vermietet wird mit in die Berechnung einbezogen wird. Hier lohnt sich auch ein Blick in den Mietvertrag, manchmal werden sogenannte Allgemeinfl\u00e4chen (Eingangshallen, Fl\u00e4chen vor Fahrst\u00fchlen etc)&nbsp; anteilig in die Nebenkostenabrechnung einbezogen (oftmals nach den <a href=\"http:\/\/messdat.de\/richtlinie-zur-berechnung-der-mietflaeche-fuer-gewerblichen-raum-mf-g\/\">Richtlinien zur Berechnung der Mietfl\u00e4chen f\u00fcr den gewerblichen Raum (&#8222;MF-G&#8220;)<\/a>, obwohl diese Berechnungsmethoden im Mietvertrag gar nicht vereinbart wurde. Dann ist die&nbsp; Fl\u00e4chenberechnung und damit verbunden der Umlageschl\u00fcssel ebenfalls falsch, die Nebenkostenabrechnung insgesamt unbrauchbar.<\/p>\n\n\n\n<h4>3. Pr\u00fcfung Umlegbarkeit der abgerechneten Kostengruppen\/Positionen<\/h4>\n\n\n\n<p>In einem dritten Schritt ist zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die angesetzten Positionen \u00fcberhaupt umlegbar sind. Ist beispielsweise die Bewachung des Objektes durch einen Sicherheitsdienst auf die Mieter umgelegt, bez\u00fcglich der Betriebskosten aber nur ein Verweis auf <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/betrkv\/__2.html\">\u00a7 2 Betriebskostenverordnung (abgek\u00fcrzt: BetrKV)<\/a> im Mietvertrag enthalten, k\u00f6nnen die Kosten der Bewachung nicht auf die Mieter umgelegt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h4>4. Pr\u00fcfung der abgerechneten Positionen<\/h4>\n\n\n\n<p>Im vierten Schritt sind die abgerechneten Positionen selber zu \u00fcberpr\u00fcfen. Hier lauert ein Fehler, der so gut wie immer in den Nebenkostenabrechnungen vorkommt:<\/p>\n\n\n\n<p>In den allermeisten gewerblichen Mietvertr\u00e4gen wird geregelt, dass der Mieter f\u00fcr die <strong>Instandhaltung<\/strong> anteilig zum Verh\u00e4ltnis seiner Fl\u00e4che zur Gesamtfl\u00e4che aufzukommen hat. F\u00fcr <strong>Instandsetzung innerhalb seiner R\u00e4umlichkeiten<\/strong> (au\u00dferhalb von Dach- und Fach) ist nach den meisten der Mietvertr\u00e4ge ebenfalls der Mieter verantwortlich, manchmal beschr\u00e4nkt auf die Gegenst\u00e4nde, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Wirksamkeit derartiger Klauseln wird aber oftmals seitens der Vermieter jede Rechnung &#8211; unabh\u00e4ngig ob Instandsetzung oder Instandhaltung &#8211; auf alle Mieter umgelegt. So wird die teure Reparatur des kaputten Aufzuges auf alle Mieter umgelegt, ebenso der Austausch des defekten Heizbrenners der Heizung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dies ist aber nach den allermeisten Mietvertr\u00e4gen so pauschal jedoch gerade nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Miete wird der &#8222;Gebrauch der Mietsache&#8220; mithin die Abnutzung&nbsp; der Mietsache verg\u00fctet. Dazu kann der Vermieter die f\u00fcr die Erhaltung der Mietsache notwendigen Kosten auf den Mieter umlegen. Damit sind alle Wartungskosten gemeint, die mit dem Begriff &#8222;<strong>Instandhaltung<\/strong>&#8220; oder &#8222;<strong>Instandhaltungskosten<\/strong>&#8220; in den MIetvertr\u00e4gen umschrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Geht jedoch etwas kaputt und muss ersetzt werden, spricht man von einer <strong>Instandsetzung<\/strong>. Diese Kosten muss der Mieter jedoch nicht zahlen, da er Anspruch auf die Mietsache in dem angemieten Zustand hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist ein Teil der Mietsache wegen eines Defektes nicht nutzbar, muss er insoweit keine Miete zahlen. Dieses Prinzip w\u00e4re jedoch ausgehebelt, wenn er zwar die Miete nicht bezahlen muss, aber daf\u00fcr die Kosten f\u00fcr die Behebung des Mangels (also der fehlenden Nutzbarkeit) zahlen m\u00fcsste.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Daher sind Instandsetzungskosten grunds\u00e4tzlich nicht auf den Mieter umlegbar<\/strong> (auf die Feinheiten der m\u00f6glichen Umlegbarkeit von Instandsetzungkosten auf Mieter gehe&nbsp; ich in einem anderen Beitrag ein).<\/p>\n\n\n\n<p>Somit sind die Reparaturkosten f\u00fcr den Fahrstuhl vom Vermieter zu tragen, ebenso die Kosten f\u00fcr den Austausch des Heizbrenners. Streicht man derartige Kosten aus der Nebenkostenabrechnung, ergeben sich schnell viele hundert Euro Ersparnis.<\/p>\n\n\n\n<p>Erstaunlicherweise finden sich derartige Fehler eben so h\u00e4ufig in den Nebenkostenabrechnungen von professionellen Verwaltungen wie privaten Vermietern.<\/p>\n\n\n\n<p>Derartige Fehler k\u00f6nnen aber nur festgestellt werden, wenn die einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung (was bei gro\u00dfen Objekten schnell mal mehrere hundert Seiten sein k\u00f6nnen) inhaltlich und unter Ber\u00fccksichtigung der Regelungen des Mietvertrages \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h4>5. Plausibilit\u00e4t der Verbrauchsabrechnung<\/h4>\n\n\n\n<p>Als&nbsp; letztes sind die Verbrauchsabrechnungen von Strom, Wasser M\u00fcll, Abwasser und Heizung auf die Umlageschl\u00fcssel und&nbsp; Plausibilit\u00e4t&nbsp; zu \u00fcberpr\u00fcfen. Das f\u00e4ngt von dem Aufteilungsschl\u00fcssel bei gemischt genutzten Einheiten (also Gewerbe- und Wohnraumeinheiten in einem Geb\u00e4ude)&nbsp; an und h\u00f6rt bei der H\u00f6he des umgelegten Verbrauches auf.<\/p>\n\n\n\n<p>So haben wir beispoelsweise anl\u00e4sslich einer Pr\u00fcfung aufgedeckt, dass die Stromkosten einer Tiefgarage, deren Pl\u00e4tze gesondert zu einem Pauschalpreis vermietet wurden, \u00fcber Jahre auf die einzelnen Mieter der Gesch\u00e4fteinheiten umgelegt wurden, obwohl&nbsp; diese keinerlei Pl\u00e4tze in der Tiefgarage angemietet hatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher ist auch immer die H\u00f6he des geltend gemachten Verbrauchs auf seine Plausibilit\u00e4t&nbsp; zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h3>FAZIT:&nbsp; &nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine \u00dcberpr\u00fcfung der Nebenkostenabrechnung von Gewerbeeinheiten bringt oft bares Geld. Bei Vermietern und Verwaltungen erfolgt die fehlerhafte Abrechnung meist unbewusst, da die mietvertraglichen Regelungen nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung \u00fcberpr\u00fcft werden und die Umlage aller Abrechnung &#8222;schon immmer so&#8220; erfolgte. Eine nachhaltige \u00dcberpr\u00fcfung der Nebenkostenabrechnung hat meist auch den Erfolg, dass die Abrechnungen der Folgejahre die monierten Fehler nicht mehr enthalten, und sich die Ersparnis so \u00fcber mehrere Jahre auswirkt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Grund der im Gewerberaummietrecht nicht g\u00fcltigen Ausschlussklausel des \u00a7 556 BGB kann der Gewerberaummieter auch zur\u00fcckliegende Abrechnungen noch \u00fcberpr\u00fcfen lassen und eventuell \u00dcberzahlungen aus den vergangenen Jahren (also von Abrechnungen die nach dem 31.12.2016 zugingen) zur\u00fcckverlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem ist in der gegenw\u00e4rtigen Lage w\u00e4hrend der Corona Pandemie eine falsche Betriebskostenabrechnung auch ein gutes Argument, den Vermieter zum Einlenken bei einer <a href=\"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/die-betriebskostenabrechnung-im-gewerberaummietrecht\/\">einvernehmlichen Mietanpassung zu bewegen.&nbsp; <\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Dienstleistungen der Kanzlei Mielke &amp; Koy<\/h3>\n\n\n\n<p>DIe Kanzlei Mielke &amp; Koy \u00fcberpr\u00fcft die Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung auf ihre inhaltliche und rechnerische Richtigkeit, abh\u00e4ngig vom Umfang auch gerne nach Festpreis. Wir unterst\u00fctzen Sie bei der au\u00dfergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer R\u00fcckforderung.<\/p>\n\n\n\n<p>Herr Rechtsanwalt G\u00fcnther Koy, Fachanwalt f\u00fcr Miet- und Wohnungseigentumsrecht, hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von gewerblichen Mandanten bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen unterst\u00fctzt und auch gerichtlich vertreten und dabei R\u00fcckforderungen bis in den hohen f\u00fcnfstelligen Bereich erstritten.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Nebenkostenabrechnung im Gewerberaummietrecht &#8211; Warum eine Pr\u00fcfung bares Geld bringen kann. 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