{"id":238,"date":"2010-10-02T21:06:54","date_gmt":"2010-10-02T19:06:54","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=238"},"modified":"2010-10-02T21:06:54","modified_gmt":"2010-10-02T19:06:54","slug":"recht-und-gerechtigkeit-oder-wer-zu-spat-kommt-den-bestraft-die-justiz-das-ganze-leben-bgh-xii-zr-9808","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/recht-und-gerechtigkeit-oder-wer-zu-spat-kommt-den-bestraft-die-justiz-das-ganze-leben-bgh-xii-zr-9808\/","title":{"rendered":"Recht und Gerechtigkeit oder Wer zu sp\u00e4t kommt, den bestraft die Justiz das ganze Leben &#8211; BGH XII ZR 98\/08"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Immer wieder erleben wir bei Mandanten das &#8222;Vogel-Strauss&#8220; Prinzip, es wird s\u00e4mtliche Post ignoriert, bis der Gerichtsvollzieher klingelt. Hier gibt die Rechtsordnung klare und deutliche Vorgaben, wer die teilweise recht kurzen Fristen verpasst, muss mit den Folgen leben. Aber kann das f\u00fcr &#8211; fast\u00a0 &#8211; ein ganzes Leben gelten ? Muss man deshalb seine Arbeitsstelle wechseln, um einem mehrere Jahre alten Urteil zu entfliehen ? Wir meinen, dass ein einzelner Fehler nicht ein ganzes Leben beeinflussen darf. Dies hat die Kanzlei MKB bis zum Bundesgerichtshof durchgefochten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more-->Leider ohne Erfolg. Was war passiert:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unser Mandant war durch die Trennung und das Scheidungsverfahren in eine Krise gekommen. Auf das Anschreiben des Gerichts hinsichtlich der Berechnung der Unterhaltsanspr\u00fcche f\u00fcr die gemeinsamen Kinder reagierte er nicht. Zum damligen Zeitpunkt war er auch nicht anwaltlich vertreten. Es erging ein Vers\u00e4umnisurteil, welches rechtskr\u00e4ftig wurde. Nun zum Problem:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Anw\u00e4ltin der Exfrau hatte im Rahmen der Berechnung des Unterhaltes das Einkommen des Mannes zu Ehezeiten als Berechnungsgrundlage angenommen. Dieses hatte sich aber in der Zeit des Scheidungsverfahrens erheblich verringert, insbesondere waren durch die Trennung der Verheiratetenzuschlag, der Splittingvorteil sowie der Ortszuschlag f\u00fcr die Kinder entfallen. Rein tats\u00e4chlich\u00a0 hatte dies zur Folge, dass durch die hohe Unterhaltsbelastung der Mann weniger als die eigentlich vorgeschriebene Pf\u00e4ndungsfreigrenze zum Leben hat und die Schulden st\u00e4ndig h\u00f6her werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser auf dem Vers\u00e4umnisurteil beruhende Unterhaltstitel wurde\u00a0 nun\u00a0 mit der <a title=\"\u00a7 323 ZPO - Ab\u00e4nderungsklage\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/zpo\/__323.html\" target=\"_blank\">Ab\u00e4nderungsklage<\/a> angegriffen. Juristisches Problem (kurz gefast) dabei: Welches Einkommen ist als Einkommen zum Zeitpunkt des ersten Urteils &#8211; des Vers\u00e4umnisurteils &#8211; anzunehmen: Dass tats\u00e4chliche Einkommen oder das dem Urteil zu Grunde liegende, tats\u00e4chlich aber &#8222;falsche Einkommen&#8220; ? Wenn es das\u00a0 &#8222;reale&#8220; Einkommen ist, kann eine Ab\u00e4nderungsklage nicht erfolgreich sein, da sich dann das alte Einkommen nach Urteilsverk\u00fcndung nicht ver\u00e4ndert hat. Daher ging es in dem Verfahren darum, festzustellen, dass sich das Einkommen ver\u00e4ndert hat, da es geringer ist als das Einkommen, welches das Gericht in seinem Vers\u00e4umnisurteil zu grunde gelegt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Frage wurde von uns \u00fcber das Amtsgericht und das OLG Schleswig bis zum Bundesgerichtshof getragen. Doch leider hat sich der BGH in der bisher noch nicht abschlie\u00dfend entschiedenen Frage dahin gehend entschieden, auf die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse abzustellen (siehe <a title=\"Urteil des BGH vom 12.5.2010\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=39040e6da819a0993ca3ca4a4ec58a7a&amp;nr=52176&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\">Urteil des BGH vom 12.5.2010, AZ: XII ZR 98\/08<\/a>). Dies wurde rein juristisch begr\u00fcndet und ausgef\u00fchrt, dass ein Abstellen auf die im Vers\u00e4umnisurteil angef\u00fchrten Gr\u00fcnde zu einer \u00c4nderung von &#8222;Fehlern&#8220; bereits rechtskr\u00e4ftiger Urteile f\u00fchren w\u00fcrde. Als Begr\u00fcndung wurde angef\u00fchrt: &#8222;Dies hat der Senat stets abgelehnt&#8220;. Der BGH hat also auf die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse abgestellt, die\u00a0 der Kl\u00e4ger vers\u00e4umt hat dem Gericht mitzuteilen, so dass sich im Ergebnis das Gehalt nicht ge\u00e4ndert hat und der unrichtige Unterhaltstitel bestehen bleibt, nur weil er Rechtskr\u00e4ftig ist. Wer zu sp\u00e4t kommt, den bestraft die Justiz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus juristischer Sicht mag ein solches Urteil sicherlich nachvollziehbar sein, aber es f\u00fchrt zu einem tragischen Ergebnis f\u00fcr den Betroffenen. Denn selbst ein Insolvenzverfahren w\u00fcrde kaum weiterhelfen. Der Unterhaltstitel l\u00e4uft trotz der Insolvenz weiter, d.h. die \u00fcberh\u00f6hten Unterhaltsanspr\u00fcche w\u00fcrden in der Schuldenbereinigungsphase\u00a0 erneut auflaufen, und diese w\u00e4ren dann nicht von der Insolvenz umfasst. Da der Unterhaltsanspruch auch noch \u00fcber mehr als 10 Jahre l\u00e4uft, w\u00e4re der einzige Ausweg f\u00fcr den Beamten\u00a0 irgendwie die Entlassung unverschuldet hinzubekommen (eine schuldhafte Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass der alte Unterhaltstitel bestehen bleibt..).\u00a0 Und das bei einem Beamten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hier sieht man mal wieder, dass in der Justiz Recht nicht immer mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist (auch wenn viele dieser Ansicht sind). Und man f\u00fcr Vers\u00e4umnisse gegen\u00fcber den Gerichten teilweise ewig zahlen muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer wieder erleben wir bei Mandanten das &#8222;Vogel-Strauss&#8220; Prinzip, es wird s\u00e4mtliche Post ignoriert, bis der Gerichtsvollzieher klingelt. Hier gibt die Rechtsordnung klare und deutliche Vorgaben, wer die teilweise recht kurzen Fristen verpasst, muss mit den Folgen leben. 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