{"id":286,"date":"2011-05-22T21:43:39","date_gmt":"2011-05-22T19:43:39","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=286"},"modified":"2011-05-22T21:43:39","modified_gmt":"2011-05-22T19:43:39","slug":"der-schutzlose-wohnungsmieter-die-vereinfachte-ordentliche-kundigung-gemas-%c2%a7-573a-bgb","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/der-schutzlose-wohnungsmieter-die-vereinfachte-ordentliche-kundigung-gemas-%c2%a7-573a-bgb\/","title":{"rendered":"Der schutzlose Wohnungsmieter &#8211; Die vereinfachte ordentliche K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df \u00a7 573a BGB"},"content":{"rendered":"<p>Im allgemeinen ist im Mietrecht der Schutz der Interessen des Mieters h\u00f6her angesiedelt als der Schutz des Vermieters. Am deutlichsten wird dies bei der K\u00fcndigung des Mietverh\u00e4ltnisses. Der Mieter kann ohne Angabe eines\u00a0 Grundes und immer (es sei denn es ist ein befristetes Mietverh\u00e4ltnis oder die K\u00fcndigung wurde f\u00fcr einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen) die Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende k\u00fcndigen, der Vermieter hat nur die M\u00f6glichkeiten der au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df<a title=\"Au\u00dferordentliche K\u00fcndigung \" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__543.html\" target=\"_blank\"> \u00a7\u00a7 543<\/a>, <a title=\"Au\u00dferordentliche K\u00fcndigung Wohnraum\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__569.html\" target=\"_blank\">569 BGB<\/a> sowie der ordentlichen K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df <a title=\"Ordentliche K\u00fcndigung\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__573.html\" target=\"_blank\">\u00a7 573 ff BGB<\/a>, beides jedoch nur bei Vorliegen eines besonderen Interesses (=nur aus den gesetzlich vorgegebenen Gr\u00fcnden wie Zahlungsverzug, Eigenbedarfsk\u00fcndigung etc.pp. )\u00a0 . Die dort genannten K\u00fcndigungsgr\u00fcnde sind ebenfalls eher restriktiv auszulegen. Allerdings gibt es eine Ausnahme von der Regel, die sogenannte Einliegerwohnungk\u00fcndigung: <a title=\"K\u00fcndigung von Einliegerwohnungen\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__573a.html\" target=\"_blank\">\u00a7 573a BGB<\/a><\/p>\n<p><!--more-->Nach \u00a7 573a BGB hat der Vermieter, der gemeinsam mit dem Mieter in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnt, das Recht eine ordentliche K\u00fcndigung des Mietverh\u00e4ltnis auszusprechen, <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>ohne dass es einer besonderen Begr\u00fcndung bedarf<\/strong><\/span>. Der Vermieter kann also jederzeit das Mietverh\u00e4ltnis beenden, es muss weder ein Zahlungsverzug noch ein Eigenbedarf oder ein sonstiger gesetzlicher Grund vorliegen. Wenn dem Vermieter danach ist, kann er k\u00fcndigen. Der Mieter einer solchen Wohnung ist aus juristischer Sicht quasi schutzlos.<\/p>\n<p>Die einzige &#8222;Wohltat&#8220; die der Gesetzgeber dem Mieter zubilligt ist die verl\u00e4ngerte K\u00fcndigungsfrist gem\u00e4\u00df \u00a7 573a Abs 1 Satz 2 BGB. Danach verl\u00e4ngert sich die K\u00fcndigungsfrist um 3 Monate.<\/p>\n<p>Sinn und Zweck der Norm ist klar:\u00a0 Der Gesetzgeber will &#8211; vereinfacht gesagt &#8211;\u00a0 &#8222;Mord und Totschlag&#8220; verhindern. Wenn sich Mieter und Vermieter nicht sonderlich m\u00f6gen sondern\u00a0 vielmehr um jede Kleinigkeit streiten, ist es au\u00dferordentlich Konflikt erh\u00f6hend, wenn der Vermieter den Mieter faktisch nicht los wird. \u00dcber kurz oder lang werden dann nichtjuristische Argumente genutzt, um das Mietverh\u00e4ltnis zu beenden. Grunds\u00e4tzlich hat die\u00a0 Norm also seinen Zweck.<\/p>\n<p>Nur ist der Mieter doch etwas perplex, wenn die M\u00e4ngelanzeige oder die Ank\u00fcndigung einer Mietminderung mit einer ordentlichen K\u00fcndigung des Vermieters\u00a0 beantwortet wird, die nach den gesetzlichen Vorschriften sogar rechtens ist. So wird eine eigentlich sinnvolle Norm zum Drangsalierungsmittel des Vermieters.<\/p>\n<p>Im R\u00e4umungsverfahren hat der Mieter dann nur noch die M\u00f6glichkeit die Rechtsmi\u00dfbr\u00e4uchlichkeit des Handelns des Vermieters anzuf\u00fchren. Das ist nur selten erfolgreich, da es auch f\u00fcr Richter problematisch ist, grunds\u00e4tzlich erlaubtes Handeln als Rechtsmissbr\u00e4uchlich zu werten.<\/p>\n<p>Daher geh\u00f6rt zu einer mietrechtlichen Beratung auch immer die Frage nach den Wohnumst\u00e4nden des Mieters und die Beratung \u00fcber m\u00f6gliche Konsequenzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im allgemeinen ist im Mietrecht der Schutz der Interessen des Mieters h\u00f6her angesiedelt als der Schutz des Vermieters. Am deutlichsten wird dies bei der K\u00fcndigung des Mietverh\u00e4ltnisses. 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