{"id":301,"date":"2011-08-11T15:25:48","date_gmt":"2011-08-11T13:25:48","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=301"},"modified":"2011-08-11T15:25:48","modified_gmt":"2011-08-11T13:25:48","slug":"die-vertrage-zwischen-rechtsanwalten-und-rechtsschutzversicherungen-aus-wettbewerbsrechtlicher-sicht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/die-vertrage-zwischen-rechtsanwalten-und-rechtsschutzversicherungen-aus-wettbewerbsrechtlicher-sicht\/","title":{"rendered":"Die Vertr\u00e4ge zwischen Rechtsanw\u00e4lten und Rechtsschutzversicherungen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht"},"content":{"rendered":"<p>In dem von mir gesch\u00e4tzten <a title=\"Blog Kanzlei Hoenig \" href=\"http:\/\/www.kanzlei-hoenig.info\/\" target=\"_blank\">Blog des Kollegen Hoenig<\/a> wurde \u00fcber die m\u00f6gliche<a title=\"Diener zweier Herren\" href=\"http:\/\/www.kanzlei-hoenig.info\/verrater-weil-diener-zweier-herren\" target=\"_blank\"> Interessenkollision von Rechtsanwaltskanzleien<\/a> gesprochen, die Rahmenvertr\u00e4ge mit den Rechtsschutzversicherungen abschlie\u00dfen. Der Focus in diesem Bericht lag auf dem Bereich der Interessenkollision auf Seiten des Anwalts. Der Beitrag schloss mit dem Aufruf an die Kammern, die &#8222;Verr\u00e4ter vom Hof zu jagen&#8220;. Mir stellt sich hier die Frage, ob das Wettbewerbsrecht nicht bereits die Mittel daf\u00fcr bereitstellt ?<\/p>\n<p><!--more-->Denn unter Umst\u00e4nden\u00a0 k\u00f6nnte der Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung\u00a0 durch die &#8222;Geb\u00fchrenerm\u00e4\u00dfigung&#8220; einen Versto\u00df gegen<a title=\"\u00a7 4 Nr 11 UWG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/uwg_2004\/__4.html\" target=\"_blank\"> \u00a7 4 Nr 11 UWG<\/a> iVm<a title=\"\u00a7 49b BRAO\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/brao\/__49b.html\" target=\"_blank\"> \u00a7 49b BRAO<\/a> gebacht werden. Die BRAO ist unproblematisch als Marktverhaltensregelung im Sinne des \u00a7 4 Nr 11 UWG anzusehen (siehe etwa <a title=\"BGH - Geb\u00fchrenvereinbarung II\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=a6419c1b5ad164da85d459a8bd2fb0a7&amp;nr=37250&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\">BGH, Urteil vom 1.6.2006, AZ: I ZR 268\/03<\/a> &#8211; Geb\u00fchrenvereinbarung II RN 11).<\/p>\n<p>Jetzt m\u00fcsste eben nur noch ein Versto\u00df gegen \u00a7 49b BRAO vorliegen, und die Abmahnung schreibt sich von selber.<\/p>\n<p>Hier wird es schwierig.<\/p>\n<p>Stellt eine Vereinbarung \u00fcber die Geb\u00fchrenreduzierung\u00a0 einen Versto\u00df gegen \u00a7 49b Absatz 1 BRAO dar ?<\/p>\n<p>Nach \u00a7 49b Absatz 1 BRAO ist es unzul\u00e4ssig<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8222;geringere Geb\u00fchren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz vorsieht.&#8220;<\/p>\n<p>Da aber\u00a0 im Zivilrecht wie im Strafrecht im au\u00dfergerichtlichen Bereich Rahmengeb\u00fchren (<a title=\"Rahmengeb\u00fchr des RVG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/rvg\/__14.html\" target=\"_blank\">\u00a7 14 RVG<\/a>) vorgesehen sind, kann hier ein Versto\u00df nur anhanden einer konkret nachweisbaren Vereinbarungnachgewiesen werden. Denn ansonsten w\u00fcrde bei jedem Fall die Rechtsschutzversicherung bzw die abgemahnten Rechtsanw\u00e4lte entgegenhalten, dass immer eine nach dem RVG angemessene Geb\u00fchr abgerechnet wurde. Und allen Kollegen sind die seltsamen Gerichtsorakel bekannt, welche die Angemessenheit der Geb\u00fchren nach einem geheimen Ritus beschw\u00f6ren, so dass es fraglich erscheint, ob ein Gericht hier eine unangemssene Geb\u00fchr feststellt.<\/p>\n<p>Eine Abmahnung nach \u00a7 49b BRAO wird nur dann Erfolg haben, wenn\u00a0 dem Abmahnenden eine konrete Vertragsgestaltung der Rechtsschutzversicherung vorliegt, die schon inhaltlich vorschreibt, dass beispielsweise alle Verfahren (unabh\u00e4ngig von den Kriterien des \u00a7 14 Absatz 1 RVG) \u00a0 mit einer bestimmten Geb\u00fchr abzurechnen sind. Es ist also &#8211; wie so oft &#8211; ein Problem der Beweisbarkeit.<\/p>\n<p>Mir erscheint daher die Vorschrift des \u00a7 49b Absatz 3 BRAO erfolgversprechender. Danach ist<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8222;Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Geb\u00fchren oder<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> sonstiger Vorteile f\u00fcr die Vermittlung von Auftr\u00e4gen<\/span><\/strong>, gleichviel ob im Verh\u00e4ltnis zu einem Rechtsanwalt oder <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Dritten gleich welcher Art<\/strong><\/span>, unzul\u00e4ssig&#8220;<\/p>\n<p>Dementsprechend m\u00fcsste man sich nicht \u00fcber die Angemessenheit von Geb\u00fchren streiten, es m\u00fcsste lediglich nachgewiesen werden, dass die Rechtsanwaltskanzlei oder die Rechtsschutzversicherung einen <strong>Vorteil aus der Vermittlung von Aufr\u00e4gen<\/strong> zieht. Ein Vorteil im Sinne des \u00a7 49b BRAO wird aber enthalten sein, denn sonst w\u00fcrden die Rechtsschutzversicherung ja nicht die sch\u00f6nen Vertr\u00e4ge anschlie\u00dfen, wie der Kollege Hoenig es umschreibt.\u00a0 Aber auch hier ben\u00f6tigt man wiederum einen konkreten Vertrag zwischen einer Rechtsschutzversicherung und einer Kanzlei als Nachweis.<\/p>\n<p>Aber ich denke, dass es einer Rechtsanwaltskammer doch irgendwie m\u00f6glich sein sollte, durch eines seiner Mitglieder an einen solchen Vertrag zu gelangen. Ein ausgewiesener Wettbewerbsrechtler (der als &#8222;Mann des gr\u00fcnen Bereichs&#8220; sowieso nie mit einer Rechtsschutzversicherung zu tun hat, denn diese versichern bekanntlich keinen gewerblichen Rechtsschutz) k\u00f6nnte sich dann des Problems &#8222;der Verr\u00e4ter&#8220; (Zitat des Kollegen Hoenig)\u00a0 annehmen. \u00a0 Wobei ich das &#8222;B\u00f6se&#8220; eher bei den &#8222;Anstiftern zum Verrat&#8220; als bei den &#8222;Verr\u00e4tern&#8220; sehe. Denn ein solcher Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung wird sicherlich auf Grund der Menge der in Aussicht gestellten Mandante verlockend sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In dem von mir gesch\u00e4tzten Blog des Kollegen Hoenig wurde \u00fcber die m\u00f6gliche Interessenkollision von Rechtsanwaltskanzleien gesprochen, die Rahmenvertr\u00e4ge mit den Rechtsschutzversicherungen abschlie\u00dfen. Der Focus in diesem Bericht lag auf dem Bereich der Interessenkollision auf Seiten des Anwalts. Der Beitrag<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[23,36],"tags":[80,270,271,216,272,108,98],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/301"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=301"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/301\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=301"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=301"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=301"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}