{"id":398,"date":"2011-12-07T12:12:36","date_gmt":"2011-12-07T10:12:36","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=398"},"modified":"2011-12-07T12:12:36","modified_gmt":"2011-12-07T10:12:36","slug":"update-zur-weihnachtspost-von-urmann-collegen-auktion-von-69-951-mahnschreiben","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/update-zur-weihnachtspost-von-urmann-collegen-auktion-von-69-951-mahnschreiben\/","title":{"rendered":"Update zur Weihnachtspost von Urmann + Collegen &#8211; Auktion von 69.951 Mahnschreiben"},"content":{"rendered":"<p>Vor einigen Tagen hatte ich bereits \u00fcber die <a title=\"Die etwas andere Weihnachtspost von U + C\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=389\">nette Weihnachtspost<\/a> der meist f\u00fcr die P-Branche t\u00e4tigen Rechtsanw\u00e4lte Urmann + Collegen berichtet. In diesen netten Schreiben wurden jeweils 1286,60 \u20ac gefordert, bestehend aus 250,- \u20ac Schadensersatz, 120,- \u20ac pauschaler Wertersatz f\u00fcr die angeblichen Ermittlungen und 916,60 \u20ac Anwaltskosten aus einem Streitwert von 25.000,- \u20ac, zahlbar bis zum 5.12.2011. Diese Zahlungsaufforderung wurde scheinbar\u00a0 mindestens 69.951 mal versandt, den wie <a title=\"Bericht Heise Online\" href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Abmahnkanzlei-versteigert-90-Millionen-Euro-offene-Forderungen-aus-Filesharing-Abmahnungen-1391076.html\" target=\"_blank\">Heise Online berichtet<\/a>, versteigert die Kanzlei U + C diese Forderung aus den genannten 69.951 Mahnschreiben derzeit <a title=\"Auktion der Kanzlei U + C\" href=\"http:\/\/auktion.urmann.com\/\" target=\"_blank\">meistbietend<\/a>.<\/p>\n<p>Was bedeutet die f\u00fcr die Abgemahnten ? Ist mit einer Klagewelle zu rechnen ?<\/p>\n<p><!--more-->Ich denke, dass hier nicht mit einer Klagewelle zu rechnen ist. Neben den vielen juristischen Problemen, die f\u00fcr den Erwerber solcher Forderungen in der Geltendmachung derartiger Forderungen stecken (es f\u00e4ngt schon bei dem Nachweis an, dass die angeblichen Anwaltskosten von 916,60 \u20ac tats\u00e4chlich von den Rechteinhabern an die Kanzlei U + C gezahlt wurden, geht \u00fcber das Problem des Streitwertes f\u00fcr die Berechnung des Anwaltshonorars bis zum Nachweis des tats\u00e4chlichen Ermittlungsaufwandes und der H\u00f6he des Schadensersatzes f\u00fcr P-Filme im Wege der Lizeznanalogie)\u00a0 \u00a0 d\u00fcrfte allein der wirtschaftliche Aufwand eine solche Klagewelle unwahrscheinlich machen. Dass Prozesskostenrisiko bei der Geltendmachung einer Forderung von 1286,60 \u20ac liegt bei 867,35 \u20ac (berechnet ohne Vergleich und mit 2 Anw\u00e4lten) Bei 69.951 Verfahren ist das eine Summe von \u00fcber 60 Millionen Euro, die der K\u00e4ufer ins\u00a0 &#8222;Risiko&#8220; gehen w\u00fcrde. Dabei sind noch nicht einmal irgendwelche Sachverst\u00e4ndigenkosten enthalten, die sicherlich bei einer Vielzahl von Verfahren eingeholt werden w\u00fcrden. Selbst wenn der Forderungsinhaber nur Mahnbescheide versenden wollte ohne nach einem Widerspruch in das Verfahren zu gehen m\u00fcsste dieser bei 32,50 \u20ac Gerichtskosten knapp 2,2 Millionen Euro Gerichtskosten vorschie\u00dfen. Und h\u00e4tte dabei die Gefahr, dass die Empf\u00e4nger eines Mahnbescheides nach einem Widerspruch &#8211; soweit Sie anwaltlich vertreten sind &#8211; trotzdem die Durchf\u00fchrung des streitigen Verfahrens beantragen k\u00f6nnten, mit der Folge, dass der Forderungsinhaber bei einer R\u00fccknahme des Mahnbescheids die Kosten des gegnerischen Anwaltes tragen muss.<\/p>\n<p>Und dieses ganze wirtschaftliche Risiko wird f\u00fcr Forderung eingegangen, deren H\u00f6he\u00a0 \u00e4u\u00dferst fraglich ist, (siehe obiger Klammerzusatz) w\u00e4hrend die angeblichen\u00a0 Schuldner\u00a0 &#8211;<a title=\"Die etwas andere Weihnachtspost von U + C\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=389\" target=\"_blank\">die alle die vorsorgliche Unterlassungserkl\u00e4rung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben hatten<\/a> &#8211; schon gezeigt hatten, dass Sie zahlungsunwillig sind.<\/p>\n<p>Eine Klagewelle ist daher unwahrscheinlich, eher kann es\u00a0 zur Durchf\u00fchrung von einige &#8222;Musterverfahren&#8220; kommen, um einerseits die Werthaltigkeit der Forderungen von U + C zu testen und andererseits mit diesen Verfahren die restlichen Schuldner &#8222;in Angst und Schrecken&#8220; zu versetzen und so zur Zahlung zu ermuntern.<\/p>\n<p>Allerdings w\u00fcrde mich angesichts der vielfachen juristischen Probleme interessieren, welche &#8222;Zusicherung&#8220; bzw. welchen Gew\u00e4hrleistungsausschluss U + C gegen\u00fcber den Erwerbern hinsichtlich der Werthaltigkeit der Forderung und der angeblich bereits entrichteten Zahlungen der Rechteinhaber abgibt,\u00a0 denn\u00a0 Angesichts der Gesamtforderung von 90 Millionen und der in den Mahnungen erhobenen Forderung von 916,60 \u20ac Anwaltsgeb\u00fchren m\u00fcssten ja schon \u00fcber 64 Millionen Euro Anwaltsgeb\u00fchren von den Rechteinhabern an die Kanzlei U + C geflossen sein. Hier w\u00e4re ein Blick in die Bilanzen der Rechteinhaber und der U + C GmbH sicherlich interessant f\u00fcr jedes Verfahren, denn eine solche Summe m\u00fcsste ja auch in den Bilanzen dieser meist &#8222;kleinen&#8220; Firmen auffindbar sein.<\/p>\n<p>Zusammenfassend ist es daher wahrscheinlich, dass ein neuer Rechteinhaber &#8211; ich vermute es wird ein Inkassodienst sein &#8211;\u00a0 die Abgemahnten mit einer Mahnflut aber nicht mit einer Klageflut \u00fcberziehen wird, der ein oder andere Abgemahnte wird wohl Angesichts einer Briefflut mit anz\u00fcglichen Titel &#8222;schwach&#8220; werden und zahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor einigen Tagen hatte ich bereits \u00fcber die nette Weihnachtspost der meist f\u00fcr die P-Branche t\u00e4tigen Rechtsanw\u00e4lte Urmann + Collegen berichtet. 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