{"id":400,"date":"2012-01-29T22:35:25","date_gmt":"2012-01-29T20:35:25","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=400"},"modified":"2012-01-29T22:35:25","modified_gmt":"2012-01-29T20:35:25","slug":"fuhren-eines-fahrzeuges-der-kleine-aber-feine-unterschied","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/fuhren-eines-fahrzeuges-der-kleine-aber-feine-unterschied\/","title":{"rendered":"F\u00fchren eines Fahrzeuges &#8211; der kleine aber feine Unterschied"},"content":{"rendered":"<p>Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich des &#8222;F\u00fchrens eine Fahrzeuges&#8220; im Sinne des <a title=\"\u00a7 316 StGB\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/316.html\" target=\"_blank\">\u00a7 316 StGB<\/a> ist bekannt, eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr ist erst dann gegeben, wenn der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr wird nicht bereits dadurch verwirklicht, da\u00df der Fahrunt\u00fcchtige in der Absicht, alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anl\u00e4\u00dft und das Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, da\u00df er das Fahrzeug in Bewegung setzt. (BGH, Urteil vom 27.10.1988, AZ: 4 STR 239\/88)<\/p>\n<p>Eine Variation dieses Falles stand nun f\u00fcr meinen Mandanten zur Verhandlung an:<\/p>\n<p><!--more-->Folgendes war passiert: Es wurde gecampt. Wie das beim Campen oft\u00a0 \u00fcblich ist, wurde nach der Ankunft und dem Aufbau der Zelte auch ausgiebig den geistigen Getr\u00e4nken zugesprochen. Und da man ja auf einem Musikfestival war, wurde auch Musik geh\u00f6rt, \u00fcber das Autoradio des Fahrzeuges meines Mandanten. Nachdem die Autobatterie so langsam schw\u00e4cher wurde, wollte mein Mandant die Batterie aufladen. Am besten l\u00e4sst man dazu den Motor eine Weile laufen.\u00a0 Der Mandant setzte sich in die offene T\u00fcr und startete den Motor. Es kam wie es kommen musste, der Gang war drinnen, die Handbremse nicht, und beim Starten machte das Fahrzeug einen Satz nach vorne. 3 Meter weiter stand ein weiteres Zelt, in das das Fahrzeug\u00a0 hineinrollte. Der Besitzer rief die Polizei, die pusten lie\u00df und auf Grund des Ergebnisses wurde eine Blutprobe angeordnet. Das Ergebnis war eindeutig, 1,5 Promille, und der F\u00fchrerschein meines Mandanten blieb erst einmal bei den freundlichen Herren in Uniform. (Nur am Rande: Eine Beschwerde gegen die Beschlagnahme des F\u00fchrerscheins in einer solchen Angelegenheit ist meist eher unklug, da dies meist nur dazu f\u00fchrt, dass das Verfahren verz\u00f6gert, der F\u00fchrerschein aber nicht herausgegeben wird)<\/p>\n<p>Im Rahmen der Akteneinsicht wurde die Angelegenheit nun kompliziert.\u00a0 Denn die ermittelnden Beamten behaupteten in ihrem Berichts n\u00e4mlich, dass mein Mandant eine Strecke von circa 10 Metern mit dem Fahrzeug zur\u00fcckgelegt h\u00e4tte. Dies w\u00fcrde bedeuten dass mit dem Fahrzeug tats\u00e4chlich &#8222;gefahren&#8220; worden w\u00e4re, mit einem H\u00fcpfer beim Anlassen l\u00e4sst sich eine solche Entfernung nicht erkl\u00e4ren. \u00a0 Eine Tatortskizze oder ein Foto der zur\u00fcckgelegten Strecke war nicht enthalten, lediglich das besch\u00e4digte Zelt war dokumentiert. Wie so oft wurde seitens der ermittelnden Beamten leider nicht besonders gr\u00fcndlich gearbeitet, so dass mein Mandant nun beweisen musste, dass der oben geschilderte Sachverhalt tats\u00e4chlich so passiert ist. Gl\u00fccklicherweise konnten mehrere Zeugen wie auch Fotografien des Campingplatzes beigebracht werden, um den Vortrag meines Mandanten zu belegen. Um ein Verfahren zu vermeiden (und den F\u00fchrerschein schnell wiederzubekommen)\u00a0 wurden all diese Beweise bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft vorgelegt.<\/p>\n<p>Einige Zeit sp\u00e4ter trudelte trotzdem die Anklage wegen Gef\u00e4hrdung des Stra\u00dfenverkehrs (<a title=\"Gef\u00e4hrdung des Strassenverkehrs\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__315c.html\" target=\"_blank\">\u00a7 315c StGB<\/a>) in Tateinheit mit einer Trunkenheitsfahrt (<a title=\"Trunkenheit im Verkehr\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__316.html\" target=\"_blank\">\u00a7 316 StGB<\/a>) ein.<\/p>\n<p>Ich bin immer wieder erstaunt was die &#8222;objektivste Beh\u00f6rde der Welt&#8220; so alles anklagt. Aus den Fotografien war bereits erischtlich, dass die von den Beamten genannte Strecke von 10 Meter tats\u00e4chlich k\u00fcrzer sein musste. Die von meinem Mandanten genannten Zeugen wurden trotzdem nicht vernommen, sondern es wurde &#8222;stumpf&#8220; Anklage erhoben.<\/p>\n<p>Es kam wie es kommen musste, im Rahmen der m\u00fcndlichen Verhandlung wurden die Fotos seitens des Gerichts bewertet und die Zeugen vernommen. Die Polizeibeamten hingegen waren nicht gekommen, sie hatten alle Urlaub.<\/p>\n<p>Das Gericht sah anhand der Beweismittel das Tatbestandsmerkmal des F\u00fchrens eines Fahrzeuges- ganz im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung &#8211; nicht als erf\u00fcllt an.<\/p>\n<p>Mein Mandant hat seinen F\u00fchrerschein noch in der m\u00fcndlichen Verhandlung zur\u00fcckbekommen.<\/p>\n<p>Was bleibt als Fazit:<\/p>\n<p>H\u00e4tten nicht ausreichend Zeugen und Beweise f\u00fcr den Angeklagten vorgelegen, die der Angeklagte <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">selber beschaffen<\/span><\/strong> musste, w\u00e4re es sicher nicht so glimpflich ausgegangen. Daher sollte sich jeder Beschuldigter einer Straftat nicht darauf verlassen, dass die Polizei auch entlastende\u00a0 Umst\u00e4nde ermittelt (welcher &#8222;J\u00e4ger&#8220; l\u00e4sst schon gerne von seiner Beute ab?), sondern unmittelbar und sofort selber darauf achten entlastende Nachweise zu sammeln und zu dokumentieren. Denn bis ein Anwalt Akteneinsicht nimmt, weiss der Beschuldigte nicht was die Polizeibeamten in ihrem Bericht schreiben. Und dann kann es schon zu sp\u00e4t sein. Wer kein Material an der Hand hat, um den Tatvorwurf zu entkr\u00e4ften wird auch vor Gericht seine Probleme haben seine Unschuld zu beweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich des &#8222;F\u00fchrens eine Fahrzeuges&#8220; im Sinne des \u00a7 316 StGB ist bekannt, eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr ist erst dann gegeben, wenn der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt: Der Tatbestand der Trunkenheit im<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[230,231],"tags":[354,355,356,357,358,359,360,361,362,232,233],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/400"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=400"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/400\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=400"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=400"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=400"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}