{"id":403,"date":"2012-01-20T19:05:06","date_gmt":"2012-01-20T17:05:06","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=403"},"modified":"2012-01-20T19:05:06","modified_gmt":"2012-01-20T17:05:06","slug":"megaupload-mit-mega-indictment-megaverfolgt-kommt-die-weltweite-internetpolizei","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/megaupload-mit-mega-indictment-megaverfolgt-kommt-die-weltweite-internetpolizei\/","title":{"rendered":"Megaupload mit Mega Indictment megaverfolgt &#8211;  kommt die weltweite Internetpolizei ?"},"content":{"rendered":"<p><a title=\"Bericht Spiegel Online\" href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/0,1518,810254,00.html\" target=\"_blank\">SPON<\/a>, <a title=\"Heise.de\" href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Razzia-gegen-Megaupload-FBI-laesst-Kim-Schmitz-verhaften-1417529.html\" target=\"_blank\">Heise<\/a> und <a title=\"BILD.DE\" href=\"http:\/\/www.bild.de\/geld\/wirtschaft\/kim-schmitz\/das-dicke-leben-des-kim-dotcom-schmitz-22182226.bild.html\" target=\"_blank\">andere<\/a> haben heute gross \u00fcber die Verhaftung der Betreiber des <a title=\"Wikipedia \u00fcber Sharehoster\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Sharehoster\" target=\"_blank\">Share-Hosters<\/a> <a title=\"Wikipedia \u00fcber Megaupload\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Megaupload\" target=\"_blank\">MEGAUPLOAD<\/a> berichtet. Nach den Presseberichten gab es Durchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmen in acht L\u00e4ndern. Das Verfahren wird durch die US Staatsanwaltschaft betrieben, die Anklage wurde vor dem Distriktgericht in Alexandria, Verginia erhoben. <a title=\"Anklageschrift vor dem District Court Alexandria, Virginia, USA\" href=\"http:\/\/www.scribd.com\/doc\/78786408\/Mega-Indictment\" target=\"_blank\">Hier<\/a> kann jederman die Anklage der Staatsanwaltschaft\u00a0 nachlesen.<\/p>\n<p>Spannenderweise ist keiner der Beschuldigten Amerikaner, und keiner der Beschuldigten wurde in den USA verhaftet. Wie schon bei kino.to sind die f\u00fchrenden K\u00f6pfe anscheinend Deutsche (und da jammert die Politik und die Presse, dass deutsche IT-Profis angeblich hinterherhinken&#8230;..). Die USA hat &#8211; laut Presse &#8211; zumindest gegen\u00fcber Neuseeland die Auslieferung der Verd\u00e4chtigen beantragt, in Neuseeland selber wurde keine Anklage erhoben wurde.<\/p>\n<p>Ehrlich gesagt macht mir das ein wenig Angst.<\/p>\n<p>Ist die USA nun in die Rolle der weltweiten &#8222;Internetpolizei&#8220; geschl\u00fcpft ?<\/p>\n<p><!--more-->Nach <a title=\"Artikel 16 Grundgesetz\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_16.html\" target=\"_blank\">Artikel 16 Grundgesetz<\/a> darf kein Deutscher an einen anderen Staat ausgeliefert werden, es sei denn es ist\u00a0 ein anderer Staat der EU oder ein internationaler Gerichtshof. Beides ist hier nicht der Fall. Nun befinden sich\u00a0 die Beschuldigten nicht in Deutschland, so dass die Norm f\u00fcr <a title=\"Wikipedia \u00fcber Kim Schmitz\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Kim_Schmitz\" target=\"_blank\">Mr Kimble<\/a> aka Mr Dotcom derzeit wertlos ist.<\/p>\n<p>Seine Auslieferung richtet sich nach dem <a title=\"Auslieferungsprozedur in Neuseeland\" href=\"http:\/\/www.mfat.govt.nz\/downloads\/treaties-and-international-law\/Extradition-Act-summary.pdf\" target=\"_blank\">Neuseel\u00e4ndischen Recht<\/a>. Danach muss die Straftat mit einer Gef\u00e4ngnisstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sein, die Straftat muss auch nach neuseel\u00e4ndischem Recht strafbar sein und muss in einem eventuellen Auslieferungsabkommen auch so bezeichnet sein. Hier spielt also derzeit die Musik f\u00fcr die Beschuldigten. Die Anklageschrift beschuldigt die Angeklagten, dass diese eine kriminelle Vereinigung zur gewerbsm\u00e4\u00dfigen Urheberrechtsverletzung gegr\u00fcndet h\u00e4tten und gewerbsm\u00e4\u00dfig Urheberrechtsverletzungen begangen h\u00e4tten. Eine solche Straftat m\u00fc\u00dfte in Neuseeland auch strafbar sein. (In Deutschland w\u00e4re dies nach <a title=\"\u00a7 129 StGB\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__129.html\" target=\"_blank\">\u00a7 129 StGB<\/a> iVm <a title=\"\u00a7 108a UrhG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__108a.html\" target=\"_blank\">\u00a7 108a UrhG <\/a>strafbar) Anscheinend ist dies der Fall, in <a title=\"Urheberrecht Neuseeland\" href=\"http:\/\/www.legislation.govt.nz\/act\/public\/1994\/0143\/latest\/DLM346602.html?search=ts_act_copyright+act_resel#DLM346602\" target=\"_blank\">Section 131 des Copyright Acts von 1994<\/a> wird in Absatz 5 eine Geldstrafe oder eine Gef\u00e4ngnisstrafe von bis zu 5 Jahren angedroht.\u00a0 Demnach k\u00f6nnte Neuseeland grunds\u00e4tzlich die Beschuldigten ohne weiteres an die USA ausliefern.<\/p>\n<p>Aus juristischer Sicht bleibt f\u00fcr die Anw\u00e4lte der Beschuldigten trotzdem noch Spielraum, denn bei den Inhalten von Megaupload handelt es sich ja um sogenanntes &#8222;UGC&#8220; (User Generated Content) also Inhalten, die nicht\u00a0 von den Beschuldigten selber, sondern durch Dritte hochgeladen wurde. Somit sind vorrangig die Dritten die &#8222;Urheberrechtsverletzer&#8220;, nicht die Beschuldigten.Die Haftung f\u00fcr solchen UGC ist auch in Deutschland hoch umstritten, nicht umsonst gibt es zu dem Themenkomplex Haftung f\u00fcr fremde Angebote\/Inhalte mehrere BGH Entscheidungen (etwa Internetversteigerung I-III)<\/p>\n<p>Die <a title=\"Anklageschrift\" href=\"http:\/\/www.scribd.com\/doc\/78786408\/Mega-Indictment\" target=\"_blank\">Anklageschrift<\/a> versucht nun nachzuweisen, dass die Dritten durch die Beschuldigten aktiv dazu angehalten und aufgefordert wurden, urheberrechtswidriges Material hochzuladen und so quasi als <a title=\"Anstiftung nach dem StGB\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__26.html\" target=\"_blank\">Anstifter<\/a> der Dritten zu sehen sind.\u00a0 Als Beweis hierf\u00fcr werden die Bonusprogramme, E-Mails der Beschuldigten, Zahlungsstr\u00f6me\u00a0 sowie die fehlende Mitwirkung bei den sogenannten &#8222;Take-Down-Notices&#8220; (entspricht ungef\u00e4hr der Abmahnung im deutschen Recht) \u00a0 der Rechteinhaber angef\u00fchrt.\u00a0 Ob diese Nachweise dem zust\u00e4ndigen Richter in Neuseeland ausreichen bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p>Bleibt nur die Frage offen, ob diese Straftat auch im Rahmen des Auslieferungsabkommens mit den USA, welches offensichtlich besteht, genannt wurde. Dazu kann ich nichts sagen, da ich dieses Abkommen nicht kenne. Insgesamt ist aber nun mit einem l\u00e4ngeren Auslieferungsverfahren in Neuseeland zu rechnen.<\/p>\n<p>Was mir aber Angst macht ist die Selbstverst\u00e4ndlichkeit mit der hier weltweit seitens der Beh\u00f6rden in den L\u00e4ndern gehandelt wird. Im Urheberrecht gilt das Territrialit\u00e4tsprinzip, es gilt also immer gerade das Recht f\u00fcr die Werke, in dem das Werk genutzt wird. Wird ein amerikanischer Film also in Neuseeland rechtswidrig ausgestrahlt, gilt das neuseel\u00e4ndische Urheberrecht. Hier k\u00f6nnte also auch nach neuseel\u00e4ndischem Recht gegen die Beschuldigten vorgegangen werden.<\/p>\n<p>Im Falle einer Auslieferung wird aber faktisch ein besonderes &#8222;Eingriffsrecht&#8220; der USA und der dort ans\u00e4ssigen Medienunternehmen statuiert, dass den Internetnutzern weltweit aufzeigt, dass die Medienunternehmen mittels des amerikanischen Rechtes \u00fcberall zugreifen kann. Angesichts des aktuellen Gesetzesvorhabens bez\u00fcglich<a title=\"SPON \u00fcber SOPA\" href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/0,1518,809842-3,00.html\" target=\"_blank\"> SOPA und PIPA<\/a> in\u00a0 den USA kein beruhigender Gedanke, insbesondere wenn die Beh\u00f6rden der westlichen L\u00e4nder sich so bereitwillig zur Strafverfolgung zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SPON, Heise und andere haben heute gross \u00fcber die Verhaftung der Betreiber des Share-Hosters MEGAUPLOAD berichtet. Nach den Presseberichten gab es Durchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmen in acht L\u00e4ndern. 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