{"id":410,"date":"2012-01-30T13:34:56","date_gmt":"2012-01-30T11:34:56","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=410"},"modified":"2012-01-30T13:34:56","modified_gmt":"2012-01-30T11:34:56","slug":"bild-regt-auf-mit-kunstlicher-panikmache-zum-thema-megaupload","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/bild-regt-auf-mit-kunstlicher-panikmache-zum-thema-megaupload\/","title":{"rendered":"BILD regt auf &#8211; mit k\u00fcnstlicher Panikmache zum Thema Megaupload !"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Als Anwalt sollte man auch immer einen \u00dcberblick \u00fcber das Tagesgeschehen haben, so dass der morgentliche Blick in die Zeitungen einfach dazugeh\u00f6rt. Die BILD-Zeitung hat sich derzeit dem Aufmacher &#8222;<a title=\"Megaupload mit Mega Indictment megaverfolgt \u2013  kommt die weltweite Internetpolizei ?\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=403\" target=\"_blank\">Megaupload<\/a>&#8220; verschrieben. Anscheinend um weiter Auflage zu machen, hat die BILD Zeitung heute folgende \u00dcberschrift im Angebot:<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a title=\"Artikel der BILD \" href=\"http:\/\/www.bild.de\/digital\/internet\/kim-schmitz\/abmahnwelle-nach-schmitz-verhaftung-22320268.bild.html\" target=\"_blank\">&#8222;Nach der Verhaftung von Kim Schmitz:<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a title=\"Artikel der BILD \" href=\"http:\/\/www.bild.de\/digital\/internet\/kim-schmitz\/abmahnwelle-nach-schmitz-verhaftung-22320268.bild.html\" target=\"_blank\">Abmahnwelle \u00fcberrollt Deutschland&#8220;<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach dem Lesen der \u00dcberschrift denkt der geneigte Leser, dass die Abmahnwelle Folge der Verhaftung ist, und all diejenigen, die bei Megaupload eine Datei angesehen oder heruntergeladen haben, in den n\u00e4chsten Tagen Post eines Anwaltes bekommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So ein Unsinn.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more-->Bei Megaupload handelte es sich um einen sogenannten <a title=\"Wikipedia\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Sharehoster\" target=\"_blank\">One-Click-Hoster<\/a>. Dabei kann man Dateien (eben auch Musik, Filme und anderes) auf den Servern des Hosters (kostenpflichtig oder auch kostenlos) ablegen, der Hoster teilt dem Uploader mit, mit welchem Link er diese Datei erreichen kann. Diese Datei kann dann von jedem Dritten, der den Link zu dieser Datei kennt, aufgerufen werden, im Falle von Mediendateien kann\u00a0 die Datei somit auch gestreamt oder kopiert werden.\u00a0 Ob das reine &#8222;streamen&#8220; einer solchen Datei \u00fcberhaupt urheberrechtswidrig ist, wird in Rechtsprechung und Literatur hei\u00df diskutiert. Das Kopieren einer illegalen Datei hingegen d\u00fcrfte urheberrechtswidrig sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber eine Verfolgung derartiger Vorg\u00e4nge erscheint derzeit h\u00f6chst unwahrscheinlich, da die Rechteinhaber dann Kenntnis der Downloadvorg\u00e4nge der Megauploadserver\u00a0 haben m\u00fcssten und mit diesen Verbindungsdaten bereits letzte Woche die \u00fcblichen Landgerichte (insbesondere K\u00f6ln wegen der Telekom) zwecks Auskunft \u00fcber die wohl in die Millionen gehenden IP-Adressen gest\u00fcrmt haben. Davon ist aber nichts bekannt. zum heutigen Tage ist jedoch nichts \u00fcber eine solche Auskunftsflut bekannt geworden, und da Megaupload mittlerweile vom Netz genommen wurde, ist dort auch nichts mehr zu bef\u00fcrchten, da die Provider maximal eine Woche die Verbindungsdaten vorhalten, danach werden diese gel\u00f6scht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus dem Artikel der BILD Zeitung ist aber auch erschtlich, dass dieser trotz der irref\u00fchrenden \u00dcberschrift gar nicht auf den Dienst Megaupload bezug nimmt, sondern auf das &#8222;klassische&#8220; <a title=\"Wikipedia zum Filesharing\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Filesharing\" target=\"_blank\">Filesharing<\/a>. Dort &#8222;tauscht&#8220; man Dateien, d.h. die gerade heruntergeladenen Datei wird gleichzeitig auch wieder an Dritte verteilt, und dieses automatische Weiterverbreiten mittels einer Filesharingsoftware macht die ganze Handlung urheberrechtswidrig, da man gleichzeitig mit dem Herunterladen auch die Datei weiterverbreitet. Dort setzen auch die Dienstleister und Abmahnanw\u00e4lte an, die n\u00e4mlich nicht das Herunterladen f\u00fcr die Gerichte (Auskunftsanspruch) und die Abmahnung protokollieren, sondern das Weiterleiten (juristisch=<a title=\"UrhG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__16.html\" target=\"_blank\">vervielf\u00e4ltigen<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von einer besonderen Abmahnwellle im Filesharingbereich ist derzeit auch nichts zu sp\u00fcren, dies ist eine haltlose Behauptung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotz der rei\u00dferischen \u00dcberschrift wurde hier also nichts Neues berichtet. Die User von Megaupload brauchen derzeit nichts bef\u00fcrchten (h\u00f6chstens die Uploader, also diejenigen, die derartige Files erst bei Megaupoad online gestellt haben), und die Filesharinguser bewegen sich immer noch in demselben risikobehafteten Rahmen wie vorher.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Anwalt sollte man auch immer einen \u00dcberblick \u00fcber das Tagesgeschehen haben, so dass der morgentliche Blick in die Zeitungen einfach dazugeh\u00f6rt. Die BILD-Zeitung hat sich derzeit dem Aufmacher &#8222;Megaupload&#8220; verschrieben. 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