{"id":422,"date":"2012-02-12T22:36:00","date_gmt":"2012-02-12T20:36:00","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=422"},"modified":"2012-02-12T22:36:00","modified_gmt":"2012-02-12T20:36:00","slug":"angstmache-oder-reale-bedrohung-strafrechtliche-ermittlungen-gegen-premium-user-von-kino-to","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/angstmache-oder-reale-bedrohung-strafrechtliche-ermittlungen-gegen-premium-user-von-kino-to\/","title":{"rendered":"Angstmache oder reale Bedrohung: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Premium-User von Kino.to"},"content":{"rendered":"<p>Die Kollegen <a title=\"Berichter Ferner\" href=\"http:\/\/www.ferner-alsdorf.de\/2012\/02\/strafbar-nutzung-kino-to-nutzer-ermittlungsverfahren\/wettbewerbsrecht\/strafrecht\/rechtsanwalt\/verkehrsrecht\/\" target=\"_blank\">Ferner<\/a> und <a title=\"Bericht Siebers\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=419\" target=\"_blank\">Siebers<\/a> berichten in Ihren Blawgs, dass lauf Focus nun doch <a title=\"Meldung bei Focus.de\" href=\"http:\/\/www.focus.de\/digital\/internet\/stillgelegte-raubkopie-seite-kino-to-und-kinox-to-nutzern-illegaler-filmportale-droht-strafverfahren_aid_713251.html\" target=\"_blank\">strafrechtliche Ermittlungen<\/a> gegen sogenannte Premium User von Kino.to aufgenommen wurden. Als Anfanfgsverdacht reichte wohl eine Liste aus, die die Daten von Usern enthielt, die Geld f\u00fcr die Premiumversion der Seite gezahlt hatten.<\/p>\n<p>Doch welche Straftat\u00a0 wurde durch die Premiummitgliedschaft erf\u00fclt ? Die Presse h\u00fcllt sich in Ihren Meldungen in Schweigen. Ein Grund mal genauer ins Gesetz zu gucken:<\/p>\n<p><!--more-->Es k\u00f6nnte eine Strafbarkeit nach<a title=\"\u00a7 106 UrhG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__106.html\" target=\"_blank\"> \u00a7 106 UrhG<\/a> vorliegen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">\u00a7 106\u00a0Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke<\/p>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">\n<div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen F\u00e4llen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">vervielf\u00e4ltigt, verbreitet oder \u00f6ffentlich wiedergibt<\/span><\/strong>, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">(2) Der Versuch ist strafbar.<\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Es m\u00fcsste beim Streamen also eine Vervielf\u00e4ltigung im Sinne des <a title=\"\u00a7 16 UrhG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__16.html\" target=\"_blank\">\u00a7 16 UrhG<\/a> vorliegen, die dabei auch noch durch denjenigen, der sich den Stream ansieht, erstellt wurde. Ob dies aus rechtlicher Sicht \u00fcberzeugt, ist hoch um stritten, siehe hierzu den <a title=\"Blog des Kollegen Ferner\" href=\"http:\/\/www.ferner-alsdorf.de\/2011\/06\/ermittlungen-in-sachen-kino-to-was-haben-nutzer-zu-befurchten\/wettbewerbsrecht\/strafrecht\/rechtsanwalt\/verkehrsrecht\/\" target=\"_blank\">Meinungs\u00fcberblick<\/a> durch den Kollegen Ferner. Ob ein Richter angesichts dieses Meinungsstreites und dem Fehlen obergerichtlicher Rechtsprechung zu dem Thema zu dem Ergebnis einer Strafbarkeit kommt erscheint fraglich.<\/div>\n<div>Aber die Strafverfolgung des \u00a7 106 UrhG d\u00fcrfte auch an einer tats\u00e4chlichen H\u00fcrde scheitern. Dem tats\u00e4chlichen Nachweis. Denn das Premiumabonnement sagt an sich nichts \u00fcber die Vervielf\u00e4ltigungshandlung aus. Es muss also dem einzelnen User eine Vervielf\u00e4ltigungshandlung (also das umstrittene Streamen) eines bestimmten Filmes nachgewiesen werden. Und solange die Betreiber von Kino.to\u00a0 neben den Premiumdaten zu jedem Premiumuser nicht eine Logdatei zu diesem User mit Datum, IP Adresse, und Titel sowie URL des angesehenen Filmes angelegt haben, d\u00fcrfte dieser Nachweis mehrere Monate nach Schlie\u00dfung der Webseite kino.to nicht zu f\u00fchren sein.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Aller Wahrscheinlichkeit nach d\u00fcrfte eine solche Liste nicht existieren. Aber man weiss ja nie.<\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Wenn aber der konkrete Nachweis nicht m\u00f6glich ist, k\u00f6nnte ja die Beihilfe hier den &#8222;Durchbruch&#8220; bringen.<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">Bei den Betreibern liegt &#8211; zumindest nach der Rechtsmeinung des AG Leipzig &#8211; die Strafbarkeit des \u00a7 106 UrhG sowie des <a title=\"\u00a7 108a UrhG\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=419\" target=\"_blank\">\u00a7 108a UrhG<\/a> vor (wobei ich auf die schriftlichen Urteilsgr\u00fcnde gespannt bin), da eine Vervielf\u00e4ltigung quasi \u00fcberall vorlag (Interessant ist auch hier die Frage der strafrechtlichen Relevanz der &#8222;Verlinkung&#8220;, kino.to hat ja oft nur auf andere Streamingportale wie megavideo.com usw. verwiesen, so dass bei kino.to gar keine Vervielf\u00e4ltigung sonderen nur eine Verlinkung stattfand). Die Premiumuser haben diese rechtswidrige Tat nun unterst\u00fctzt, da Sie durch die Entrichtung von Geld ja den weiteren Betrieb der Plattform erm\u00f6glichten.<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">Nach <a title=\"\u00a7 27 StGB\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__27.html\" target=\"_blank\">\u00a7 27 StGB<\/a> wird als Gehilfe bestraft, wer<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n<div style=\"padding-left: 90px;\">\u00a0 &#8220; wer vors\u00e4tzlich einem anderen zu dessen vors\u00e4tzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.&#8220;<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">Der Premium-User m\u00fcsste also vors\u00e4tzlich den Betreibern von kino.to durch die Zahlung der Premiumgeb\u00fchr Hilfe geleistet haben. Bei einer Beihilfe ist immer ein &#8222;Doppelvorsatz&#8220; notwendig, d.h. dass der Hilfe leistende sowohl vors\u00e4tzlich hinsichtlich seiner Hilfeleistung handeln muss wie auch Vorsatz hinsichtlich der Erf\u00fcllung der Haupttat haben. Der Premium-User musste also wissen, dass er mit seiner Geldzahlung den Betreibern von kino.to hilft, und er musste auch wissen, dass die Betreiber von kino.to\u00a0 aktuell eine Straftat begehen, die noch nicht beendet ist.\u00a0 H\u00f6rt sich soweit erst mal schl\u00fcssig an. Die Probleme lauern aber im Detail. Welche Straftat will der Premium-User unterst\u00fctzen ? Alle oder nur einen bestimmten Film. Ist er sich der Unterst\u00fctzung \u00fcberhaupt bewusst, Grund f\u00fcr die Premium-Mitgliedschaft ist doch vielmehr, die l\u00e4stige Werbung abzuschalten. Und ist die Straftat vielleicht schon beendet, da die Filme ja l\u00e4ngst hochgeladen wurden ?<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">Fragen \u00fcber Fragen, die alle bisher noch nicht von einem Gericht beantwortet wurden.<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">Ob die Generalstaatsanwaltschaft in Leipzig hier ein solches Musterverfahren anstrengen will bleibt abzuwarten. Angesichts der Vielzahl von durchaus fragw\u00fcrdigen Verfahren, die ich von diversen Staatsanwaltschaften mitgemacht habe, kann ich mir aber ein solches Verfahren durchaus vorstellen. Eine andere Variante w\u00e4re die Aufnahme dieser bestimmt vier- bis f\u00fcnfstelligen Anzahl von Ermittlungsverfahren, um Sie dann nach schriftlicher Beschuldigtenvernehmung umgehend gem\u00e4\u00df \u00a7 153a StPO gegen Auflage einzustellen. Das w\u00e4re dann die staatsanwaltliche Version der Filesharingabmahnung \ud83d\ude09<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">Den Betroffenen kann jedoch nur geraten werden schon bei der ersten polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, und sei es nur zur schriftlichen Stellungnahme, fachkundigen Rat aufzusuchen und von seinem Recht zu Schweigen gebrauch zu machen. Denn wie hei\u00dft es im Fernsehkrimi so sch\u00f6n:<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\">&#8222;Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden.&#8220;<\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kollegen Ferner und Siebers berichten in Ihren Blawgs, dass lauf Focus nun doch strafrechtliche Ermittlungen gegen sogenannte Premium User von Kino.to aufgenommen wurden. 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