{"id":427,"date":"2012-02-19T20:36:22","date_gmt":"2012-02-19T18:36:22","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=427"},"modified":"2012-02-19T20:36:22","modified_gmt":"2012-02-19T18:36:22","slug":"das-richtige-rechtsmittelgericht-tucken-des-famfg","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/das-richtige-rechtsmittelgericht-tucken-des-famfg\/","title":{"rendered":"Das richtige Rechtsmittelgericht &#8211; T\u00fccken des  FamFG"},"content":{"rendered":"<p>Das <a title=\"Gewaltschutzgesetz\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gewschg\/\">Gewaltschutzgesetz<\/a> ist das erste Mittel der Wahl bei Auseinandersetzungen wie Stalking, K\u00f6rperverletzung oder Bedrohungen. Durch einen entsprechenden Antrag bei Gericht kann ein einstweilige Anordnung durch das Gericht erlassen werden, so dass sich der T\u00e4ter von dem Opfer fernhalten \u00a0 muss (siehe <a title=\"Gewaltschutzgesetz\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=424\">\u00a7 1 GewSchG<\/a>). Da das Gewaltschutzgesetz \u00fcberdurchschnittlich h\u00e4ufig bei familienrechtlichen Streitigkeiten Anwendung findet, sind die verfahrensrechtlichen Fragen seit der Reform des Familienrechtes im FamFG geregelt.<\/p>\n<p>Das FamFG bietet dabei einige Fallstricke, in die sich der Gegner nun verfangen hat, so dass ein neuer &#8222;Kriegsschauplatz&#8220; er\u00f6ffnet ist.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Es ging um den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Gericht hat diesen Antrag per Beschluss zur\u00fcckgewiesen. Am Ende des Beschlusses befand sich gem\u00e4\u00df <a title=\"Rechtsmittelbelehrung\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/famfg\/__39.html\" target=\"_blank\">\u00a7 39 FamFG<\/a> die Rechtsmittelbelehrung, bei welchem Gericht das Rechtsmittel einzulegen ist, hier das Amtsgericht, welches den abweisenden Beschluss erlassen hatte.<\/p>\n<p>Der Gegner hat nun 14 Tage nach Zugang des Beschlusses die Beschwerde beim \u00fcbergeordneten Gericht eingelegt, welche die Beschwerde an das eigentlich zust\u00e4ndige Amtsgericht weitergeleitet hat, wo es 4 Tage sp\u00e4ter ankam. Als Anwalt ist dies immer eine Steilvorlage ein solches Verfahren bereits mit der Zul\u00e4ssigkeit des Rechtsmittels &#8222;platt&#8220; zu machen.<\/p>\n<p>Da es eine m\u00fcndlichen Verhandlung gegeben hatte, war gem\u00e4\u00df \u00a7 57 FamFG die Beschwerde gegen den Beschluss m\u00f6glich. Gem\u00e4\u00df <a title=\"\u00a7 63 FamFG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/famfg\/__63.html\" target=\"_blank\">\u00a7 63 Abs 2 Nr 1 FamFG<\/a> ist die Beschwerde gegen &#8222;einstweilige Anordnungen&#8220; binnen einer Frist von 2 Wochen einzulegen. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine einstweilige Anordnung, sondern einen ablehnenden Beschluss auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Daher kann man hier auch nach dem Wortlaut\u00a0 argumentieren, dass die 2 Wochen Frist nicht auf den ablehnenden Beschluss anwendbar ist (so vertreten von Z\u00f6ller-Feskorn, ZPO, 28. Aufl., \u00a7 63 FamFG Rn. 3; Keidel-Sternal, FamFG, 16. Aufl., \u00a7 63 Rn. 14) . Umgekehrt hat das KG Berlin wie auch das OLG Zweibr\u00fccken mit dem Wortlaut der Gesetzesbegr\u00fcndung argumentiert und \u00a7 63 Abs 2 Nr 2 FamFG auch auf ablehnende Entscheidungen angewandt, da in der gesetzlichen Begr\u00fcndung\u00a0(BT-Drucksache 16\/6308, Seite 203),\u00a0 \u201ef\u00fcr den Fall der Anfechtung <span style=\"text-decoration: underline;\">einer im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen Entscheidung<\/span>\u201c\u00a0 die Beschwerdefrist auf zwei Wochen festlegt. Die Formulierung &#8222;ergangene Entscheidung&#8220; umfasst dabei also auch immer die Zur\u00fcckweisungsentscheidung (siehe KG Berlin, Beschluss vom 18.4.2011, AZ: 16 UF 52\/11, OLG Zweibr\u00fccken, Beschluss vom 8.10.2010 AZ: 6 WF 196\/10).<\/p>\n<p>Der Gegner hat also ohne Notwendigkeit einen neuen &#8222;Kriegsschauplatz&#8220; er\u00f6ffnet. Dabei ist der Fehler durchaus nachvollziehbar, ist in &#8222;normalen&#8220; Zivilsachen, doch die Einlegung des Rechtsmittel beim Rechtsmittelgericht die Regel. Hier liegen jedoch die T\u00fccken wenn man sich zu sehr auf seine Gewohnheiten verl\u00e4sst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gewaltschutzgesetz ist das erste Mittel der Wahl bei Auseinandersetzungen wie Stalking, K\u00f6rperverletzung oder Bedrohungen. Durch einen entsprechenden Antrag bei Gericht kann ein einstweilige Anordnung durch das Gericht erlassen werden, so dass sich der T\u00e4ter von dem Opfer fernhalten \u00a0<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,417],"tags":[412,413,358,414,415,277,416,418],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/427"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=427"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/427\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=427"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=427"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=427"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}