{"id":437,"date":"2012-05-05T22:38:06","date_gmt":"2012-05-05T20:38:06","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=437"},"modified":"2012-05-05T22:38:06","modified_gmt":"2012-05-05T20:38:06","slug":"wer-zu-spat-kommt-den-bestraft-der-richter-oder-die-anwesenheitspflicht-des-betroffenen-im-busgeldverfahren","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wer-zu-spat-kommt-den-bestraft-der-richter-oder-die-anwesenheitspflicht-des-betroffenen-im-busgeldverfahren\/","title":{"rendered":"Wer zu sp\u00e4t kommt, den bestraft der Richter oder Die Anwesenheitspflicht des Betroffenen im Bu\u00dfgeldverfahren"},"content":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tzlich darf in Strafverfahren nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden, bei Abwesenheit kann keinUrteil ergehen &#8211; <a title=\"\u00a7 230 StPO\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stpo\/__230.html\" target=\"_blank\">\u00a7 230 StPO<\/a>. Bei dem &#8222;kleinen Bruder&#8220; des Strafverfahrens, dem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene &#8211; dies ist Juristendeutsch f\u00fcr den &#8222;Angeklagten&#8220; einer Ordnungswidrigkeit &#8211; ebenfalls zur Anwesenheit verpflichtet, <a title=\"\u00a7 73 Abs 1 OWiG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/owig_1968\/__73.html\" target=\"_blank\">\u00a7 73 Abs 1 OWiG.<\/a> Hier gibt es aber einige schwerwiegende Besonderheiten:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Erscheint der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit trotz Ladung und Hinweis auf die Rechtsfolgen der S\u00e4umnis nicht, wird aber nicht der Termin verschoben, sondern es ergeht ein Verwerfungsurteil gem\u00e4\u00df <a title=\"\u00a7 74 OWiG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/owig_1968\/__74.html\" target=\"_blank\">\u00a7 74 Abs. 2 OWiG<\/a>. Das gilt sogar dann, wenn nur der Anwalt des Betroffenen zur Verhandlung erscheint.\u00a0 Die Berechtigung des Einspruchs wird bei einem Verwerfungsurteil nicht gepr\u00fcft, es kann also selbst der seltsamste Bussgeldbescheid best\u00e4tigt werden, wenn der Betroffene nicht zur Verhandlung erscheint.<\/p>\n<p>Da die Verhandlungen \u00fcber den Bussgeldbescheid immer an dem Amtsgericht des &#8222;Tatort&#8220; stattfindet, ist eine solche Verhandlung bei wohnortfernen Tatorten mit erheblichem Aufwand f\u00fcr den Betroffenen verbunden. Allerdings kann sich der Betroffene gem\u00e4\u00df <a title=\"\u00a7 74 OWiG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/owig_1968\/__74.html\" target=\"_blank\">\u00a7 74 Abs 1 OWiG<\/a> von der Pflicht zum pers\u00f6nlichen Erscheinen befreien lassen. Im allgemeinen funktioniert diese Befreiung auch ohne Probleme, insbesondere dann, wenn der Betroffene sich bereits im Einspruchsverfahren schriftlich zur Sache eingelassen hat. Besteht der Richter trotz Antrag auf Befreiung auf der pers\u00f6nlichen Anwesenheit, hat der Richter hier schon den ersten Grund f\u00fcr eine m\u00f6glicherweise erfolgreiche Rechtsbeschwerde gesetzt.<\/p>\n<p>Wenn der Betroffene erscheinen m\u00f6chte, muss sich dieser auch sorgf\u00e4ltig \u00fcber die Anreise informieren. Das Verwerfungsurteil kann bereits 15 Minuten nach dem angesetzten Verhandlungsbeginn ausgesprochen werden.\u00a0 Die pauschale Aussage des Staus oder der Versp\u00e4tung reicht nicht als ausreichende Entschuldigung, mehrere OLGs haben in entsprechenden Beschwerdeverfahren ausgef\u00fchrt, dass sich der Betroffene vorab \u00fcber m\u00f6gliche Probleme bei der Anreise wie Baustellen etc. zu informieren hat. Auch sollte der Betroffene &#8211; will er nicht seine Argumente f\u00fcr ein m\u00f6glichen Rechtsmittel gegen ein Verwerfungsurteil verspielen &#8211; auf jeden Fall bei Gericht oder seinem Anwalt anrufen, wenn es absehbar ist, dass eine Versp\u00e4tung wahrscheinlich ist. Nichts ist als Anwalt bl\u00f6der, wenn man nach dem Verbleib des Mandanten gefragt wird und keine Antwort abgeben kann. Ist das Gericht \u00fcber die Versp\u00e4tung informiert, und liegt die Versp\u00e4tung noch in\u00a0 einem vertretbaren Zeitraum, darf der Richter nicht ohne weiteres ein Verwerfungsurteil aussprechen, sondern muss zumindest noch den angek\u00fcndigten Versp\u00e4tungszeitraum abwarten.<\/p>\n<p>Gegen das Verwerfungsurteil ist nur die Rechtsbeschwerde oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand m\u00f6glich, wobei die\u00a0 Rechtsmittel auch parallel eingelegt werden k\u00f6nnen (und \u00fcblicherweise auch parallel eingelegt werden sollten). Die Rechtsbeschwerde ist jedoch nur bei Einhaltung der vorgeschriebenen Zulassungskriterien gem\u00e4\u00df <a title=\"\u00a7 80 OWiG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/owig_1968\/__80.html\" target=\"_blank\">\u00a7 80 OWiG<\/a> m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Wer also als Betroffener gegen einen Bu\u00dfgeldbescheid vorgeht, sollte darauf achten fr\u00fchzeitig die Entbindung vom pers\u00f6nlichen Erscheinen zu beantragen oder die Anfahrt sorgf\u00e4ltig planen. Sonst sind alle M\u00fchen vergebens.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tzlich darf in Strafverfahren nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden, bei Abwesenheit kann keinUrteil ergehen &#8211; \u00a7 230 StPO. Bei dem &#8222;kleinen Bruder&#8220; des Strafverfahrens, dem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene &#8211; dies ist Juristendeutsch f\u00fcr den &#8222;Angeklagten&#8220; einer Ordnungswidrigkeit<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[230,231],"tags":[429,430,408,431,432,418,433,434,435,436,437,438,439],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/437"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=437"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/437\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=437"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=437"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=437"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}