{"id":476,"date":"2012-05-28T23:39:53","date_gmt":"2012-05-28T21:39:53","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=476"},"modified":"2012-05-28T23:39:53","modified_gmt":"2012-05-28T21:39:53","slug":"blogger-freiheit-in-gefahr","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/blogger-freiheit-in-gefahr\/","title":{"rendered":"Blogger Freiheit in Gefahr ?"},"content":{"rendered":"<p>Die <a title=\"Wikipedia:Blog\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Bloggen\" target=\"_blank\">Blogs<\/a> sind ein Instrument der Meinungs\u00e4u\u00dferung und Meinungsbildung. Derzeit ist ein Blog-Beitrag des gesch\u00e4tzten Kollegen <a title=\"Blog RA Markus Kompa\" href=\"http:\/\/www.kanzleikompa.de\/2012\/05\/25\/klehr-kompa\/\" target=\"_blank\">Markus Kompa <\/a>Grund f\u00fcr ein <a title=\"Urteil des LG Hamburg vom 18.5.2012 AZ: 324 O 596\/11\" href=\"http:\/\/www.afs-rechtsanwaelte.de\/urteile\/kompa_lg_hh.pdf\" target=\"_blank\">gerichtliches Verfahren<\/a> wie auch einer sich daraus ergebenden, <a title=\"Diskussion bei dem Kollegen Stadler\" href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2012\/05\/lg-hamburg-haftung-eines-bloggers-wegen-eines-verweises-auf-ein-youtube-video.html?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+internet-law%2Fdjpq+%28Internet-Law%29\" target=\"_blank\">lebhaften Diskussion<\/a>.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Inhaltlich geht es um die presserechtliche Beurteilung der Einbettung eines Videos eines ZDF Beitrages, der presserechtlich angegriffen wurde und w\u00e4hrend des dazu laufenden Gerichtsverfahrens von dem nun beklagten Kollegen Kompa in einem Blog Beitrag einbezogen wurde.<\/p>\n<p>Inhalt des Hauptsacheverfahrens war dabei &#8211; juristisch &#8211;\u00a0 die Unterlassung der Verbreitung, tats\u00e4chlich geht es aber darum, inwieweit ein Blogger f\u00fcr die Verbreitung kontroverser fremder Inhalte haftet, wenn der Blogger diese als Video in seinen Blog einbettet und \u00fcber die eventuelle Rechtsverletzung Kenntnis hat.<\/p>\n<p>Das <a title=\"Urteil des LG Hamburg vom 18.5.2012 AZ: 324 O 596\/11\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=473\" target=\"_blank\">Urteil der 24 Zivilkammer<\/a> des LG Hamburg wird dabei &#8211; aus meiner Sicht &#8211; etwas oberfl\u00e4chlich diskutiert, eine Gesamtbetrachtung und Bewertung wird leider eher vermieden. Ich m\u00f6chte daher hier einmal versuchen die wesentlichen Punkte des Urteils und die m\u00f6gliche Kritik daran einmal kurz zusammenzufassen:<\/p>\n<p>Sachverhalt:<\/p>\n<p>Ein umstrittener Krebsarzt wird Thema einer Reportage der ZDF-Sendung WISO, welche am 6.12.2010 ausgestrahlt wird. Dabei werden wohl auch versteckte Aufnahmen des Empfangsbereichs der Praxis des Arztes in M\u00fcnchen gefertigt. Der betroffene Arzt geht gegen das ZDF im Wege einer einstweiligen Verf\u00fcgung vor, die dieser auch am 18.1.2011 erh\u00e4lt. Nat\u00fcrlich vor der Pressekammer des LG Hamburg, der Zivilkammer 24. Am 23.3.2011 mahnt der Anwalt des betroffenen Arztes auch den Kollegen Kompa wegen seines Blogbeitrages unter Einbindung des Videos des WISO Beitrages als &#8222;embedded Link&#8220;, der von einem Dritten auf youtube hochgeladen wurde,\u00a0 ab. Der Kollege Kompa gibt am 25.311 eine Unterlassungserkl\u00e4rung unter der Bedingung der Rechtskraft der einstweiligen Verf\u00fcgung gegen das ZDF ab. Die Unterlassungserkl\u00e4rung wird angenommen, aber gleichzeitig wird eine weitere Unterlassungserkl\u00e4rung angefordert, die ebenfalls unter der Einschr\u00e4nkung der Rechtskraft abgegeben wird. Gleichzeitig warnt der Kollege Kompa in leicht ironischem Ton vor der Suche nach dem Bericht auf youtube. Dies nimmt der Prozessbevollm\u00e4chtigte des Krebsarzt offensichtlich zum Anlass, eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen den Kollegen zu beantragen, die auch am 7.4.2011 antragsgem\u00e4\u00df erlassen wird. Der damals zust\u00e4ndige Vorsitzende Richter\u00a0 ist jetzt ironischerweise Vorsitzender der zust\u00e4ndigen Berufungskammer des Hanseatischen OLG. Anscheinend hat der Kollege Kompa sodann Antrag auf Durchf\u00fchrung eines Hauptverfahrens gestellt <a title=\"\u00a7 926 ZPO\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/926.html\" target=\"_blank\">(\u00a7 926 ZPO<\/a>), so dass es nun zu einem Hauptverfahren gekommen ist. Nach der <a title=\"Buskeismus\" href=\"http:\/\/www.buskeismus-lexikon.de\/324_O_596\/11_-_09.03.2012_-_Dr._Nikolaus_Klehr_greift_zusammen_mit_der_Kanzlei_Schwenn_Krueger_das_Internet_an\" target=\"_blank\">m\u00fcndlichen Verhandlung am 9.3.2012<\/a> ergeht am 18.5.2012 das Urteil der ZK 24 des LG Hamburg. In welchem Stadium sich das Verfahren des Arztes gegen das ZDF befindet ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>Urteil des LG Hamburg<\/p>\n<p>Das LG Hamburg pr\u00fcft ordnungsgem\u00e4\u00df die Reihenfolge des Anspruches des Kl\u00e4gers ab, indem erst die Rechtsverletzung des WISO Beitrages und dann die Einordnung des Beitrages im Rahmen der St\u00f6rerhaftung bejaht wird. Der beweisbelastete Beklagte wird dabei &#8211; aus Sicht des Anwaltes &#8211;\u00a0 ordentlich &#8222;abgewatscht&#8220;, indem ihm sowohl unsubstantiierter Vortrag, Ausforschungsbeweise sowie unspezifische Beweisangebote vorgeworfen werden.<\/p>\n<p>Das LG Hamburg begr\u00fcndet die Rechtswidrigkeit des Beitrages des Beklagten Kollegen Kompa einerseits mit dem Video selber, in dem es um die Abgabe von sogenannten &#8222;Eigenblutpr\u00e4paraten&#8220; in M\u00fcnchen geht (siehe unter <a title=\"Urteil der ZK 24 des LG Hamburg\" href=\"http:\/\/www.afs-rechtsanwaelte.de\/urteile\/kompa_lg_hh.pdf\" target=\"_blank\">Entscheidungsgr\u00fcnde\u00a0 1 a, Seite 8 ff<\/a>) , als auch mit \u00a0 einem Zusammenwirken des Blogbeitrages mit dem eingebetteten Video als &#8222;unwahre Tatsachanbehauptung&#8220; (siehe unter <a title=\"Urteil der ZK 24 des LG Hamburg\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=473\" target=\"_blank\">Entscheidungsgr\u00fcnde 1 b Seite 9<\/a>), da der Eindruck erweckt werden w\u00fcrde, dass ein Gutachten der Charite nicht existieren w\u00fcrde. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrden die Aufnahme aus der Praxis auch das allgemeine Pers\u00f6nnlichkeitsrecht verletzen. Interessanterweise bezieht sich die Kammer dabei auf das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren gegen das ZDF, obwohl sie dem Beklagte 2 Seiten vorher angekreidet hatten, dass er sich auf dieses\u00a0 Verfahren bezogen\u00a0 und somit unsubstantiierten Vortrag vorgebracht h\u00e4tte&#8230;<\/p>\n<p>Im spannenderen Teil des Urteils besch\u00e4ftigt sich die Kammer mit dem Setzen eines Hyperlinks unter \u00e4u\u00dferungsrechtlichen Gesichtspunkten. Dabei wird eine Unterscheidung zwischen dem blo\u00dfen Hyperlink und dem &#8222;embedded Content&#8220;\u00a0 jedoch nicht vorgenommen, alles ist ein &#8222;Hyperlink&#8220;.<\/p>\n<p>Die Kammer\u00a0 kommt im Rahmen der Begr\u00fcndung der St\u00f6rerhaftung dann zu den Pr\u00fcfungspflichten des Linksetzenden, die Sie dahingehend konkretisiert, dass der Kollege Kompa auf Grund der Kenntnis des \u00e4u\u00dferungsrechtlichen Verfahrens vor dem LG Hamburg zumindest verpflichtet gewesen w\u00e4re, den Wahrheitsgehalt des Beitrages zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu diesem Zweck h\u00e4tte der Kollege<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">&#8222;bei dem Betroffenen nachfragen\u00a0 m\u00fcssen&#8220; .<\/p>\n<p>Da er dies nicht getan h\u00e4tte, w\u00e4ren die zumutbaren Pr\u00fcfungspflichten verletzt. Auch fehle es an einer hinreichenden Distanzierung zu dem Beitrag des Dritten, so dass der Unterlassungsantrag gerechtfertigt sei.<\/p>\n<p>Die Wiederholungsgefahr sei nach Ansicht des LG Hamburg gegeben, da die Unterlassungserkl\u00e4rungen des Kollegen Kompa die Wiederholungsgefahr nicht beseitigen w\u00fcrde.Die Abgabe der Erkl\u00e4rung unter einer aufl\u00f6senden Bedingung sei unzul\u00e4ssig und w\u00fcrde die Wiederholungsgefahr nicht entfallen lassen.<\/p>\n<p>Bewertung der Entscheidung :<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg \u00fcberzeugt nicht, allerdings ist auch die <a title=\"Blogeintrag des Kollegen Stadler\" href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2012\/05\/lg-hamburg-haftung-eines-bloggers-wegen-eines-verweises-auf-ein-youtube-video.html\" target=\"_blank\">Darstellung der Kollegen Stadler<\/a> und <a title=\"Blog des Kollegen Kompa\" href=\"http:\/\/www.kanzleikompa.de\/2012\/05\/25\/klehr-kompa\/\" target=\"_blank\">Kompa<\/a> nicht so richtig \u00fcberzeugend.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Argumente der Kollegen Stadler und Kompa ist von vorneherein daran zu erinnern, dass die Bewertung der Verantwortung f\u00fcr &#8222;embedded Content&#8220; aus rechtlicher Sicht noch nicht gekl\u00e4rt ist, hier ist noch viel Spielraum gegeben, gerade weil es wenig Rechtsprechung dazu gibt. Hier einfach mit der Gleichsetzung zwischen Hyperlinks und &#8222;embedded Content&#8220; im Sinne der <a title=\"BGH Paperboy, Urteil vom 17.7.2003 AZ: I ZR 259\/00\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=2003&amp;Sort=3&amp;Seite=5&amp;client=3&amp;anz=1706&amp;pos=171&amp;nr=27035\" target=\"_blank\">BGH-Paperboy-Entscheidung<\/a> zu argumentieren erscheint mir als zu einfach. Insbesondere da etwa das OLG D\u00fcsseldorf eine solche Gleichsetzung bereits abgelehnt hat.\u00a0 (siehe OLG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 8.11.2011 AZ: 20 U 42\/11 &#8211; welches eine Differenzierung zwischen Hyperlinks und &#8222;embedded Content&#8220; im Rahmen eines urheberrechtlichen Anspruchs vornimmt). Als Medien- und Internetrechtler h\u00e4tte dem Kollege Kompa wohl schon bekannt sein sollen, dass ein solches Einf\u00fcgen von &#8222;embedded Content&#8220; durchaus risikobehaftet ist. Zumal der Link nicht etwa auf das Streamingportal des ZDF verwies, sondern auf den Upload eines unbekannten Dritten bei Youtube, dessen Rechteinhaberschaft vollkommen unklar war.<\/p>\n<p>Hinsichtich des Urteils des LG Hamburg ist auf folgendes hinzuweisen:<\/p>\n<p>Die Feststellung der \u00e4u\u00dferungsrechtlichen Verletzung duch die Kammer wirft viele Fragen auf. Nun kenne ich die Schrifts\u00e4tze nicht, so dass sich eine genaue Auseinandersetzung mit den Feststellungen der Kammer zum fehlenden Vortrag und zum Ausforschungsbeweis eigentlich verbietet. Allerdings erscheint es \u00e4u\u00dferst seltsam, dass einserseits dem Beklagten vorgeworfen wird, dass dieser sich nicht unspezifisch auf ein anderes Verfahren als Beweis beziehen d\u00fcrfe, nur um einige Abs\u00e4tze sp\u00e4ter lang und breit aus genau diesem Verfahren zu zitieren.<\/p>\n<p>\u00dcber den eigentlich spannenden Punkt, warum hier &#8222;embedded Content&#8220; anders als ein normaler Hyperlink zu behandeln ist h\u00fcpft die Kammer forsch hinweg, hier wird lediglich ausgef\u00fchrt, dass der &#8222;embedded Content&#8220; nicht vom Kl\u00e4ger ver\u00f6ffentlich worden sei (weshalb die zitierte Paperboy Entscheidung nicht einschl\u00e4gig sei).<\/p>\n<p>Vielmehr habe der Beklagte durch den redaktionellen Beitrag mit dem Wort &#8222;obiger Beitrag&#8220;\u00a0 weitere Anreize geschaffen den Link anzuklicken. Hier wird es in der Argumentation wenig nachvollziehbar, das Gericht will also sagen, dass sich der Beklagte den Beitrag&#8220; zu Eigen&#8220; gemacht hat, traut sich aber nicht\u00a0 so recht dies auszudr\u00fccken und kommt statt dessen mit der St\u00f6rerhaftung.<\/p>\n<p>Als Hauptargument f\u00fcr die dann zugebilligte\u00a0 St\u00f6rerhaftung f\u00fchrt das Gericht an, dass der Beklagte als Medienrechtsanwalt und auf Grund der Rechtsstreitigkeit zwischen dem Kl\u00e4ger und dem ZDF h\u00e4tte vorsichtiger sein m\u00fcssen. Die Ausformulierung der Pr\u00fcfungspflicht ist allerdings v\u00f6llig lebensfern, verlangt das Gericht doch tats\u00e4chlich, dass der Kollege Kompa bei dem Kl\u00e4ger, also hier dem betroffenen Arzt, h\u00e4tte nachfragen sollen, ob der Beitrag &#8222;wahr w\u00e4re&#8220;. Die Antwort kann sich jeder denken.<\/p>\n<p>Zusammenfassend stellt sich in dem Verfahren die Frage, ob ein Blogger\u00a0 einen Pressebericht eines Dritten als &#8222;embedded Content&#8220; im Internet verbreiten darf, wenn er weiss, dass sich die im Pressebericht genannte Person gegen den Pressebericht juristisch zur Wehr setzt.\u00a0 Die Ansicht der Zivilkammer 24 lautet hier eindeutig NEIN, obwohl dies unter dem Gesichtspunkt der <a title=\"Artikel 5 GG\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" target=\"_blank\">Pressefreiheit<\/a> \u00e4u\u00dferst kritisch ist. Denn als Konsequenz w\u00fcrde dadurch jede Berichterstattung \u00fcber den Grund eines laufendes Verfahren ebenfalls unzul\u00e4ssig. Die Pressefreiheit k\u00f6nnte dann mit juristischen Mitteln ausgeh\u00f6lt werden. Das &#8222;Pr\u00fcfungsmittel&#8220; des LG Hamburg f\u00fcr den Wahrheitsgehalt ist dabei aber konsequent, der Blogger soll bei dem <span style=\"text-decoration: underline;\">Betroffenen des Presseberichts<\/span> nachfragen, ob der Pressebericht wahr ist. Zu dieser Pr\u00fcfungspflicht f\u00e4llt mir nur ein <a title=\"Uwe Barschel\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Barschel-Aff%C3%A4re\" target=\"_blank\">norddeutscher Politiker<\/a> ein:<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">&#8222;Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort&#8220;<\/p>\n<p>Nach den Pr\u00fcfungspflichten des LG Hamburg h\u00e4tte es eine Barschel-Aff\u00e4re nie gegeben.<\/p>\n<p>Insgesamt \u00fcberzeugt daher das Urteil des LG Hamburgs nicht, allerdings ist auch bei einer Entscheidung des BGH nicht gesagt, dass die Klage dann abgewiesen wird. Es bleibt also spannend. Interessant w\u00e4re auch eine Bewertung des BGHs hinsichtlich der abgegebenen Unterlassungserkl\u00e4rungen, die meiner Meinung nach so in sich verst\u00e4ndlich und auch zul\u00e4ssig sind.<\/p>\n<p>Auf Grund der speziellen Umst\u00e4nde des Falles (Kenntnis des Rechtsstreits zwischen Kl\u00e4ger und ZDF, Beklagter ist Medienrechtsanwalt) sehe ich hier die Pressefreiheit der Blogger grunds\u00e4tzlich noch nicht in Gefahr, da diese Konstellation bei dem 08\/15 Blogger eher selten vorliegt.\u00a0 Allerdings steht zu bef\u00fcrchten, dass die Beliebtheit des Gerichtsstands Hamburg weiter steigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Blogs sind ein Instrument der Meinungs\u00e4u\u00dferung und Meinungsbildung. 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