{"id":493,"date":"2012-08-20T22:13:04","date_gmt":"2012-08-20T20:13:04","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=493"},"modified":"2012-08-20T22:13:04","modified_gmt":"2012-08-20T20:13:04","slug":"die-angstmacher-aus-regensburg-die-gegnerliste-der-kanzlei-u-c","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/die-angstmacher-aus-regensburg-die-gegnerliste-der-kanzlei-u-c\/","title":{"rendered":"Die Angstmacher aus Regensburg &#8211; &#8222;Die Gegnerliste&#8220; der Kanzlei U + C"},"content":{"rendered":"<p>Ende letzten Jahres wollte die Kanzlei Urmann &amp; Collegen angeblich offene Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten \u00fcber <a title=\"Update zur Weihnachtspost von Urmann + Collegen \u2013 Auktion von 69.951 Mahnschreiben\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=398\">90 Millionen Euro versteigern<\/a>. In der Folgezeit meldete sich dann eine Inkassofirma namens Debcon bei den Abgemahnten und versuchte die angeblich offenen Forderungen au\u00dfergerichtlich einzutreiben.<\/p>\n<p>Anscheinend ist die Versteigerung wohl nicht so gelaufen, wie sich das die Abmahnkanzlei vorgestellt hat.\u00a0 Denn nun droht\u00a0 mehr oder weniger offen die Kanzlei Uhrmann &amp; Collegen mit einer Ver\u00f6ffentlichung der Namen der Abgemahnten in einer &#8222;<a title=\"&quot;Gegnerliste&quot;\" href=\"http:\/\/www.urmann.com\/gegnerliste.htm\" target=\"_blank\">Gegnerliste<\/a>&#8222;. <!--more-->Die Presse hat diese Drohung nat\u00fcrlich schnell aufgegriffen (oder wurden sogar dazu angehalten das Thema aufzugreifen &#8211; denn was nutzt eine Drohung von der keiner wei\u00df ?) und erst mit dem <a title=\"Regensburger Wochenblatt\" href=\"http:\/\/www.wochenblatt.de\/nachrichten\/regensburg\/regionales\/Regensburger-Abmahn-Kanzlei-will-illegale-Downloader-im-Internet-veroeffentlichen;art1172,130823\" target=\"_blank\">Regensburger Wochenblatt<\/a> und seit heute auch in <a title=\"BILD Zeitung\" href=\"http:\/\/www.bild.de\/news\/inland\/softwarepiraterie\/internet-pranger-porno-25744112.bild.html\" target=\"_blank\">BILD.de<\/a> die Drohung in alle Ecken des Landes verbreitet.<\/p>\n<p>Ob die Kanzlei wirklich eine solche Gegnerliste ver\u00f6ffentlicht, bleibt abzuwarten, allerdings vermute ich, dass die Kanzlei &#8211; soweit Sie noch ganz bei Sinnen ist &#8211; dies unterl\u00e4sst. Denn nach dem Beschluss des <a title=\"Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007\" href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20071212_1bvr162506.html\" target=\"_blank\">Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007<\/a> ist es nur erlaubt, den Namen des Gegners zu ver\u00f6ffentlichen, nicht aber den Inhalt der Angelegenheit. Die Kanzlei U + C ist durch die bundesweite Berichterstattung als Kanzlei bekannt, die \u00fcberwiegend f\u00fcr die Hersteller von Pornofilmen t\u00e4tig ist. Allerdings mahnt die Kanzlei U + C nat\u00fcrlich auch ganz &#8222;normale&#8220; Tatbest\u00e4nde wie etwa eine Wettbewerbsverletzung ab. Somit wird bei jedem ver\u00f6ffentlichte Gegner indiziert, dass es sich um einen Pornokonsumenten handelt. Unterst\u00fctz wird diese Unterstellung anscheinend noch durch die \u00c4u\u00dferungen des Rechtsanwaltes Uhrmann gegen \u00fcber Dritten, soweit die Darstellung des <a title=\"Regensburger Wochenblatt\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=486\" target=\"_blank\">Regensburger Wochenblattes<\/a> richtig ist. Ich vermute, dass die Zivilkammer 24 des LG Hamburg &#8211; die ber\u00fchmt- ber\u00fcchtigte Pressekammmer &#8211; bei einem solchen, gr\u00fcndlich recherchierten Sachverhalt wenig Probleme h\u00e4tte, eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen die Kanzlei U + C zu erlassen. Bei angeblich 150.000 Betroffenen, und angenommenen 1% der Betroffenen die sich per Anwalt und einstweiliger Verf\u00fcgung wehren w\u00e4ren dies 1.500 presserechtliche Verfahren. Bei dem \u00fcblichen Streitwert von mindestens 10.000,- \u20ac betragen die Kosten f\u00fcr den Antragsteller und die Gerichtskosten (die Kosten von U +C habe ich mal au\u00dfen vor gelassen) schon ohne Terminsgeb\u00fchr 651,80 ,- \u20ac Anwaltskosten netto und 196,- \u20ac Gerichtsgeb\u00fchr (ebenfalls nur als einfache Gerichtsgeb\u00fchr gerechnet). Somit w\u00fcrde bei 1.500 presserechtlichen Verfahren ein minimales Kostenrisiko von \u00a0 1.271.700,- \u20ac bestehen. Mit Filesharingabmahnungen kann man viel Geld verdienen (die Masse machts) aber ich glaube nicht, dass sich die Kanzlei U+C einem solchen Risiko, welches nur vorsichtig gesch\u00e4tzt wurde, aussetzt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist die Angabe der Gegnerliste in Filesharingf\u00e4llen durchaus mit Vorsicht zu genie\u00dfen. Die Abmahner kennen auf Grund der Auskunft der Provider immer nur den Anschlussinhaber, nicht den T\u00e4ter. Auf Grund der Rechtsprechung der Gerichte, angefangen vom AG M\u00fcnchen bis hoch zum BGH haften diese meist nur als &#8222;St\u00f6rer&#8220; nicht als T\u00e4ter. St\u00f6rer ist die Person, die willentlich ad\u00e4quat zum Taterfolg beigetragen hat, etwa weil er den Zugang zum Internet vermittelt hat. Die St\u00f6rereigenschaft sagt aber gar nichts dar\u00fcber aus, ob der Anschlussinhaber auch tats\u00e4chlich selber die Dateien heruntergeladen hat. Und es gibt auch durchaus Urteile, in denen der Anschlussinhaber gar nicht als St\u00f6rer haftet, eben weil er seine Aufsichtspflichten erf\u00fcllt hat. In diesen F\u00e4llen ist der\u00a0 Anschlussinhaber nicht einmal als St\u00f6rer anzusehen und k\u00f6nnte wohl ebenfalls gegen eine solche Ver\u00f6ffentlichung als &#8222;Gegner&#8220; vorgehen. Gerade bei gr\u00f6\u00dferen Institutionen, die in dem Artikel genannt werden, d\u00fcrfte dies gar nicht so selten vorkommen&#8230;.<\/p>\n<p>Spanned ist auch die Aussage in dem Artikel von Bild.de, dass:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8222;<strong><em>So seien die Porno-Produzenten allein in den Jahren 2010 und 2011 auf Forderungen von stattlichen 90 Millionen Euro sitzen geblieben, erkl\u00e4rte die Kanzlei gegen\u00fcber dem \u201eRegensburger Wochenblatt\u201c<\/em><\/strong>&#8222;.(<a title=\"BILD.DE\" href=\"http:\/\/www.bild.de\/news\/inland\/softwarepiraterie\/internet-pranger-porno-25744112.bild.html\" target=\"_blank\">Zitat Bild.de<\/a>)<\/p>\n<p>Da fragt man sich doch, wo die <a title=\"Update zur Weihnachtspost von Urmann + Collegen \u2013 Auktion von 69.951 Mahnschreiben\" href=\"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=398\" target=\"_blank\">Einnahmen aus der Auktion<\/a> geblieben sind. Und wieso die Porno-Produzenten die Forderung einerseits versteigern, andererseits auf der Forderung &#8222;sitzen bleiben&#8220; ?<\/p>\n<p>Als Fazit bleibt, dass U + C hier auf perfide Art und Weise\u00a0 versuchen,\u00a0 weiter Druck auf die Betroffenen auszu\u00fcben, um\u00a0 noch die eine oder andere Zahlung bewirken zu k\u00f6nnen. Eine tats\u00e4chliche Ver\u00f6ffentlichung der &#8222;Gegnerliste&#8220; halte ich auf Grund des Risikos f\u00fcr U + C f\u00fcr\u00a0 unwahrscheinlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ende letzten Jahres wollte die Kanzlei Urmann &amp; Collegen angeblich offene Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten \u00fcber 90 Millionen Euro versteigern. 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