{"id":741,"date":"2010-01-07T19:26:37","date_gmt":"2010-01-07T17:26:37","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=110"},"modified":"2010-01-07T19:26:37","modified_gmt":"2010-01-07T17:26:37","slug":"die-haftung-des-anschlussinhabers-beim-filesharing-das-urteil-des-olg-koln-vom-23-12-2009-und-die-presse","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/die-haftung-des-anschlussinhabers-beim-filesharing-das-urteil-des-olg-koln-vom-23-12-2009-und-die-presse\/","title":{"rendered":"Die Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing &#8211; Das Urteil des OLG K\u00f6ln vom 23.12.2009 und die Presse"},"content":{"rendered":"<p><a title=\"SPON\" href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/0,1518,670667,00.html\" target=\"_blank\">Der Spiegel<\/a>, <a title=\"BILD Online\" href=\"http:\/\/www.bild.de\/BILD\/digital\/telegramm-digital\/telegramm-digital,rendertext=11030952.html\" target=\"_blank\">die Bild<\/a> und andere Presseorgane sowie <a title=\"Boehsel &amp; Kollegen\" href=\"http:\/\/blog.boesel-kollegen.de\/archives\/1348\" target=\"_blank\">Blogs<\/a> berichten heute \u00fcber ein <a title=\"Pressemitteilung des OLG K\u00f6ln \" href=\"http:\/\/www.olg-koeln.nrw.de\/presse\/l_presse\/index.php\" target=\"_blank\">Urteil<\/a> des <a title=\"6 U 101\/09\" href=\"http:\/\/medien-internet-und-recht.de\/volltext.php?mir_dok_id=2103\" target=\"_blank\">OLG K\u00f6ln<\/a> vom 23.12.2009, wonach eine Mutter f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen\u00a0 \u00fcber den auf sie angemeldeten\u00a0 Internetanschluss haftet, wenn die letzliche T\u00e4terschaft nicht festgestellt werden kann. Wenn man die Pressemeldung des Gerichts liest, ist das eigentlich nichts weltbewegend Neues, in vergleichbaren Urteilen zum offenen W-Lan wird diese &#8222;Halterhaftung&#8220; &#8211; jurstisch &#8222;St\u00f6rerhaftung&#8220; genannt &#8211; \u00a0 auch schon von vielen Gerichten, auch OLGs statuiert.\u00a0 Was mich ein wenig st\u00f6rt ist die Berichterstattung der nicht juristischen\u00a0 Presse, die\u00a0 mit den entsprechenden \u00dcberschriften die von den Filesharingabmahnern aufgebaute Drohkulisse st\u00fctzt:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong><strong>&#8222;Internetanschluss-Inhaber haften f\u00fcr alle Downloads im Haushalt&#8220; &#8211; Bild.de (und viele andere nach Pressemeldung)<br \/>\n<\/strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8222;Bei Internet-Anschl\u00fcssen gilt die Halter-Haftung&#8220; &#8211; Spiegel.de<\/strong><\/p>\n<p>Durch die Darstellung wird suggeriert, dass generell eine Art &#8222;Halter-Haftung&#8220; unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Sachverhalt besteht. Dies wird bestimmt im Textbaustein der n\u00e4chsten Filesharingabmahnung auftauchen. Nach den Ausf\u00fchrungen der amtlichen Pressemitteilung wurde\u00a0 aber das Urteil ausgesprochen, weil die Beklagte nicht substantiieren konnte, wie Sie Ihrer Aufsichtspflicht f\u00fcr die geschaffene Gefahrenlage &#8222;Internetanschluss&#8220; nachgekommen ist. Und hier liegt des Pudels Kern,\u00a0 sowohl in dieser Entscheidung wie auch in vielen anderen alten und noch kommenden Entscheidungen. Gibt es \u00fcberhaupt eine &#8222;Aufsichtspflicht&#8220; f\u00fcr Internetzug\u00e4nge ? Sollte es diese Pflicht geben ?\u00a0 Das Urteil des OLG K\u00f6ln wie auch die vorher ergangenen Urteile der anderen Gerichte sagen im Kern aus, dass ein Internetanschluss eine potentielle &#8222;Gefahrenlage&#8220; mit sich bringe, n\u00e4mlich die Gefahr der Urheberrechtsverletzung. Diese Gefahr muss der Anschlussinhaber nun &#8222;kontrollieren&#8220;, durch entsprechende Hinweise, Schutzvorrichtungen oder sonstige Ma\u00dfnahmen. Welche Pr\u00fcfung noch zumutbar ist kann den Urteilen nur im Bereich der W-Lans grob entnommen werden, dort wird ausgef\u00fchrt, dass der Anschluss &#8222;verschl\u00fcsselt&#8220; sein muss (Ob die bereits geknackte <a title=\"Wireless-24.de\" href=\"http:\/\/www.wireless-24.de\/glossar\/wep\/\" target=\"_blank\">WEP Verschl\u00fcsselung<\/a> demn\u00e4chst auch unter die Pr\u00fcfpflichten f\u00e4llt bleibt abzuwarten&#8230;). Ansonsten wird derjenige, der seinen Anschluss\u00a0 auch anderen zur Verf\u00fcgung stellt, von den Gerichten im Unklaren gelassen. Hier und da wird von einer Firewall gesprochen, von eingeschr\u00e4nkten Benutzerrechten r\u00e4soniert oder auch\u00a0 die regelm\u00e4\u00dfige Belehrung gefordert.Spannend ist dabei das erstinstanzliche <a title=\"Urteil des LG K\u00f6ln vom 13.5.2009 \" href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/lgs\/koeln\/lg_koeln\/j2009\/28_O_889_08urteil20090513.html\" target=\"_blank\">Urteil des LG K\u00f6ln (28 O 889\/08)<\/a> zu lesen, das folgende &#8222;Vorschl\u00e4ge&#8220; macht:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>Des Weiteren w\u00e4re auch die Einrichtung einer sog. &#8222;firewall&#8220;, die ein Download von Daten aus dem Computer der Beklagten verhindert h\u00e4tte, m\u00f6glich und zumutbar gewesen (vgl. auch LG Hamburg ZUM 2006, 661). Soweit die Beklagte nunmehr mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vortr\u00e4gt, dass eine &#8222;firewall&#8220; installiert gewesen sei und auch Benutzerkonten eingerichtet gewesen seien, f\u00fchrt dies \u2013 unabh\u00e4ngig davon, dass der Vortrag nach der m\u00fcndlichen Verhandlung erfolgt und daher unbeachtlich bleiben muss \u2013 zu keinem anderen Ergebnis. Denn aus dem Vortrag ist nicht ersichtlich, dass die Benutzerkonten <span style=\"text-decoration: underline;\">lediglich mit eingeschr\u00e4nkten Rechten eingerichtet wurden<\/span> oder d<span style=\"text-decoration: underline;\">ie Firewall auch die Downloadvorg\u00e4nge h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen<\/span>. Hierzu fehlt vielmehr jeglicher Vortrag. Auch andere technische M\u00f6glichkeiten, wie die Nutzung <span style=\"text-decoration: underline;\">bestimmter Modems<\/span>, setzte die Beklagte nicht ein.<\/em><\/p>\n<p>\u00c4hnlich wie schon bei den Urteilen &#8222;Internetversteigerung I-III&#8220; des BGH wird die Ausformung der Pr\u00fcfpflichten nicht klar definiert, sie soll eben\u00a0 zumutbar sein. Was uns zur\u00fcck zu dem Urteil des OLG K\u00f6ln\u00a0 und des LG K\u00f6ln bringt. Ist es zumutbar f\u00fcr eine Mutter\u00a0 mehrerer Kinder eine Firewall einzurichten ? Wieviel &#8222;Normalinternetuser&#8220; k\u00f6nnen die von den Tauschb\u00f6rsen \u00fcblicherweise genutzten Ports mittels einer Firewall sperren ? Oder auch nur Benutzerrechte\u00a0 einrichten ? Ich vermute sehr wenige. Ist es dann einer Mutter zuzumuten die Dienste von entsprechenden &#8211; kostenpflichtigen &#8211; Experten einzuholen ? Und es stellt sich die Frage ob diese Sperren von dem Fachmann regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcssen,\u00a0 da diese &#8222;Sperren&#8220; von den PC-begeisterten Kids innerhalb von einigen Minuten umgangen werden k\u00f6nnen. Ist das zumutbar ? Oder darf ein Anschlussinhaber seinen Kindern\/Mitbewohnern grunds\u00e4tzlich nicht mehr den Anschluss zur Verf\u00fcgung stellen ?<\/p>\n<p>Insgesamt ist also festzustellen, dass das Thema noch lange nicht gekl\u00e4rt ist, und der Satz &#8222;Bei Internet-Anschl\u00fcssen gilt die Halterhaftung&#8220; nicht richtig\u00a0 ist, denn er m\u00fcsste hei\u00dfen &#8222;Der Anschlussinhaber muss seinen Anschluss &#8222;irgendwie&#8220; \u00fcberpr\u00fcfen um nicht zu haften&#8220;.\u00a0 Wenn das &#8222;Irgendwie&#8220; gekl\u00e4rt ist, k\u00f6nnte auch die Industrie reagieren und entsprechende Router bauen, die schon von vorneherein die M\u00f6glichkeit der Tauschb\u00f6rsennutzung ausschlie\u00dfen. Ein &#8222;Kinder\/Ehemann\/Mitbewohner-sicherer&#8220; Router mit eingebauter P2P-Firewall. W\u00e4re bestimmt ein Verkaufsschlager. Ob ein Gericht das als ausreichend f\u00fcr die Pr\u00fcfpflichten ansehen w\u00fcrde ? Spannend.<\/p>\n<p>Eine Anmerkung am Schluss: Das Urteil war trotz der f\u00fcr die Abmahner\u00a0 vorteilhaften\u00a0 Presse\u00fcberschriften\u00a0 eher ein Schuss in den Ofen, wie man beim aufmerksamen Lesen des<a title=\"W &amp; B Anw\u00e4lte\" href=\"http:\/\/www.wb-law.de\/news\/it-telekommunikationsrecht\/1171\/filesharing-olg-koeln-stutzt-streitwert-aeussert-sich-zur-stoererhaftung-lizenzanalogie-30-e-pro-song\/#more-1171\" target=\"_blank\"> Terminberichts des Kollegen Solmecke feststellen<\/a> kann: \u00a0 \u00a0 Der angesetzte Streitwert wurde vom OLG zusammengek\u00fcrzt, und auch die Berechnungsmethode der Geb\u00fchren wurde widerlegt. Statt circa 5000 \u20ac gibts nur knapp die H\u00e4lfte. Auch nicht sch\u00f6n f\u00fcr den Abgemahnten, aber eben doch ein Erfolg. Und die Ansicht des OLG K\u00f6ln zu 30,- \u20ac pro Song als Lizenzanalogie ist f\u00fcr die Zukunft auch ein sehr interessanter Ansatz, da die Abmahner durchaus h\u00f6here Werte als Lizenzanalogie heranziehen.<\/p>\n<p>Die erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen eine Filesharingabmahnung sind durch das Urteil des OLG K\u00f6ln nicht weniger geworden, es kommt, wie eben auch in dem besprochenen Fall des OLG K\u00f6ln, auf die Umst\u00e4nde an.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.jurablogs.com\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.jurablogs.com\/widget\/rc\/jurablogs.jpg\" alt=\"JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Besprechung des Urteils des OLG K\u00f6ln vom 23.12.2009 und dessen Rezeption in der Presse. Warum das Urteil eigentlich ein Misserfolg f\u00fcr die Abmahner ist. Was f\u00fcr die Zukunft noch geirchtlich zu kl\u00e4ren ist.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[23,24,25,31],"tags":[109,110,83,111,112,113,114,115,116,117,118,119],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/741"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=741"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/741\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=741"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=741"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=741"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}