{"id":743,"date":"2010-02-01T16:31:12","date_gmt":"2010-02-01T14:31:12","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=118"},"modified":"2010-02-01T16:31:12","modified_gmt":"2010-02-01T14:31:12","slug":"die-unterlassungserklarung-inhalt-wirkung-und-rechtsfolgen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/die-unterlassungserklarung-inhalt-wirkung-und-rechtsfolgen\/","title":{"rendered":"Die Unterlassungserkl\u00e4rung &#8211; Inhalt, Wirkung und Rechtsfolgen"},"content":{"rendered":"<p>Bei jeder Abmahnung wird eine Unterlassungserkl\u00e4rung gefordert, in entsprechenden Internetforen zu Filesharungabmahnungen und \u00e4hnlichem\u00a0 kursieren hunderte Variationen der sogenannten &#8222;modifizierten Unterlassungserkl\u00e4rung&#8220; und t\u00e4glich werden Unterlassungserkl\u00e4rungen abgegeben, ohne dass sich die Unterzeichner der Tragweite bewusst sind. Was ist das eigentlich, die &#8222;Unterlassungserkl\u00e4rung&#8220;, und wozu wird diese \u00fcberhaupt ben\u00f6tigt ?<!--more-->Die in Abmahnungen zumeist geforderte Unterlassungserkl\u00e4rung ist ein Vertrag im Sinne des <a title=\"B\u00fcrgerliches Gesetzbuch\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/index.html\" target=\"_blank\">BGB<\/a>. Die &#8222;simple&#8220; Unterlassungserkl\u00e4rung ist erst einmal nur eine Willenserkl\u00e4rung. Der Unterlassungsschuldner verspricht dem Unterlassungsgl\u00e4ubiger eine bestimmte Handlung zuk\u00fcnftig nicht mehr vorzunehmen. Allerdings zeitigt dieses Versprechen erst einmal keine weitere Auswirkungen, eine Rechtsfolge des Versto\u00dfes ist nicht vereinbart. Daher wird eine solche Unterlassungserkl\u00e4rung mit einer Vertragsstrafe verbunden. Dies macht die &#8222;simple&#8220; Unterlassungserkl\u00e4rung zu einer strafbew\u00e4hrten Unterlassungs- bzw Vertragsstrafeerkl\u00e4rung gem\u00e4\u00df <a title=\"Vertragsstrafe\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__339.html\" target=\"_blank\">\u00a7 339 BGB<\/a>.\u00a0 Diese strafbew\u00e4hrte Unterlassungserkl\u00e4rung stellt den Vertrag mit dem Unterlassungsgl\u00e4ubiger dar. Dieser folgt auch den Grunds\u00e4tzen des BGB. Die meist mit der jeweiligen Abmahnung mitgesendete Unterlassungserkl\u00e4rung stellt <a title=\"\u00a7 145 BGB\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__145.html\" target=\"_blank\">das Angebot<\/a> zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages dar, die Unterschrift darunter dann <a title=\"\u00a7 151  BGB\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__151.html\" target=\"_blank\">die Annahme<\/a> des entsprechenden Antrags.\u00a0 Folge der Annahme ist die G\u00fcltigkeit des Vertrages.\u00a0 Dieser gilt dann f\u00fcr die Zukunft. Eine &#8222;K\u00fcndbarkeit&#8220; dieses Vertrages ist nur bei Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde m\u00f6glich, etwa bei\u00a0 \u00c4nderung der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung zu einem bestimmten Thema, <a title=\"\u00a7 313 BGB\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__313.html\" target=\"_blank\">\u00a7 313 BGB<\/a>. Ein weiterer &#8211; f\u00fcr den Abmahner positiver &#8211; Effekt der Unterlassungserkl\u00e4rung ist das Fehlen eines Verschulden bei einer entsprechenden Unterlassungserkl\u00e4rung. Dies hat zur Folge, dass auch f\u00fcr Handlungen des Erf\u00fcllungsgehilfen vollumf\u00e4nglich gehaftet wird.<\/p>\n<p>Die Strafbewehrung einer Unterlassungserkl\u00e4rung ist zumindest bei urheber- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten notwendig um die Wiederholungsgefahr einer Verletzungshandlung zu beseitigen. Wer also schon einmal das Recht eines anderen verletzt hat, steht\u00a0 im &#8222;Generalverdacht&#8220; diese Verletzung erneut vorzunehmen. Dieser &#8222;Verdacht&#8220; &#8211; die Wiederholungsgefahr &#8211; kann nur durch die strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung\u00a0 beseitigt werden. Im Gesetz findet sich diese Regelng nur in <a title=\"\u00a7 12 UWG\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/uwg_2004\/__12.html\" target=\"_blank\">\u00a7 12 Absatz 1 UWG<\/a> wieder . Liegt dieser Verdacht vor, hat der Rechteinhaber die M\u00f6glichkeit eine einstweilige Verf\u00fcgung zu erlangen. Das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren hat f\u00fcr den Antragsteller nur Vorteile: Er muss keine Gerichtsgeb\u00fchren vorschie\u00dfen, er hat die M\u00f6glichkeit schnell einen vollziehbaren Titel zu bekommen und eine vorl\u00e4ufige Regelung eines Rechtszustandes zu erreichen. Das ganze kann sogar ohne Kenntnis des Gegners erfolgen. Um die Gefahr der einstweiligen Verf\u00fcgung abzuwenden wird die Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben.\u00a0 Grob gesagt dient also die Unterlassungserkl\u00e4rung dazu ein einstweiliges Verf\u00fcgungsverfahren zu verhindern. Dabei muss die Unterlassungserkl\u00e4rung &#8222;ernsthaft&#8220; sein, also strafbewehrt. Dabei gibt die Rechtsprechung keinen genauen Rahmen f\u00fcr die H\u00f6he der Vertragsstrafe vor, im allgemeinen wird aber die Summe von 5.001,- \u20ac als &#8222;ernsthaft&#8220; angesehen. Allerdings birgt eine zahlenm\u00e4\u00dfige Festlegung die Gefahr auch bei &#8222;kleinen Verst\u00f6\u00dfen&#8220; die volle Summe zahlen zu m\u00fcssen. Deshalb wird meist der &#8222;Hamburger Brauch&#8220; angewendet, wonach die Vertragsstrafe durch den Unterlassungsgl\u00e4ubiger festgesetzt wird, diese aber gerichtlich auf die Angemessenheit \u00fcberpr\u00fcfbar ist. Dies ergibt sich aus <a title=\"\u00a7 343 BGB\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/bgb\/__343.html\" target=\"_blank\">\u00a7 343 BGB<\/a>.<\/p>\n<p>Im Falle der Verletzung einer Unterlassungserkl\u00e4rung ist der Verletzer verpflichtet, die Vertragsstrafe zus\u00e4tzlich zu weiteren m\u00f6glichen Anspr\u00fcchen, an den\u00a0 Verletzten zu zahlen, unabh\u00e4ngig ob die Verletzung Schuldhaft erfolgte oder nicht.<\/p>\n<p>Daher ist es zumindest in wettbewerbsrechtlichen F\u00e4llen\u00a0 oft sinnvoller ein eventuelles einstweiliges Verf\u00fcgungsverfahren zu verlieren als eine entsprechende Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben. Denn bei der Verletzung einer gerichtlichen einstweiligen Verf\u00fcgung wird immer die Schuldhaftigkeit gepr\u00fcft, und die Vertragsstrafe ist an die Staatskasse zu zahlen. So sinkt die Lust des Gl\u00e4ubigers, Verletzungen zu ahnden, erheblich.<\/p>\n<p>Die &#8222;modifizierte Unterlassungserkl\u00e4rung&#8220; von der in den Internetforen so oft die Rede ist, ist nichts anderes als die Ver\u00e4nderung eines Vertragsangebots des Abmahnenden. Dadurch wird die modifizierte Unterlassungserkl\u00e4rung zu einem neuen Angebot, welches der Unterlassungsgl\u00e4ubiger wiederum annehmen muss.\u00a0 Allerdings bewirkt diese Unterlassungserkl\u00e4rung, dass die Wiederholungsgefahr ebenfalls wegf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Insgesamt bewirkt eine Unterlassungserkl\u00e4rung eine erhebliche Rechtsfolge, die auch nicht so einfach aus der Welt zu schaffen ist. Man sollte sich daher gr\u00fcndlich \u00fcberlegen, ob man, und was man f\u00fcr eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt. In der Regel sind Unterlassungserkl\u00e4rungen in Abmahnungen sehr weit gefasst, so dass hier ein enormes Risiko enthalten ist.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.jurablogs.com\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.jurablogs.com\/widget\/rc\/jurablogs.jpg\" alt=\"JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei jeder Abmahnung wird eine Unterlassungserkl\u00e4rung gefordert, in entsprechenden Internetforen zu Filesharungabmahnungen und \u00e4hnlichem\u00a0 kursieren hunderte Variationen der sogenannten &#8222;modifizierten Unterlassungserkl\u00e4rung&#8220; und t\u00e4glich werden Unterlassungserkl\u00e4rungen abgegeben, ohne dass sich die Unterzeichner der Tragweite bewusst sind. Was ist das eigentlich, die<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[42,23,24,25,31,36],"tags":[80,120,123,86,124,87],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/743"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=743"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/743\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=743"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=743"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=743"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}