{"id":747,"date":"2010-02-08T18:23:09","date_gmt":"2010-02-08T16:23:09","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=138"},"modified":"2010-02-08T18:23:09","modified_gmt":"2010-02-08T16:23:09","slug":"wie-schutze-ich-mich-vor-mietnomaden","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/wie-schutze-ich-mich-vor-mietnomaden\/","title":{"rendered":"Wie sch\u00fctze ich mich vor &#8222;Mietnomaden&#8220;?"},"content":{"rendered":"<p>Die sogenannten &#8222;<a title=\"Definition Mietnomade\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Mietnomade\" target=\"_blank\">Mietnomaden<\/a>&#8220; geistern seit Monaten durch <a title=\"FAZ\" href=\"http:\/\/www.faz.net\/s\/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44\/Doc~E1E41BEA61F2943AB86D8D8FD41BB63C8~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlenews\" target=\"_blank\">Zeitungen<\/a>, <a title=\"Spiegel\" href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/spiegel\/print\/d-68316823.html\" target=\"_blank\">Zeitschriften<\/a> und das <a title=\"Spiegel TV \u00fcber Mietnomaden\" href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=QgnIhDwbXRs\" target=\"_blank\">Fernsehen<\/a>. Der Gedanke, f\u00fcr sein Mietobjekt \u00fcber Monate oder gar Jahre keine Miete zu bekommen schreckt jeden Vermieter zutiefst. Doch wie kann sich ein Mieter vor diesem Horrorszenario sch\u00fctzen ?<!--more--><\/p>\n<p>Eins Vorweg: Grunds\u00e4tzlich gibt es keinen absoluten Schutz. Man kann nur versuchen das Risiko zu vermindern. Diese Risikominimierung kann nur <strong>vor<\/strong> Vertragsschluss erfolgen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist darauf zu achten die Begriffe nicht zu vermischen: Ein Mietnomade ist eine Person, der in eine Wohnung einzieht und von vorneherein nicht die Absicht hat die Miete zu bezahlen. Davon zu unterscheiden ist die Mietminderung auf Grund eines bestehenden Mangels oder einer -vielleicht unberechtigten &#8211; Minderung in einem\u00a0 schon l\u00e4nger bestehenden Mietverh\u00e4ltnis oder die fehlende Zahlung auf Grund einer wirtschaftlichen Notsituation. All diese F\u00e4lle geh\u00f6ren nicht zum Begriff des &#8222;Mietnomaden&#8220;, auch wenn manche Vermieter das teilweise anders sehen.<\/p>\n<p>Ein guter Weg zur Risikominimierung\u00a0 ist immer die Abfrage der <a title=\"SCHUFA\" href=\"http:\/\/www.schufa.de\/de\/home\/index.jsp\" target=\"_blank\">Schufa<\/a>. Gegen den &#8222;klassischen&#8220;, bereits auff\u00e4llig gewordenen Mietnomanden liegt meist schon ein Vollstreckungsversuch von einem Titel, ein Haftbefehl oder eine <a title=\"eV\" href=\"http:\/\/gesetze.juris.de\/zpo\/__807.html\" target=\"_blank\">eidesstattliche Versicherung <\/a>(sogenannter &#8222;Offenbarungseid&#8220;)\u00a0 vor. Diese Eintr\u00e4ge werden bei der Schufa\u00a0 gesammelt. Allerdings muss die Person, \u00fcber die eine Schufa-Auskunft angefragt wird, dieser Anfrage zustimmen. Verweigert jemand die Zustimmung, sollte man auf einen Vertrag mit dieser Person verzichten. Die Abfrage der Schufadaten\u00a0 selber kann nur durch\u00a0 einen Vertragspartner der Schufa, also eine Gesch\u00e4ftsperson, erfolgen. Da die meisten Vermieter nicht als gewerbsm\u00e4\u00dfige Vermieter handeln, sollte dies \u00fcber ein Maklerb\u00fcro erfolgen. Im \u00fcbrigen ist auch folgendes zu beachten: Die Schufa macht keine Angaben dar\u00fcber, ob der Angefragte ein Mietnomade oder \u00e4hnliches ist, sondern gibt nur Ausk\u00fcnfte zur Bonit\u00e4t=bisherige Zahlungsmoral des Einzelnen. Allerdings ist eine schlechte Bonit\u00e4t ein starken Hinweis auf sein vertragliches Verhalten.<\/p>\n<p>Wer diesen etwas komplizierten Weg nicht gehen m\u00f6chte, kann auch weitere am Markt befindliche Datenbanken abfragen, etwa die &#8222;<a title=\"Deutsche Mieter Datenbank\" href=\"http:\/\/www.demda.de\" target=\"_blank\">Deutscher Mieterdatenbank KG<\/a>&#8222;. Hier sind auf einfache Weg Ausk\u00fcnfte \u00fcber den potentiellen Mieter zu erhalten. Allerdings sind diese Ausk\u00fcnfte etwas mit Vorsicht zu geniessen, da es sich hier nicht nur um &#8222;harte Fakten&#8220; handelt, sondern auch die sehr subjektiv gepr\u00e4kten Eindr\u00fccke von Vormietern einfliessen. Wenn der Mieter zu Recht von seinem Minderungsrecht gebrauch macht ist er nicht gleich ein Mietnomade.\u00a0 Allerdings werden\u00a0 beim klassischen Mietnomaden schon entsprechende Hinweise vorhanden sein wie etwa Titel Haftbefehle oder erfolglose Vollstreckungen.\u00a0 In einem solchen Fall ist von einem Vertrasschluss dringend abzuraten.<\/p>\n<p>Weiterhin sollte man auch im Rahmen der Vertragsanbahnung versuchen sich f\u00fcr den Fall der F\u00e4lle abzusichern. Dazu geh\u00f6rt die sogenannte Selbstauskunft. Dort sollte der eventuelle\u00a0 Mieter Angaben \u00fcber das derzeitige Einkommen sowie \u00fcber eine eventuelle eidesstattliche Versicherung oder bestehende Mitschulden\u00a0 machen. Gibt der Mieter hier falsche Angaben an, berechtigt dies zur Anfechtung des Mietvertrages (siehe etwa <a title=\"LG Itzehohe\" href=\"http:\/\/www.snk-ra.de\/archiv\/urteile\/2008-03-28%20lg%20itzehoe.pdf\" target=\"_blank\">LG Itzehohe, Urteil vom 28.3.2008 AZ: 9 S 132\/07<\/a>). Ist ein Anfechtungsgrund gegeben, k\u00f6nnen die ganzen angeblichen Mietm\u00e4ngel, auf die sich die Mietnomaden meist berufen, dahingestellt bleiben, da alleine durch die\u00a0 Anfechtung das Mietverh\u00e4ltnis beendet wird. Soweit im Anfechtungsfall bekannt ist, dass bei dem &#8222;Mietnomaden&#8220; keinerlei Verm\u00f6gen vorhanden ist (meist durch den Offenbarungseid festgestellt) sollten auch Zahlungsklage und R\u00e4umungsklage getrennt voneinander geltend gemacht werden, um den Schrecken ein schnelles Ende zu bereiten. Sind Zahlungsklage und R\u00e4umungsklage gemeinsam geltend gemacht, wird erst langwierig \u00fcber eventuelle M\u00e4ngel verhandelt, ohne dass ein R\u00e4umungstitel ergeht. In der Zwischenzeit wird der Schuldenberg der nichtgezahlten Miete immer gr\u00f6\u00dfer. Reine Vergeudung von Zeit und Geld.<\/p>\n<p>Auch sollte der Vermieter nicht endlos abwarten. Wird die Miete nach kurzer Zeit wegen fadenscheiniger Gr\u00fcnde erheblich (=\u00fcber 50%) gemindert, sollten alle Alarmglocken klingeln. Parallel zur \u00dcberpr\u00fcfung des Mangels sollten &#8211; falls noch nicht geschehen &#8211; Erkundigungen \u00fcber den Mieter eingeholt werden, etwa beim Vorvermieter. Hat der Mieter mit den fadenscheinigen offensichtlich unbegr\u00fcndeten (<em><strong>! Dies sollten Sie von einem Fachmann \u00fcberpr\u00fcfen lassen, um nicht einen Prozess zu verlieren!<\/strong><\/em>)\u00a0 M\u00e4ngelr\u00fcgen sollte nach Erreichen der Grenze zur fristlosen K\u00fcndigung sofort die au\u00dferordentliche fristlose, hilfsweise die ordentliche K\u00fcndigung erfolgen.<\/p>\n<p>Ist der R\u00e4umungstitel erst einmal da, sollte als Vollstreckung das &#8222;<a title=\"R\u00e4umung nach dem Berliner Modell\" href=\"http:\/\/www.mkb-rechtsanwaelte.de\/test\/wordpress\/?p=176\" target=\"_blank\">Berliner Modell<\/a>&#8220; gew\u00e4hlt werden, da es schnell geht und wenig kostet.<\/p>\n<p>Es gibt also durchaus M\u00f6glichkeiten sich vor Mietnomaden zu sch\u00fctzen. Am wichtigsten ist aber ein gesundes Misstrauen. Denn meist nutzen die Mietnomaden ein Vertrauensvorschuss des Vermieters gnadenlos aus (siehe obige Presseberichte). Daher sollte der Vermieter sich\u00a0 nie auf Grund irgendwelcher Versprechungen des potentiellen Mieters zu einem Vertragsabschluss dr\u00e4ngen lassen. Die gesetzliche K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt drei Monate, bei normalen Verh\u00e4ltnissen (aus denen die Mietnomaden angeblich immer kommen)\u00a0 ben\u00f6tigt niemand von einem auf den anderen Tag eine Wohnung. Ist der Mietvertrag unterschrieben, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Daher sollte\u00a0 jeder Vermieter erst die Mieterangaben \u00fcberpr\u00fcfen, bevor er einen Mietvertrag unterschreibt. Die ein bis zwei Tage hat jeder redliche Mieter Zeit.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.jurablogs.com\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.jurablogs.com\/widget\/rc\/jurablogs.jpg\" alt=\"JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die sogenannten &#8222;Mietnomaden&#8220; geistern seit Monaten durch Zeitungen, Zeitschriften und das Fernsehen. 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