{"id":756,"date":"2016-07-19T22:10:51","date_gmt":"2016-07-19T20:10:51","guid":{"rendered":"http:\/\/mkb-rechtsanwaelte.de\/blog\/wordpress\/?p=756"},"modified":"2016-07-19T22:10:51","modified_gmt":"2016-07-19T20:10:51","slug":"teures-foerderprogramm-zur-rechtskenntnis-fuer-immobilenverwalter","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.mk-rechtsanwaelte.de\/mk\/teures-foerderprogramm-zur-rechtskenntnis-fuer-immobilenverwalter\/","title":{"rendered":"Teures F\u00f6rderprogramm zur Rechtskenntnis f\u00fcr Immobilenverwalter"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;Ein Blick in das Gesetz f\u00f6rdert die Rechtskenntnis&#8220; &#8211; Dieser Satz wird Jurastudenten immer wieder eingebl\u00e4ut. Nicht ohne Grund, denn auch anderen Berufssparten, etwa den Immobilienverwaltern, w\u00e4re dieser Praxishinweis ans Herz zu legen:<\/p>\n<hr \/>\n<p>Mein Mandant war Mieter einer Gewerbeimmobilie, das Mietverh\u00e4ltnis wurde Anfang 2015 beendet, kurz nachdem die Immobilie aus einer Zwangsverwaltung heraus verkauft wurde. Nachdem\u00a0 das Objekt zur\u00fcckgegeben worden war, ist die Kaution etwas in Vergessenheit geraten. Nun jedoch m\u00f6chte mein Mandant die Kaution, immerhin einen \u00a0 vierstelligen Betrag, zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Die neue Immobilienverwaltung teilt mit, dass der Erwerber f\u00fcr die Gewerbeimmobilie nur eine dreistellige Summe erhalten habe. Diese wurde ausgekehrt, andere Anspr\u00fcche solle der Mieter doch bitte bei dem (nat\u00fcrlich insolventen) Verk\u00e4ufer geltend machen.<\/p>\n<p>Der Mieter insistiert aber gegen\u00fcber dem neuen Eigent\u00fcmer unter Fristsetzung auf\u00a0 Auszahlung und verweist auf <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__566a.html\" target=\"_blank\">\u00a7 566a BGB,<\/a> wonach der Neueigent\u00fcmer die Kaution zur\u00fcckzahlen muss. Der Vermieter ruft nun begeistert &#8222;\u00c4tsch&#8220; und schreibt zur\u00fcck, dass die Norm des \u00a7 566a BGB aber nur f\u00fcr Wohnraum gelte, der Mieter aber Gewerberaum gemietet hat.<\/p>\n<p>Der verunsicherte Mieter wendet sich an unsere Kanzlei. Ein Blick ins Gesetz f\u00f6rdert die Rechtslage hervor:<\/p>\n<ul>\n<li>Nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__578.html\">\u00a7 578\u00a0 Abs 1 BGB<\/a> sind insbesondere die Vorschriften der \u00a7\u00a7 566-572 BGB, also auch der \u00a7 566a BGB auf Mietverh\u00e4ltnisse \u00fcber Grundst\u00fccke entsprechend\u00a0 anzuwenden. Das hilft aber\u00a0 nur bedingt weiter, da es sich nur um einen Teil eines Grundst\u00fcckes handelte, die Gewerber\u00e4ume;<\/li>\n<li>Nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__578.html\" target=\"_blank\">\u00a7 578 Abs 2 BGB<\/a> sind allerdings\u00a0 die Vorschriften des \u00a7 578 Abs 1 BGB auch f\u00fcr Mietvertr\u00e4ge \u00fcber andere R\u00e4ume als Wohnungen anwendbar.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zusammenfassen kann daher gesagt werden:\u00a0 \u00a7 566a BGB gilt auch f\u00fcr Gewerbe, wenn es nicht explizit im Mietvertrag ausgeschlossen wurde (und das war es in diesem Fall nicht). In einem kurzen anwaltlichen Schriftsatz wurde nun ein &#8222;\u00c4tschib\u00e4tsch&#8220;, nat\u00fcrlich\u00a0 in schn\u00f6den juristischen Worten umschrieben, an die Hausverwaltung \u00fcbersandt.<\/p>\n<p>So hat die fehlende Rechtskenntnis des Verwalters bei dem Vermieter (denn die Hausverwaltung wird bestimmt verscuhen die Rechtsanwaltskosten an den Vermieter weiterzugeben) oder der Verwaltung einige hundert Euro an gegnerischen Rechtsanwaltskosten im Wege des Verzugsschadens verursacht.<\/p>\n<p>Sicherlich dr\u00e4ngt sich einem Laien die oben genannte Rechtskenntnis nicht ohne weiteres auf, von einem professionellen Immobilienverwalter sollte ein wenig Rechtskenntnis aber schon zu erwarten sein.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Die Kanzlei Mielke Koy Butenberg ber\u00e4t Mieter, Vemieter und Immobilienverwalter zu allen Fragen des Mietrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Werkvertragsrecht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Ein Blick in das Gesetz f\u00f6rdert die Rechtskenntnis&#8220; &#8211; Dieser Satz wird Jurastudenten immer wieder eingebl\u00e4ut. 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