Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber nach Aufforderung durch den Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis enthält Angaben über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer. Das qualifizierte Arbeitszeugnis erhält zusätzlich die Beurteilung der Leistungen des Arbeitnehmers.