Berufsausbildungsverhältnisse sind nach Ablauf der Probezeit nur noch fristlos kündbar. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses rechtfertigt. Je weiter das Ausbildungsverhältnis fortgeschritten ist, desto höher sind die Anforderungen an die Kündigungsgründe.