Wir beraten Softwarehäuser, IT-Experten und Outsourcing-Unternehmen zu allen Fragen rund um das IT-Recht. Dazu gehören die Erstellung oder Überprüfung von Softwareüberlassungsverträgen, Softwarepflegeverträgen, Service-Level-Agreements, Quellcodehinterlegungsvereinbarungen, IT-Serviceverträgen sowie Verträgen über Cloudcomputing, Hosting und Webseitenerstellung.

Wir vertreten Ihre Interessen bei Leistungsstörungen innerhalb der genannten Verträge und setzen Ihre Rechte auch vor Gericht durch. Auch das Datenschutzrecht und die wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Fragestellungen zum IT Recht sind bei uns in guten Händen.

Wir vertreten Sie bei Abmahnungen zum Thema Filesharing, Downloads, Bittorent und sonstigen urheberrechtlichen Fragestellungen im Internet.

Ansprechpartner für das IT-Recht ist Herr Rechtsanwalt Günther Koy

Aktuelle Berichte zum IT-Recht finden Sie in unserem Blog unter der Rubrik IT Recht.