Wie der Kollege Stadler heute in seinem Blog berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht ein Berufungsurteil des OLG Köln zum Ersatz der Anwaltskosten aus einer Filesharingabmahnung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG Köln zurückverwiesen. Grund für die Aufhebung des Urteils
Der BGH zum Filesharing – Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- € gemäß § 97a UrhG ?
Heute hat der Bundesgerichtshof das lang erwartete Urteil in dem Filesharing-Fall „Sommer unseres Lebens“ verkündet. Der BGH hat (siehe Pressemitteilung) dabei den Unterlassungsanspruch der Abmahner bei einem zwar gesicherten, aber in der Werkseinstellung belassenen W-LAN bestätigt. Allerdings wurde ein Schadensersatzanspruch