Der BGH zum Filesharing – Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- € gemäß § 97a UrhG ?

Heute hat der Bundesgerichtshof das lang erwartete Urteil in dem Filesharing-Fall „Sommer unseres Lebens“ verkündet. Der BGH hat (siehe Pressemitteilung) dabei den Unterlassungsanspruch  der Abmahner bei einem zwar  gesicherten, aber in der Werkseinstellung belassenen  W-LAN  bestätigt. Allerdings wurde ein Schadensersatzanspruch