Heute hat der Bundesgerichtshof das lang erwartete Urteil in dem Filesharing-Fall „Sommer unseres Lebens“ verkündet. Der BGH hat (siehe Pressemitteilung) dabei den Unterlassungsanspruch der Abmahner bei einem zwar gesicherten, aber in der Werkseinstellung belassenen W-LAN bestätigt. Allerdings wurde ein Schadensersatzanspruch