Der Kollege Kuemmerle berichtet hier von seiner Zeit im Fokus der staatlichen Ermittlungsorgane.  Diese Ermittlungen beruhten auf dem Verdacht eines E-Bay Kunden, dass ein Anwalt in E-Bay Sachen eigentlich nur ein Betrüger sein kann. Ich habe mit derartigen Verdächtigungen auch schon meine Erfahrungen gemacht.

Vor einige Jahren wurde ein Telefonat vom Sekretariat durchgestellt, mit der Anmerkung, dass es sich wohl um eine neue Sache handeln würde. Der potentielle Mandant sparte sich aber eine Begrüßung und blaffte mich an, wann er denn endlich seinen neuen, teuren Kaffeeautomat bekommen würde, schließlich hätte er mich doch schon vor Wochen bezahlt. Der Hinweis, dass ich Anwalt sei, nicht Kaffeemaschinenverkäufer interessierten den Anrufer nicht.   Ich könne ja trotzdem Kaffemaschinen verkaufen. Nach längerer Beruhigungspahse ergab sich folgender Sachverhalt: Ein unbekannter Dritter hatte wohl unter meinem Namen und einer leicht abgeänderten Adresse mehrere neue Kaffeevollautomaten gegen Vorkasse angeboten. (Zu der Zeit hatte ich nicht einmal einen Ebay-Account!) Das Geld wurde bezahlt, nur die Kaffeemaschine kam nicht an. Der Internet versierte Käufer hatte aber natürlich meine Kanzlei schnell recherchiert gegoogelt, die Abweichung in der Adresse war ihm egal.

Natürlich startete ich die üblichen Maßnahmen – Strafanzeige gegen Unbekannt und Mitteilung an Ebay (der Versuch Ebay kurzfristig zu erreichen ist eigentlich einen eigenen Beitrag wert…)  mit der Bitte um Sperrung des Accounts/der Auktionen. Es kam wie es kommen musste, 3 Wochen später (!) erfolgt der nächste Anruf eines weiteren getäuschten Käufers, wo denn verdammtnochmal die bezahlte Maschine bleibe. Ich versuchte dem Anrufer zu erläutern, dass er Opfer eines Betruges geworden sei, aber es durchaus möglich sei, dass ich Ihn gegen den Betrüger und/oder E-Bay vertreten könne, schließlich hatte E-Bay trotz Kenntnis der Tat die Auktion nicht unverzüglich gesperrt.

Da war für den Anrufer klar, dass ich nur ein Verbrecher sein könne:

„Waaas, erst keine Kaffeemaschine liefern, und dann noch Geld für die anwaltliche Vertretung ???! Das ist ja der Gipfel der Unverschämtheit !! Ich zeig Sie an, Sie Verbrecher“

Eine Anzeige kam in meinem Fall aber doch nicht, sondern nur ein freundlicher Brief eines Kollegen, der mich bat meine Unterlagen zu diesem Fall zu übermitteln. Was ich natürlich auch machte. Noch mal davon gekommen.

Alle Anwälte sind Verbrecher…..

3 Kommentare zu „Alle Anwälte sind Verbrecher…..

  • 19. August 2010 um 17:03 Uhr
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    hmm, daraus könnte ein gewiefter RA ein cleveres Geschäftsmodell entwickeln. Vielleicht für die Zeit danach, wenn sich mit Massenabmahnungen gegen Filesharer kein Geld mehr verdienen läßt 😉

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  • 13. Oktober 2012 um 15:30 Uhr
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    Lass sie doch machen. Diese Anwälte, Banker und Manager tragen zur bevorstehenden Revolution bei. Mal wieder. Und bei dieser geht dann wirklich die Macht vom Volke aus. Berufsverbot für solche Abzocker denen es nur ums Geld und nicht um das Gesetz geht wäre ein Anfang.

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