Hier hatte ich ja bereits über den interessanten Rechtsstreit zwischen Herrn Kachelmann und seinem ursprünglichen Verteidiger Herrn Birkenstock berichtet. Im sehr lesenswerten Bildblog ist nun eine  Aufstellung aller bisher geführten presserechtlichen Verfahren von Herrn Kachelmann aufgeführt. Eine spannende Aufstellung.

Nach dem Artikel wurden insgesamt 91 einstweilige Verfügungen bzw Hauptsacheverfahren wegen Äußerungen bezüglich des Strafverfahrens Kachelmann vor, während und nach der strafrechtlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim gegen namhafte Pressehäuser anhängig gemacht. Eine Vielzahl dieser Verfahren ging in die Berufung, nach der Liste gibt es zusätzlich noch 3 Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesgerichtshof, eine zugelassene Revision vor dem Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 93/12 – Verhandlung am 19.3.2013) und  2 Verfassungsbeschwerden. Die „Causa Kachelmann“ wird also auch presserechtlich Justizgeschichte schreiben.

Interessant ist, dass alle 91 Verfügungs- und Hauptverfahren vor dem LG Köln und somit vor der zuständigen 28.  Kammer, der Presse- und Urheberrechtskammer unter Vorsitz von Frau Reske, eingelegt wurden. Nicht ein einziges Verfahren landete in Hamburg, obwohl die Hamburger Pressekammer auf Grund ihres Rufes  unter Anwälten gerne in Pressesachen  angerufen wird. Ob sich hier eine Tendenz weg von Hamburg, hin zu Köln zeigt ? Oder lag es simpel an der örtlichen Nähe des   Prozessbevollmächtigten zum Gericht ? Oder hat die Berufung des Hamburger Vorsitzenden Buske an das Hanseatische Oberlandesgericht diese „Abwanderung“ bewirkt ?

Ich weiß es nicht, aber ich werde mit Interesse beobachten, wo in naher Zukunft die spektakulären presserechtlichen Verfahren landen werden.

 

 

Die „Kachelmann“-Kammer des Landgericht Köln – Konkurrenz für das Landgericht Hamburg ?

6 Kommentare zu „Die „Kachelmann“-Kammer des Landgericht Köln – Konkurrenz für das Landgericht Hamburg ?

  • 1. Februar 2013 um 14:03 Uhr
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    Höcker klagt „schon immer“ meistens in Köln, genauso wie Schertz/Bergammn tendenziell nach Berlin geht. Das mit „alle rennen nach Hamburg“ ist so eine self fullfilling prophecy, die bei den wirklichen Profis keine Anwendung findet. Und Höcker ist Profi, (ZENSIERT- BITTE IMMER SCHÖN SACHLICH BLEIBEN Mfg GKOY), aber seine Kanzlei ist in Mediensachen schon sehr gut.

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  • 1. Februar 2013 um 14:09 Uhr
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    Die Kölner Pressekammer urteilte auch schon immer scharf und wurde von spezialisierten Kanzleien in bestimmten Fällen gezielt angeflogen.
    In den Kachelmann-Verfahren war die Kölner Kammer ausreichend, zumal Verbote im Bereich von Berichten über die Sexualsphäre relativ einfach durchzusetzen sind. Angesichts der Vielzahl an Fällen dürfte der Kanzleisitz in Köln ausschlaggebend gewesen sein.
    Die Kölner Kammer hat zudem den Vorzug, dass sie als berechenbar gilt, was man über Hamburg nicht sagen kann.

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    • 3. Februar 2013 um 8:20 Uhr
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      Weder Reske (Köln), noch Mauck (Berlin), noch Buske (Hamburg), auch nicht Käfer (Hamburg) oder all die anderen, wie die Zensurrichter heißen, sind in irgendeiner Weise berechenbar. Das liegt in der Natur der Zensur. Was die einen dürfen, dürfen andere nicht.

      Bohlen darf z.B. Polizisten duzen, weil er alle duzt. Andere, die auch alle duzen, dürfen trotzdem einen Polizisten nicht duzen.

      Wenn Kachelmann bei Reske gewinnt, bedeutet das nicht, dass andere in der gleichen Situation mit den gleichen Argumenten bei Reske obsiegen.

      Es sind alles Einzelfällle.

      Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz obsiegt z.B., weil er hartnäckig ist, und versucht, über alle Instanzen seine Sachen durchzuklagen. Da knicken die meisten Richter ein und sprechen Unrecht gegen die Schwächeren: in Bedrlin, Köln und Hamburg, auch in München.

      Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vertritt z.B. Mandanten, denen Wirtschaftskriminalität oder andere kriminelle Machenschaften vorgeworfen werden. Da hat er überall – in Köln, Berlin, Hamburg – gute Karten. Wirtschaftkriminalität gehört zu unserem Wirtschaftssystem. Die Richter haben die Aufgabe der Herrschaftssicherung. Solange eine Partei im Gerichtsverfahren nicht zu den Herrschenden gehört, hat diese in ganz Deutschland die schlechteren Chanchen bei jedem Gericht.

      Gegenwärtig folgen die Hamburger Zensoren gern Krügers verquerten Argumenten, obwohl seine Mandanten auch nicht selten wegen den enormen Übertreibungen ihres Anwalts verlieren. Den Gegnern schadet RA Dr. Sven Krüger mit seinen Mandanten trotzdem..

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  • 2. Februar 2013 um 9:28 Uhr
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    Den Weg weg von Hamburg nach Köln haben Prof. Schertz (Berliner Anwalt), Prof. Prinz (Hamburger Anwalt) und einige andere „Hamburger“ Anwälte und Gerichtsstands-Flieger versucht. Die „Erfolge“ waren mäßig, denn Reske ist nicht so „planbar“ wie seinerzeit Buske.

    Hamburg ist mit der neuen Vorsitzenden Richterin Simone Käfer eindeutig äußerungsfreudiger geworden. Gestern z.B. hat die beisitzende Richterin Ellerbrock Schertz pariert als dieser mit dem Buske-OLG drohte, Buskes OLG-Entscheidungen seien auch nur die eines Einzelrichters.

    Michael Mauck in Berlin scheint allerdings jetzt wieder kleinlicher geworden zu sein und zensiert strenger als noch vor einem Jahr.

    Die Beobachtung von Reske und Mauck ist tatsächlich angesagt. Am besten eine 100prozentige. Das OLG Köln und das KG in Berlin sollte man dabei nicht vergessen.

    Es geht dabei weniger um die nruchter als um die anwälkte, d.h. um Streusand. Das hilft mehr als das Ausbremdsen der Enmtwicklung der verquerten Zensurregeln.

    Höcker mit seinem Kachelmann eifern den RAen Schertz mit Jauch, Nesselhauf mit Ballack, Kahn, Hertel, Mroos und einigen anderen Klägeristen nach. Das mit Köln und Höcker-Kachelmann ist Zufall.

    Die Zensoren Nesselhauf und Schertz haben für Ihre Klägeristen mehr als 91 „Erfolge“ zu verzeichnen. RA Prof. Höcker mit Kachelmann haben noch neinen Aufholbedarf, um an die erste Stelle in den Äußerungsverfahren zu gelangen.

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  • 9. April 2016 um 20:20 Uhr
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    Also daß Frau Käfer in irgendeiner Weise milder ist, als das Buske-Original kann ich leider auch nicht unterschreiben…

    http://www.heise.de/tp/artikel/47/47244/1.html

    Zum Schluß des etwa 9-Monatigen einstweiligen „Eilverfahrens“ waren noch nicht einmal elementare Fakten richtiggestellt.

    Wie —beispielsweise— mein Wohnsitz (der äußerst Gegenseite kreativ von Niedersachen nach Hamburg verlegt worden war. ) Selbst etliche Hinweise habe nichts gebracht. Oder die Tatsache, daß eine —niedersächsische— Gerichtsvollzieherin ihre EV zugestellt hat. Oder die Tatsache, daß die genannte PLZ und auch Straße in Hamburg überhaupt nicht existiert.

    Selbst die Abschlußrechnung der Gerichtskasse ging noch an eine fiktive Hamburger Anschrift.

    Auch konnte Simone Käfer „aus den vorliegenden Dokumenten“ nicht erkennen, daß die NGO-Wohltäterin ihre Privatsphäre eröffnet hätte…

    Hätte sie innerhalb jener Monate auch nur einmal gegoogelt, wäre sie sehr schnell auf Abendblatt-Wohlfühlinterviews zu Kindheit, Spitznamen, Ehe- und Liebesleben gekommen… Und Berichten, wo sich die „Persönlichkeitsrechts-Verletzte“ im Beisein eines Ministerpräsidenten ironiefrei und wortwörtlich als „Gerechtigkeitsfanatikerin“ lobpreist.

    Und es ging ja gerade eben nicht um Privatkram, sondern explizit nur um Arbeitgeberverhalten, im Rahmen eines „gemeinnützigen“ „Hilfswerks“. Haha.

    Wahnsinn.
    Keine weiteren Fragen Euer Ehren.

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