Oftmals werde ich gefragt, wann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfehlenswert ist. Aus Anwaltssicht natürlich IMMER.

Aber auch aus Verbrauchersicht ist eine Rechtsschutzversicherung IMMER eine gute Idee, selbst so mancher Anwalt hat eine, alleine wegen der ausufernden Sachverständigenkosten.

Allerdings sollten bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung immer die eigenen Verhältnisse beachtet werden.

Meistens werden Standardversicherungen mit tollen Namen angeboten: „Privatrechtsschutz“ oder „Rechtsschutz XL“:Die Standardrechtsschutzversicherung ist auf den Ottonormalverbraucher ausgerichtet:

  • Arbeitnehmer
  • Mieter
  • Verkehrsteilnehmer/Verbraucher

Dementsprechend bieten diese Rechtsschutzversicherungen in der Standardversion Arbeitsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Verkehrssrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz an. Sobald der Versicherungsnehmer aber aus einem dieser Schutzbereiche herausfällt, ist es fraglich, ob ein Standardrechtsschutz sinnvoll ist. Denn der Mietrechtsschutz bringt dem Wohnungseigentümer der selbstgenutzten Immobilie wenig, da fast alle damit in Zusammenhang stehenden gewöhnlich auftretenden Verfahren ausgeschlossen sind, hierfür muss meist eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

Auch sind die Versprechungen groß, die tatsächlichen Leistungen sind aber im Kleingedruckten zusammenzusuchen. Ein Beispiel: Die Rechtsschutzversicherung DAS  (die im übrigen aus Anwaltssicht in manchen Bereichen gar nicht schlecht ist und meist sehr schnell arbeitet) bietet einen „Internetrechtsschutz“ an. Nach der gut klingenden Überschrift kommt der „Haken“. Plötzlich steht da – etwas kleiner geschrieben – nur noch Internetvertragsrechtsschutz an, was leicht zu überlesen ist. Nach meiner Erfahrung ist neben dem schief gelaufenen E-Bay Kauf die Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen (Filesharing, Stadtpläne, Fotografien etc.) ein häufiger Grund des Anwaltsbesuches.   Diese Fälle werden (im übrigen bei allen Rechtsschutzversicherungen) nie von einer Rechtsschutzversicherung erfasst. Was aus versicherungstechnischen und versicherungsmathematischen Gründen durchaus nachvollziehbar ist, aber dem Verbraucher schamhaft verschwiegen wird.

Der typische 19jährige Internetuser ist also mit dieser Versicherung nicht unbedingt gut bedient.

Daher ist vor Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung immer zu prüfen, ob der angebotene Schutz auch wirklich passt: Der Angestellte, der in einer Mietwohung wohnt und am Straßenverkehr teilnimmt, ist mit einer Standardrechtsschutzversicherung gut beraten. Sobald aber einer dieser Faktoren nicht abgedeckt ist, sollte überlegt werden, inwieweit nicht „Bausteine“ von verschiedenen Vertragspartnern ( etwab ADAC; Haus- und Grund, Mieterverein etc)   hier günstiger sind.

Wer sich über das Spannungsverhältnis Rechtsschutzversicherer-Anwalt informieren möchte, kann bei dem sehr lesenswerten RSV-Blog einen Überblick gewinnen.

Lohnt sich die Rechtsschutzversicherung ?

Ein Kommentar zu „Lohnt sich die Rechtsschutzversicherung ?

  • 6. Oktober 2009 um 8:47 Uhr
    Permalink

    Am schönsten finde ich den „Familienrechtsschutz“, bei dem ich den Mandanten erklären muß, daß zwar eine ganze Menge versichert ist, jedoch keine Familiensachen …

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