Vor einiger Zeit hatte ich im Rahmen des Mietrechtsblogs behauptet, dass man in Mietrechtsangelegenheiten mit einem Anwalt besser beraten ist. Heute hatte ich das zweifelhafte Vergnügen einem anderen Anwalt beim totalen Versagen zum Nachteil seines Mandanten zuzusehen.
Doppelt gemoppelt hält besser…..
hat sich wohl das Hauptzollamt gedacht, und die Abschrift eines Bussgeldbescheides an den Mandanten mittels Postzustellungsurkunde (unter Anwälten und Richtern „PZU“ genannt) an unser Büro zustellen lassen und gleichzeitig der Abschrift noch ein Empfangsbekenntnis (unter Anwälten und Richtern „EB“ genannt)