Vor einigen Jahren wurde gern und oft die Newsletterfunktion von meist den gleichen Anwälten abgemahnt. Folge dieser „Abmahnwellen“ war die sogenannte „Double-Opt-In“ Funktion, die sicherstellen soll, dass der Empfänger diese Newsletter auch wirklich erhalten möchte. Der BGH hat nun mit
Disclaimer Wahn – „Das Abmahnverhüterli“
Die meisten Betreiber einer Internetseite, unabhängig ob kommerzieller oder privater Natur, haben schonmal von den „bösen Rechtsanwälten“ gehört, die aus reiner Profitgier die armen Webseitenbetreiber mit grundlosen Abmahnungen überhäufen, um Ihren ausschweifenden Lebensstiel zu finanzieren (Nur nebenbei: Die gibt es