Ich habe mein Blog auch mit dem etwas kryptischen Untertitel „Meinungen“ versehen.  Rechtsanwälte haben im allgemeinen keine eigene  Meinung, die Sie im Rahmen der Schriftsätze vertreten. Sie vertreten zumeist aus äußerst pekuniären Interessen in dialektischer Art und Weise die Interessen ihrer Mandanten. Auch der Anwalt muss Miete für sein Büro zahlen, und da kann er es sich nicht leisten, einen Mandanten wegzuschicken, nur weil man seine Meinung über einen bestimmten Sachverhalt nicht teilt.

Ein   Beispiel:

Ein Rechtsanwalt versendet eine mietrechtliche Abmahnung (siehe § 543 BGB): Der Mieter habe seine mietvertraglichen Pflichten verletzt, weil er einen Mitmieter daran gehindert habe seine Renovierungsarbeiten durchzuführen. Daher drohe bei erneutem Verstoß die fristlose Kündigung. Hört sich erst einmal vernünftig an. Allerdings war die Behinderung ein Anruf bei der Polizei wegen Ruhestörung, weil der Mitmieter (eine Gaststätte) die Renovierungsarbeiten erst nach Betriebsschluß, sprich ab 23.00 Uhr durchführte – in einem Wohnhaus wohlgemerkt. Ob der Kollege wirklich der Ansicht ist bei erneutem, gleichartigen Verstoß eine derartige fristlose Kündigung auf dem Rechtswege durchzusetzen ?

Ich bin der Meinung, dass diese Abmahnung  Unsinn ist, und das weiß wohl auch der Kollege.

Aber wann ist die Grenze erreicht, wann soll man dem eigenen Mandanten gegenüber verweigern unbegründete Forderungen außergerichtlich einzufordern oder abstruse Drohungen auszusprechen ? Dem Mandanten die Meinung sagen ?

Ich kann den Kollegen verstehen, auch wenn er offensichtlich nur zur Einschüchterung handelte.

Ich möchte daher versuchen in diesem Blog meine Meinung zu  bestimmten Themen, Sachverhalten etc. offen zu verkünden, gerade weil hier nicht noch andere Motive eine Rolle spielen.

Dies ist meine  Meinung. Ehrlich.

Was bedeutet eigentlich „Meinungen“ ?

2 Kommentare zu „Was bedeutet eigentlich „Meinungen“ ?

  • 25. Juni 2009 um 1:50 Uhr
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    Was meinen Sie damit, dass Sie die Interessen Ihres Mandanten in „dialektischer Art und Weise“ vertreten? Dass Sie vor Gericht den Standpunkt des Gegners auf dem Weg zu einer Synthese der beiderseitigen Standpunkte gleich mit vertreten?? Oder fanden Sie nur das Fremdwort irgendwie wohlklingend, ohne zu wissen, was es bedeutet??

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    • 25. Juni 2009 um 12:17 Uhr
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      In „dialektischer Art und Weise“ meint, dass ein Anwalt (wenn nicht gerade das Standesrecht dagegen sprechen würde) ohne weiteres sowohl den Standpunkt des Mieters wie auch des Vermieters vertreten könnte. Die Schule der Dialektiker (gerade in der Antike) zeichnete sich dadurch aus, dass man ein Problem immer von mehreren Seiten betrachten kann. Im übrigen muss man auch immer die Argumente der Gegenseite beachten, um eventuell daraus neue Argumente für das Verfahren gewinnen zu können (Synthese?) . Es hat sich schon so manche Partei um Kopf und Kragen geschrieben.
      Im übrigen wollte ich mit der Bezeichnung „Dialektik“ nicht eine Diskussion um den Begriff der Dialektit vom Zaun brechen, da gibt es ja verschiedene Auslegungen und Betrachtungen, einen Überblick kann man sich hier verschaffen. Welchen Begriff der Dialektik meinten Sie, den soziologischen, den Begriff der Dialektik in der Antike oder wieder einen anderen ? Im übrigen sind Fremdworte total toll, die imprägnieren jeden 😉

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