Ende letzten Jahres wollte die Kanzlei Urmann & Collegen angeblich offene Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten über 90 Millionen Euro versteigern. In der Folgezeit meldete sich dann eine Inkassofirma namens Debcon bei den Abgemahnten und versuchte die angeblich offenen Forderungen außergerichtlich einzutreiben.

Anscheinend ist die Versteigerung wohl nicht so gelaufen, wie sich das die Abmahnkanzlei vorgestellt hat.  Denn nun droht  mehr oder weniger offen die Kanzlei Uhrmann & Collegen mit einer Veröffentlichung der Namen der Abgemahnten in einer „Gegnerliste„. Die Presse hat diese Drohung natürlich schnell aufgegriffen (oder wurden sogar dazu angehalten das Thema aufzugreifen – denn was nutzt eine Drohung von der keiner weiß ?) und erst mit dem Regensburger Wochenblatt und seit heute auch in BILD.de die Drohung in alle Ecken des Landes verbreitet.

Ob die Kanzlei wirklich eine solche Gegnerliste veröffentlicht, bleibt abzuwarten, allerdings vermute ich, dass die Kanzlei – soweit Sie noch ganz bei Sinnen ist – dies unterlässt. Denn nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 ist es nur erlaubt, den Namen des Gegners zu veröffentlichen, nicht aber den Inhalt der Angelegenheit. Die Kanzlei U + C ist durch die bundesweite Berichterstattung als Kanzlei bekannt, die überwiegend für die Hersteller von Pornofilmen tätig ist. Allerdings mahnt die Kanzlei U + C natürlich auch ganz „normale“ Tatbestände wie etwa eine Wettbewerbsverletzung ab. Somit wird bei jedem veröffentlichte Gegner indiziert, dass es sich um einen Pornokonsumenten handelt. Unterstütz wird diese Unterstellung anscheinend noch durch die Äußerungen des Rechtsanwaltes Uhrmann gegen über Dritten, soweit die Darstellung des Regensburger Wochenblattes richtig ist. Ich vermute, dass die Zivilkammer 24 des LG Hamburg – die berühmt- berüchtigte Pressekammmer – bei einem solchen, gründlich recherchierten Sachverhalt wenig Probleme hätte, eine einstweilige Verfügung gegen die Kanzlei U + C zu erlassen. Bei angeblich 150.000 Betroffenen, und angenommenen 1% der Betroffenen die sich per Anwalt und einstweiliger Verfügung wehren wären dies 1.500 presserechtliche Verfahren. Bei dem üblichen Streitwert von mindestens 10.000,- € betragen die Kosten für den Antragsteller und die Gerichtskosten (die Kosten von U +C habe ich mal außen vor gelassen) schon ohne Terminsgebühr 651,80 ,- € Anwaltskosten netto und 196,- € Gerichtsgebühr (ebenfalls nur als einfache Gerichtsgebühr gerechnet). Somit würde bei 1.500 presserechtlichen Verfahren ein minimales Kostenrisiko von   1.271.700,- € bestehen. Mit Filesharingabmahnungen kann man viel Geld verdienen (die Masse machts) aber ich glaube nicht, dass sich die Kanzlei U+C einem solchen Risiko, welches nur vorsichtig geschätzt wurde, aussetzt.

Darüber hinaus ist die Angabe der Gegnerliste in Filesharingfällen durchaus mit Vorsicht zu genießen. Die Abmahner kennen auf Grund der Auskunft der Provider immer nur den Anschlussinhaber, nicht den Täter. Auf Grund der Rechtsprechung der Gerichte, angefangen vom AG München bis hoch zum BGH haften diese meist nur als „Störer“ nicht als Täter. Störer ist die Person, die willentlich adäquat zum Taterfolg beigetragen hat, etwa weil er den Zugang zum Internet vermittelt hat. Die Störereigenschaft sagt aber gar nichts darüber aus, ob der Anschlussinhaber auch tatsächlich selber die Dateien heruntergeladen hat. Und es gibt auch durchaus Urteile, in denen der Anschlussinhaber gar nicht als Störer haftet, eben weil er seine Aufsichtspflichten erfüllt hat. In diesen Fällen ist der  Anschlussinhaber nicht einmal als Störer anzusehen und könnte wohl ebenfalls gegen eine solche Veröffentlichung als „Gegner“ vorgehen. Gerade bei größeren Institutionen, die in dem Artikel genannt werden, dürfte dies gar nicht so selten vorkommen….

Spanned ist auch die Aussage in dem Artikel von Bild.de, dass:

So seien die Porno-Produzenten allein in den Jahren 2010 und 2011 auf Forderungen von stattlichen 90 Millionen Euro sitzen geblieben, erklärte die Kanzlei gegenüber dem „Regensburger Wochenblatt“„.(Zitat Bild.de)

Da fragt man sich doch, wo die Einnahmen aus der Auktion geblieben sind. Und wieso die Porno-Produzenten die Forderung einerseits versteigern, andererseits auf der Forderung „sitzen bleiben“ ?

Als Fazit bleibt, dass U + C hier auf perfide Art und Weise  versuchen,  weiter Druck auf die Betroffenen auszuüben, um  noch die eine oder andere Zahlung bewirken zu können. Eine tatsächliche Veröffentlichung der „Gegnerliste“ halte ich auf Grund des Risikos für U + C für  unwahrscheinlich.

 

Die Angstmacher aus Regensburg – „Die Gegnerliste“ der Kanzlei U + C
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