Die Bürokratie hat es ein wenig verzögert (6 Monate ab Antragstellung…), aber heute war der erfreuliche Umschlag der Rechtsanwaltskammer Hamburg in der Post. Unser Kollege Herr Rechtsanwalt Butenberg darf ab heute offiziell den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen.

Das was vorher schon Offenkundig war ist nun offiziell von der Rechtsanwaltskammer bekräftig worden:

Herr Rechtsanwalt Butenberg hat besondere praktische und theoretische Kenntnisse im Steuerrecht , die erheblich das Maß dessen übersteigen was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf  vermittelt wird (§ 2 FAO).

Wir gratulieren ihm recht herzlich dazu !

In eigener Sache: Neue Fachanwaltschaft von RA Butenberg

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