Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute das Urteil in dem Zivilverfahren Magnus G. gegen das Land Hessen veröffentlicht, welches mit einer Verurteilung des Landes Hessens zur Zahlung von 3.000,- € Schmerzensgeld endete, wobei aber der wohl überwiegende Teil der Klage abgewiesen wurde, da der Kläger 4/5 der Verfahrenskosten zu tragen hat.

Zur Erinnerung: Magnus G. hatte im Jahre 2002 einen 11jährigen Jungen entführt und ermordet, um nachfolgend ein Lösegeld von den Eltern zu erpressen. Im Rahmen der Geldübergabe wurde Magnus G verhaftet und im nachfolgenden Verhör von einem Polizeibeamten auf Weisung des Vizepräsidenten der Polizei mit Gewalt bedroht, da die Polizeibeamten davon ausgingen, dass das Entführungsopfer noch lebt, aber durch die Verhaftung des Täters in Lebensgefahr schwebt. Magnus G wurde im nachfolgenden Strafverfahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.  In einer Vielzahl von Verfahren hat Magnus G nun versucht, auf Grund der unstreitigen Folterandrohung eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Nach dem Scheitern dieser Verfahren wurde nun dieses Zivilverfahren mittels PKH durchgesetzt.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt hat zu einer erheblichen Empörung unter Bürgern, Politikern und der Boulevard-Presse geführt.   Aus Sicht eines Juristen ist das Urteil aber richtig.

Denn bei einem gerichtlichen Verfahren muss der Richter das Vorleben der Parteien ausblenden, es ist egal ob der Kläger ein verurteilter Kindermörder oder ehemaliger Bundeskanzler ist. Schon in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes steht:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“

Das muss also auch für Magnus G gelten.  Wäre ein unbescholtener Bürger, gar ein Promineter, Kläger in diesem Verfahren (man Stelle sich nur die Schlagzeile vor: „Günter Jauch von Polizisten mit Folter bedroht !“) würde jeder der oben genannten dieses Urteil begrüßen.Wieso ist nach Meinung mancher Medien und Politiker auf Grund der Person bei der Rechtsfindung ein Unterschied zu machen ?

Und dieser Unterschied zeigt mal wieder das Recht nicht mit „Gerechtigkeit“ gleichzusetzen ist, was doch ein verbreiteter Irrglaube ist. Auch nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist es schwer zu ertragen, dass ein Kindermörder aus einer Tat noch einen geldlichen Vorteil ziehen kann   (obwohl es wohl unwahrscheinlich ist, dass dieses Geld jemals bei Magnus G ankommt, es bestehen mit Sicherheit noch erhebliche Forderungen der Staatskasse und Dritter gegen diesen). Aber nach den Grundsätzen unserer Demokratie und eines Rechtsstaates musste die Verurteilung erfolgen, denn es kann nicht sein, dass sich der Staat über die eigenen Regeln hinwegsetzt. Und Folter oder die Drohung damit ist verboten. International. Und da kann es keine Ausnahme geben. Sonst sind wir auf dem Weg zur nächsten Diktatur.

 

In diesem Zusammenhang ärgere ich mich aber besonders über den Ausspruch von Wolfgang Bosbach:

„Dass hier ein Mörder eine Entschädigung bekommt, ist für mich völlig unverständlich“, sagte Wolfgang Bosbach (CDU) zu BILD“ (Quelle: BILD ZEITUNG)

Der Mann ist Rechtsanwalt und Vositzender des Innenausschusses. Da sollte er doch mal von Artikel 3 GG gehört haben. Unfassbar.

Kein Wunder wenn die Reputation der Justiz angesichts solcher Aussagen und der Hetzkampagnen der Presse („Schand-Urteil“) leidet. Aber eine unabhängige an Recht und Gesetz gebundene Justiz ist elementar für jede Demokratie.  Aber mit jeder dieser „Aussagen“ und jeder Hetzkampagne  in den Medien gegen die Justiz wird die Justiz geschwächt, denn welcher Richter möchte mit Foto und der Überschrift „Schand-Urteil“ in den Boulevard-Medien erscheinen ?

Ich möchte nicht vor einem Gericht sitzen, welches sein Urteil nach der Presseberichterstattung über die  Person und nicht nach dem Recht ausrichtet.

Recht und Gerechtigkeit – Entschädigung für Magnus G.
Markiert in:                     

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert