Der Fachanwaltskurs Mietrecht wurde von mir bereits erfolgreich absolviert.  Wobei die Titelbezeichnung nicht korrekt von mir gewählt wurde, schließlich heißt der Titel: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Seltsamerweise gibt es aber unter den Kollegen ein ungeschriebenes Gesetz: Der Wohnungseigentumsrechtler (kurz: WEGler) hat kaum mietrechtliche Mandate, zum Mietrechtler hingegen verirrt sich kaum ein Wohnungseigentümer. Da die Fachanwaltsordnung (§ 5j iVm § 14a FAO) aber auch Praxiserfahrungen im WEG Recht verlangt, kommt es hier zu seltsamen Geschäften unter den Kollegen: Da bietet einer seine WEG Fälle meistbietend an, ein anderer sinniert, ob man nicht einfach einen günstigen Tiefgaragenplatz in der Zwangsversteigerung erwerben soll, um dann die erforderlichen 5 Fälle in der nächsten Eigentümerversammlung selber zu „generieren“, und in dunklen Gerichtsfluren hört man das vertraute Flüstern potentieller Mandanten: „Ey, Du, pssssst, brauchst du W.E.G., isch kann dir gebe korreggde Anfeschtungsklage über 2 Instanze für guuude Preis!“

Ich habe aber die WEG Vorgaben schon erreicht, weshalb ich mich berufen fühle zukünftig hier auch einige Geschichten und Hinweise zu den Fällen aus den Streithäusern (Bezeichnung für WEG Gemeinschaften) zu  verbreiten.

Tauschgeschäfte unter Fachanwälten: Das Wohnungseigentumsrecht

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