Neue Serie: Die fristlose Kündigung im Wohnraummietrecht nach §§ 543,569 BGB

Die fristlose Kündigung von Mietverträgen enthält für Vermieter wie Mieter viele Tücken. Unabhängig ob es eine Kündigung wegen Zahlungsrückstand von Mieten, eine Kündigung wegen anderer Zahluungsrückstände oder eine Kündigung wegen einer anderen Pflichtverletzung vorliegt, die rechtlichen Voraussetzung für jede dieser

Mietrechtsmythen: Die Stellung eines Nachmieters ist immer möglich !?

Es gibt Fragestellungen, die im Rahmen der Täigkeit als Mietrechtler immer wieder auftauchen. Oft dabei: „der Nachmieter“. Tatsächlich spielt der Nachmieter seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 (generelle Kündigungsfrist bei Wohnraum: 3 Monate) und der darauffolgenden Änderung hinsichtlich der Kündigungsfristen